Rechtliche Frage: Was darf fotografiert werden?

  • Hallo Eulen,


    durch Ideen- und Motivsuche sind einige Foto-Eulen gerade über eine Rechtsproblematik gestolpert und nun haben wir die Hoffnung, daß vielleicht die Juristen hier etwas Licht ins Dunkel bringen können...


    Das Thema klingt erstmal total harmlos: "Fotografieren von Brücken"


    Nun spricht aber Wikipedia:


    Zitat

    Der Begriff Militärgeheimnis oder militärisches Geheimnis bezeichnet ein Geheimnis im militärischen Bereich. Da die Landesverteidigung zu den vitalen Interessen eines Staates gehört und der Informationsvorsprung im militärischen Bereich sehr oft über Sieg oder Niederlage beziehungsweise über Krieg und Frieden entscheidet, werden Informationen in diesem Bereich grundsätzlich besonders (straf-)gesetzlich geschützt.
    Während das Fotografieren von militärischen Einrichtungen fast überall verboten ist, trifft dies darüber hinaus in vielen Ländern aus militärischen Gründen auch für Bahnhöfe, Brücken, Tunnel, Häfen, Flugplätze, Kraftwerke, Sende- und Industrieanlagen zu.


    Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Militärgeheimnis


    ... und verweist auf einen Paragraphen im StGB: § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109g.html)


    Darf man nun Brücken fotografieren oder nicht? Woher weiß ich denn, was ich darf oder nicht? Gibt es irgendwelche Kennzeichnungen?


    Ich / Wir wären wirklich sehr dankbar, falls dich damit jemand auskennen würde und helfen :knuddel1

  • Hallo, Inso.


    Du darfst jede deutsche Brücke fotografieren. Und da jemand, der nicht Angehöriger des Militärs ist, nicht notwendigerweise jede militärische Einrichtung sofort erkennt, sind fragwürdige Objekte meines Wissens auch entsprechend gekennzeichnet. Die entsprechenden Flächen, die nicht aus der Luft fotografiert werden dürfen, kann man in der Regel dem handelsüblichen Kartenmaterial entnehmen. Ob das die Jungs von Google Earth groß interessiert (hat), weiß ich allerdings nicht.

  • Der § 109 g StGB spricht in seinem Verbotskatalog bezüglich des Fotografierens nicht von Brücken. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass Brücken dann nicht fotografiert werden dürfen, wenn sie als "Wehrmittel" den militärischen Interessen dienen. Wobei ich jetzt der Ansicht bin, dass Brücken unter den Begriff Wehrmittel einzuordnen sind.


    Bezüglich des Fotografierens von Brücken kann es im Übrigen aber nicht schaden, wenn man sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung die Genehmigung zum Fotografieren einholt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Au Backe, also bisher 1x Pro und 1x Contra. ?(


    Und meine (erst wieder vor ein paar Tagen erneuerten) Erfahrungen mit Deutschem Bürokratie-Irrsinn lassen mich zunächst mal davor zurückschrecken, mir für jede fotografierte Brücke irgendwo eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Dafür gibt es nämlich bestimmt keinen passenden Vordruck *augenroll*


    Sind Brücken nun generell ein Wehrmittel? Man könnte das ganze ja nun recht bunt treiben und interpretieren, daß eine Brücke nur dann ein Wehrmittel darstellt, wenn auch ein MLC-Schild angebracht ist. Welche es im Osten der Republik übrigens gar nicht gibt :grin

  • Zitat

    Original von Lesebiene
    Ich glaube Im unsere Brücken darf man fotografieren. Und Venedig lebt eigentlich davon, dass die Touris ihre Brücken knipsen.


    Hihi, leider sind solche Sachen weniger "Glaubensfrage" und auf Rechtsempfinden verlasse ich mich bei solch schrägen Konstellationen schon lange nicht mehr :chen

  • Inso
    Die Frage ist, welche Fotos schweben dir vor? Landschaftsbilder?
    Wenn du natürlich vor hast, die Brücken, abzulichten, am Besten noch mitsamt der feinen Schildchen, die ihre Tragfähigkeit etc. dokumentieren und genauem Lageplan, wo sich die Brücke befindet, wie lang, wie breit und wie hoch sie ist, an welcher Stelle man am Besten sprengen könnte, etc, dann würde ich das nicht mehr so entspannt sehen, ansonsten frohes Knipsen...
    :-]

  • Huhu BJ :lache


    Natürlich schweben mir Fotos in künstlerischer Absicht vor - wie die dann genau aussehen werden, weiß ich vorher nicht :gruebel
    Ich vermute aber, daß es sich wohl eher um Details oder einzelne Teile handeln wird. Wenn ich es selbst einem Genre zuordnen müsste, dann würden die Bilder in "Architektur" landen.


    Die Sache mit dem "Lageplan" finde ich übrigens sehr spannend, das hätte ein eigenes Thema verdient! Nicht nur das iPhone schreibt nämlich die genauen GPS-Daten in die EXIF-Informationen des Fotos. Poste ich also ein mit einem iPhone aufgenommenen Foto, kann problemlos und verdammt genau die Position des Fotografen ausgelesen und angezeigt werden ;-)

  • Und genau da liegt das Problem...
    allerdings, wo kein Kläger, da kein Richter, ohne daß ich da jetzt zitierfähig bin.
    Ich denke wirklich nicht, daß es da zu einem Problem kommen könnte.
    Wir haben mit dem § eigentlich nur zu tun, wenn wieder irgendeine Witzfigur am Militärflughafen rumschleicht und unbedingt dort Landschaftsfotos machen will... alles andere wird toleriert.

  • Zitat

    Original von Lesebiene
    Ich glaube Im unsere Brücken darf man fotografieren. Und Venedig lebt eigentlich davon, dass die Touris ihre Brücken knipsen.


    Ich habe vor ca. 20 Jahren im Toskana-Urlaub mit meinen Eltern [SIZE=7](himmel, ich werde alt, so lange her :wow)[/SIZE] am Aussichtspunkt vor einer großen Brücke, die durchaus ein schönes Motiv gewesen wäre, mal ein Schild gesehen, dass das Fotografieren verboten ist (und ich meine mich erinnern zu können, dass dies generell für militärische Objekte, insbesondere Brücken etc. galt). Das fand ich damals total wunderlich, drum weiß ich das auch noch... Aber gut, das war in Italien und ob das wirklich für alle gilt oder galt und es im Zweifelsfall durchgesetzt wird wäre doch interessant...
    Entsprechende Schilder habe ich in Deutschland zumindest bewußt noch nie gesehen :gruebel

  • Soweit mir bekannt, ist es erlaubt alles zu fotografieren, was vom öffentlichen Raum aus entsprechend ersichtlich ist. Natürlich zählt da nicht dazu, dass man eine Leiter aufstellt, um beim Nachbarn über die Hecke zu fotographieren, aber für Brücken sollte es doch kein Problem sein.


    Zitat

    Der § 59 Urhebergesetz erlaubt es beispielsweise Fotografen, Fotografien von Häusern, Denkmälern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum ohne Erlaubnis und Vergütung anzufertigen und zu veröffentlichen. Durch ihn ist es auch möglich, Internet-Fotogalerien, Filme, Bildbände, Kalender oder Postkarten über Architektur oder öffentliche Plätze und Gedenkstätten zu vertreiben, ohne hierfür Restriktionen (Erlaubnis- oder Vergütungspflicht) unterworfen zu sein.


    § 59 Werke an öffentlichen Plätzen


    (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.


    (http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=278)

    "Es gibt einen Fluch, der lautet: Mögest du in interessanten Zeiten leben!" [Echt zauberhaft - Terry Pratchett]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von saz ()

  • Hallo saz!


    Ja, den §59 des Urhebergesetzes kenne ich - quasi ein Paradebeispiel für Formulierungen, mit denen kein Mensch etwas anfangen kann...


    "Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht"


    Supi - und um beim Beispiel Brücke zu bleiben, was ist denn dann mit einer geschlossenen / überdachte Brücke? (Beispiel: http://h10.abload.de/img/100_6029coyz.jpg)


    Und nun? ?(


    Edit: Oder auch diese hier, die Mangfallbrücke der A8. Das ist zweifelsfrei ein Bauwerk, wo es ein "innen" gibt!
    http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Mangfallbruecke_innen.jpg&filetimestamp=20080129191026

  • Nach einem kurzen Telefonat mit einem befreundeten Anwalt: Kein Opt-In, sondern Opt-Out. Was an öffentlichen Gebäuden tatsächlich nicht fotografiert werden darf, muss entsprechend gekennzeichnet sein, ansonsten kann jeder Bürger davon ausgehen, öffentliche Bauwerke auch fotografieren zu dürfen. Der fragliche Paragraph des Strafgesetzbuches ist anachronistisch und wurde nach seiner Kenntnis in den letzten Jahrzehnten nie angewendet. Er bleibt aber für Kriegsfälle vorläufig im StGB.

  • Ich habe eben mit einem befreundeten Oberstleutnant (auch Jurist) telefoniert. Er ist bei den Feldjägern und er meinte die hier genannte Vorschrift sei ein Anachronismus, die lediglich im Rahmen von Manövern oder dergl. noch angewendet wird. Brücken allerdings in der Nähe von Militärischen Sicherheitsbereichen (den genauen Radius kannte er nicht, will aber nachschauen) dürfe man zwar fotografieren, die Fotos aber dann nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • @Inso: Keine Ursache. Aber es gilt grundsätzlich (wie bei Beiträgen zum Thema Recht in der Wikipedia u.ä.): Auf rechtlichen Rat auch von Fachseite kann man sich nicht berufen bzw. letztgültig verlassen. Am Ende entscheiden die Gerichte. ;)