rechtliche Fragen

  • Ich hab eine Frage. Meine Freundin möchte gerne ihre Lebensgeschichte in einem Buch veröffentlichen. Darin würden Personen aus ihrem Leben beschrieben, zwar mit geändertem Namen, aber für ihr persönliches Umfeld auf jeden Fall erkennbar. Kann da jemand rechtliche Schritte gegen eine Veröffentlichung unternehmen. Welche Bedingungen muss man da beachten oder gibt es irgendwo eine Stelle wo man das nachlesen oder nachfragen könnte.
    Bitte um Aufklärung. DAnke

  • Das einfachste wäre die Betroffenen vorher um ihre Zustimmung zu ersuchen und sich das bestätigen zu lassen, ansonsten kann jeder, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht die Veröffentlichung unterbinden. Was die Persönlichkeitsrechte im Einzelnen verletzt ist dabei natürlich problematisch. Wenn z.B. der Bohlen, Dieter erklärt er habe mal mit einer gewissen Nadja Abd el Farak geschlafen, dann gähnt das Volk. Erklärt er im einzelnen die Details, wird zwar das Volk interessiert lesen ob und wenn ja wieviele Orgasmen Naddel hatte, aber das würde definitiv deren Persönlichkeitsrecht verletzen. Bei Herrn Wulff wir derzeit nach jedem Mittagessen in den letzten dreißig Jahren gefragt, geht es um die Frage welche Privilegien ein Bildzeitungschefredakteur hat ist das Privatsphäre.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von beowulf ()

  • Es kommt natürlich auch noch auf die Frage an, was genau heißt "veröffentlichen"? Ein Eigendruck fürr die Familienangehörigen und Freunde, oder wie beim Bohlen, Dieter im Publikumsverlag mit Stapelauslieferung?

  • Konkret geht es um die Frage, wenn sie ihre Lebensgeschichte erzählt und dabei unangenehme Dinge über den Ex-Ehemann erzählt, ohne aber die richtigen Namen zu verwenden, dabei seine Privatsphäre im rechtlichen Sinn verletzt wird.

  • Wie beowulf schon gesagt hat: Wenn die Identität des Ex-Ehemannes für Außenstehende aus dem Zusammenhang klar werden könnte, dann ist eine Klage in jedem Fall möglich. Inwieweit er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen könnte, hängt davon ab, was konkret behauptet wird.
    Für genaue rechtliche Auskünfte kann man dich sowieso nur an einen Rechtsanwalt verweisen, fürchte ich.


    Mir stellt sich eher immer die Frage, ob die Welt tatsächlich noch ein weiteres Buch aus der Reihe "Rache der Ex-Ehefrau" braucht ...

    Meine Bewertungsskala: 1-4 Punkte: Mehr oder minder gravierende formale Mängel (Grammatik, Rechtschreibung, Handlung). 5/6 Punkte: lesbar. 7/8 Punkte: gut. 9/10 Punkte: sehr gut. Details und Begründung in der Rezi.

  • Der Autor Maxim Biller hat vor Jahren ein Buch mit dem Titel "Esra" geschrieben. Der BGH musste damals eine Güterabwägung vornehmen. Was war höher anzusetzen: Das Persönlichkeitsrecht der im Buch beschriebenen "Esra" oder die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit des Autor. Der BGH hat dann zugunsten des Persönlichkeitsrechtes entschieden.


    Hier nachzulesen


    Es würde in deinem Falle sicher Sinn machen, einmal in das Urteil des BGH reinzuschauen. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Danke für die Antworten. Folgendes hab ich auch im Internet gefunden und meiner Freundin auch geschickt:
    Wenn real existierende Figuren in einer Geschichte Pate stehen, ist äußerste Vorsicht geboten, um unliebsame Überraschungen für den Autor zu vermeiden.
    Wenn ein Buch autobiographische Züge hat oder wenn zumindest Personen des realen Lebens Pate in einer frei erfundenen Geschichte standen, so ist es selbstverständlich, dass diese Personen nicht mit ihrem richtigen Namen genannt werden dürfen. Auch bei der Verwendung von Firmennamen real existierender Konzerne ist Vorsicht geboten. Es bietet sich also an, die Namen tatsächlich existierender Personen und Unternehmen zu verfremden, nämlich dann, wenn in der Geschichte negative Aspekte wie Mobbing, sexuelle Belästigung, kriminelle Handlungen und Ähnliches genannt werden.
    Hilfreicher Hinweis am Anfang oder Ende des Buches
    Um zu verhindern, dass sich einzelne Personen – sei es als Privatperson oder als Repräsentant eines real existierenden Unternehmens – in einem Buch wiedererkennen, bietet sich neben einer Verfremdung von Eigennamen der folgende Hinweis an, der auch häufig am Ende einer Episode im Rahmen von Fernsehserien folgt: „Die Handlung der Geschichte ist frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und unbeabsichtigt.“ Wichtig ist in jedem Fall, die Identität real existierender Personen so weit zu verschleiern, sodass es nicht mehr einem Großteil der Leser möglich ist, auf die reale Identität der Figur zu schließen.
    Bei unwahren Behauptungen oder unangemessener Kritik an lebenden Personen besteht die Gefahr, dass die betreffende Person gegen die Veröffentlichung angeht, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.




    Absolutes Tabu in fiktiven Geschichten mit realem Hintergrund: Unwahrheiten und Verleumdungen
    Der Hinweis, dass keine Lügenmärchen über lebende und verstorbene Personen in fiktiven Geschichten enthalten sein dürfen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Häufig glaubt der Autor jedoch, etwas Wahres über die betreffende Person geschrieben zu haben, ist sich aber nicht völlig sicher. In diesem Fall gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Selbst wenn der Autor wahre Begebenheiten und Sachverhalte schildert, ist vor Veröffentlichung das Einverständnis der betreffenden Person einzuholen, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Berichte über Ereignisse, die sich in einer breiten Öffentlichkeit abgespielt haben wie etwa Demonstrationen, Kundgebungen, Ansprachen zu bestimmen Themen.
    Mögliche juristische Konsequenzen bei der Verletzung der Persönlichkeitsrechte
    Neben möglichen Schadenersatzforderungen durch die betroffenen Personen kann dem Verlag zudem die weitere Veröffentlichung und Verbreitung des betreffenden Werks untersagt werden. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Roman „Esra“ des Schriftstellers Maxim Biller, der seiner Ex-Freundin 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen musste, weil er die gescheiterte Beziehung zu ihr allzu offen in seinem Buch thematisiert und kein gutes Haar an ihr gelassen hatte. Neben der Ex-Freundin selbst hatte auch deren Mutter geklagt, die sich ebenfalls durch das Buch diffamiert sah. Beide Frauen stehen bis zu einem gewissen Grad in der Öffentlichkeit, sodass Rückschlüsse auf die Person beider Damen für ein breiteres Publikum möglich gewesen wäre. Sie erstritten durch alle Instanzen ein weiteres Veröffentlichungsverbot für das Werk. Das Verbot wurde in letzter Instanz sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
    Anhand dieses Urteils wird deutlich, dass das Persönlichkeitsrecht höher angesehen wird als die künstlerische Freiheit, wobei sich ohnehin die Frage stellt, inwieweit eine real gescheiterte Beziehung als Gegenstand für einen Roman geeignet ist und auf diese Weise aufgearbeitet werden kann.
    Bitte beachten Sie, dass Suite101-Artikel generell keinen fachlichen Rat du


    Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Schutz der Persönlichkeitsrechte in Büchern | Suite101.de http://alexandra-doell.suite10…hern-a92241#ixzz1jQL429JQ
    Schutz der Persönlichkeitsrechte in Büchern
    alexandra-doell.suite101.de
    Wenn real existierende Figuren in einer Geschichte Pate stehen, ist äußerste Vorsicht geboten, um unliebsame Überraschungen für den Autor zu vermeiden.

  • In Voltaires Link ist die korrekte Fassung angegeben, es gab kein Schmerzensgeld letztlich. Außerdem ist deine Auffassung verkürzend. Die Kunstfreiheit findet ihre Grenze im Intimbereich einer Person, je intimer es wird desto mehr muß die Kunstfreiheit zurücktreten. Was also im Schlafzimmer passiert ist strenger geschützt als das was eh schon in der Gala oder der Bildzeitung stand.