ZitatOriginal von beowulf
Katja wird im Strafrecht vertreten, auf der "Gegenseite" steht also der Staat, nicht der Konzern. Den Konzern vertritt Valerie hinsichtlich des Auftretens in der Öffentlichkeit. Auch ein Verbot widerstreitender Interessen gilt im übrigen nur wenn es "in der selben Angelegenheit" ist. Also ich vertrete Herrn A. in seiner Scheidungsangelegenheit gegen Frau A. Und gleichzeitig Frau A. vor dem Arbeitsgericht wegen ihrer Kündigung aus der Fima C. Kein Problem. Was wohl nicht ginge, da die selbe Angelegenheit, wäre, das Valerie Milans Frau gegen Katja auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Tötung ihres Mannes vertritt, auch wenn das Strafrecht und Zivilrecht involviert sind.
Danke!