Ich kenne mich mit Erbrecht nicht so ganz genau aus, aber bei meinen Großeltern (die kein Testament gemacht hatten) war es so:
Beiden Eheteilen gehörte je die Hälfte des Vermögens.
Als mein Großvater starb, behielt meine Großmutter natürlich ihre Hälfte und erbte von ihrem Mann die Hälfte seines Vermögens (also ein Viertel des Gesamtvermögens). Sie behielt so 3/4 des Gesamtvermögens.
Die andere Hälfte (ebenfalls 1/4 des Gesamtvermögens) wurde unter den Kindern aufgeteilt.
Die Geschwister hatten keinen gesetzlichen Erbanspruch.
Aber warte lieber noch mal ab, bis sich hier einer meldet, der sich richtig auskennt