Bei unserem Edeka in der Exotenabteilung gibts das auch.
Einfach FRAGEN (ab 06.09.11)
- Jasmin87
- Geschlossen
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Kennt sich hier jemand mit dem Recht am eigenen Bild aus?
Ab wann kann ich nicht mehr vom Gesetz aus fordern, dass ich unkenntlich gemacht werde, wenn ein Foto veröffentlicht wird?
Ich hab schon gegoogelt, aber da stehen tausend verschiedene Antworten...
Herausgefunden habe ich bisher, dass man Personen nicht unkenntlich machen muss, wenn sie als "Beiwerk" auf Fotos sind, das Hauptmotiv aber eine Landschaft oder Sehenswürdigkeit ist oder wenn es sich um Personen des öffentlichen Interesses handelt.
Aber der Abschnitt, der mich jetzt interessiert, ist der, in dem es um Versammlungen und Menschengruppen geht...
Gilt das nur für öffentliche Veranstaltungen? Oder auch Privatversammlungen? Gibt es eine bestimmte Anzahl von Personen, die auf dem Bild sein müssen, damit ich kein Recht am eigenen Bild mehr habe?
Wäre froh über Hilfe.
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Zitat
Original von blackcat
In welchem Supermarkt bekomme ich Couscous?
(Aldi, Lidl und einen Rewe-Ableger habe ich schon abgegrast, vielleicht bei einem normalen Rewe?)
Oder muss ich doch zum Bio-Laden?Rewe selbst hat ihn leider nicht immer (ich liebe dieses Zeug und weiß jetzt schon, was ich am Samstag koche, danke!).
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blackcat
Bei EDEKA, HIT, eigentlich überall.
Ich kauf meist diesen hier, findet sich in der Feinkost-Ecke
http://media.das-ist-drin.de/dynamic/5443_big.jpg -
Zitat
Original von Babyjane
Kim
Das ist so nicht zu beantworten.
Schilder mir mal die Situation, die du meinst. Gerne per PN.
Dann antworte ich dir.Also, die konkrete Situation ist so, dass ich ein privates Treffen einer Internetgemeinschaft besuchen möchte, bei dem es anscheinend üblich ist, Gruppenfotos zu machen und diese auf der Internetseite online zu stellen.
Bei dem Treffen wird irgendwo in einem Restaurant gegessen und zusammengesessen und so. Nichts dolles.
Die Fotos davon kann danach aber jeder sehen, egal, ob er im Forum registriert ist oder nicht. Und aus diesem Grund möchte ich auf dem Foto nicht auftauchen.Generell ist das kein Problem, wenn ich denen sage, dass ich da nicht drauf möchte, dann akzeptieren die das. Aber während wir darüber sprachen, kam die Gesetzeslage zur Sprache und mich würde interessieren, wie das denn rechtlich aussieht. Bis wann kann ich rechtlich einfordern, unkenntlich gemacht zu werden bzw. nicht veröffentlicht zu werden und ab wann kann ich nur noch darum bitten?
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In vielen Krimis liest man immer von Prepaid-Handys, die einfach mal schnell gekauft und schnell wieder weggeworfen werden.
Gibts so was bei uns eigentlich auch? Oder ist das einfach ein normales Handy mit Karte, die man immer wieder aufladen muss? -
Zitat
Bis wann kann ich rechtlich einfordern, unkenntlich gemacht zu werden bzw. nicht veröffentlicht zu werden und ab wann kann ich nur noch darum bitten?
@ Kim_Meridian
Mal ganz pauschal: Solange Du keine Person des öffentlichen Lebens bist, hast Du das alleinige Recht am eigenen Bild.
Was genau das ist und welche Rechte sich daraus für Dich ableiten, kannst Du hier ganz gut nachlsen: Wikipedia: Recht am eigenen Bild
Vielleicht beantwortet dies Deine Fragen.
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Zitat
Original von Jasmin87
In vielen Krimis liest man immer von Prepaid-Handys, die einfach mal schnell gekauft und schnell wieder weggeworfen werden.
Gibts so was bei uns eigentlich auch? Oder ist das einfach ein normales Handy mit Karte, die man immer wieder aufladen muss?Das sind alles ganz normale Mobiltelefone mit normalen Karten.
Wir unterscheiden zwischen Prepaid und Postpaid. Bei dem einen erbringst du das finanzielle Polster im Voraus und bekommst dann erst die Leistung des Mobilfunkanbieters und in der anderen Variante geht der Betreiber in Vorleistung und schickt dir am Ende jedes Abrechnungszeitraums eine Rechnung.Und vielen Ketten gibt es diese Prepaid-2-Go Teile, Geräte, über deren Qualität sich sicherlich streiten lässt. Diese werden gekauft und anschließend "aktiviert" via Telefon oder Internet. Und fertig.
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Zitat
Original von Insomnia
Das sind alles ganz normale Mobiltelefone mit normalen Karten.
Wir unterscheiden zwischen Prepaid und Postpaid. Bei dem einen erbringst du das finanzielle Polster im Voraus und bekommst dann erst die Leistung des Mobilfunkanbieters und in der anderen Variante geht der Betreiber in Vorleistung und schickt dir am Ende jedes Abrechnungszeitraums eine Rechnung.Und vielen Ketten gibt es diese Prepaid-2-Go Teile, Geräte, über deren Qualität sich sicherlich streiten lässt. Diese werden gekauft und anschließend "aktiviert" via Telefon oder Internet. Und fertig.
Quasi so was, oder? --> [URL=http://www.mediamarkt.de/mcs/catentry/100-phantom-schwarz,48353,286556,243115.html]Klick[/URL]
Das muss man sich dann nur für bspw. 15 € aufladen und fertig. -
Zitat
Original von Jasmin87
Quasi so was, oder? --> [URL=http://www.mediamarkt.de/mcs/catentry/100-phantom-schwarz,48353,286556,243115.html]Klick[/URL]
Das muss man sich dann nur für bspw. 15 € aufladen und fertig.Äh, nein!
Bei Kaufland gibt's zum Beispiel ein Nokia-Handy samt Blau.de Mobilfunkkarte und Startguthaben für keine Ahnung, 20 oder 30 Euro. Ich hab noch nicht so genau drauf geachtet, aber man latscht halt an der Kasse dran vorbei -
Zitat
Original von Alice Thierry
@ Kim_Meridian
Mal ganz pauschal: Solange Du keine Person des öffentlichen Lebens bist, hast Du das alleinige Recht am eigenen Bild.
Was genau das ist und welche Rechte sich daraus für Dich ableiten, kannst Du hier ganz gut nachlsen: Wikipedia: Recht am eigenen Bild
Vielleicht beantwortet dies Deine Fragen.
Danke Alice Thierry!
Den Wikipedia-Artikel habe ich schon durch, leider erklärt der mir nicht, was denn mit "Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;" genau gemeint ist und ob ein Treffen, wie von mir beschrieben, dazu gehört.
Außerdem fiel in der Diskussion auch die Aussage, ab 3 Personen auf dem Bild könne ich rechtlich nicht mehr einfordern, dass das Bild nicht veröffentlicht wird, aber aus dem Gesetz geht das für mich auch nicht hervor, deswegen will ich jetzt wissen, ob da was dran ist.Eine Person des öffentlichen Lebens bin ich ganz sicher nicht.
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sorry, ganz vergessen, daß du hier gefragt hattest...
Generell gehören private Treffen da eher nicht zu. Sprich du kannst es einfordern, aber es ist so eine Sache mit diesem Einfordern, das dauert, in der Zeit wurde es Xmal weiterverbreitet etc.
Generell sind mit dieser Einschränkung eher Dinge gemeint, wie zum Beispiel Demos oder Gedenkveranstaltungen.
Beispiel
Stuttgart21 Protestcamp. Dort wurden Fotos von der Presse geschossen, gefilmt. Diese Leute werden zwar nicht als Personen aber durch ihr Handeln quasi zu "Öffentlichen" Personen und können nichts mehr dagegen tun, daß ihre Bilder durchs Netz geistern.Gleiches gilt aber zum Beispiel auch für die Besucher eines Konzertes oder einer Veranstaltung, die dann bei einer Berichterstattung mit Bildern über diese Veranstaltung mit abgebildet sind.
Das Eulentreffen ist zum Beispiel durch seine Größe und die Auftritte der Autoren ein Grenzfall. Bislang wird auf die fotoscheuen Eulen ja sehr viel Rücksicht genommen, die Bilder werden nur im geschlossenen Raum für Teilnehmer des Treffens gezeigt. Angenommen nun bekäme aber ein Lokalreporter davon Wind, zig Autoren und Leser auf einem Haufen, darüber will man doch berichten, vorallem in Hannover, wo doch sonst nur Hund und Katz begraben sind, und unsere Wolke würde diesem Reporter erlauben über das Treffen zu berichten (Wäre ja auch Werbung für die Eule), so wäre es recht schwer, gegen die Bilder, die in diesem Zuge veröffentlicht würden etwas zu unternehmen, eben weil das Eulentreffen mittlerweile nicht mehr reines Privatvergnügen ist, sondern durchaus ein berichtenswertes Ereignis.
Gleiches gilt zum Beispiel auch für Hochzeitsbilder oder Fotos von Beerdigungen etc. (natürlich immer vorausgesetzt, das Bild stellt nicht ausschließlich die Person dar, sondern erfaßt auch die Situation)
Es fehlt aber (leider) an Urteilen zu dieser Thematik, bzw. diese sind immer sehr auf den Einzelfall bezogen und lassen sich nur schwierig dann auf andere Gegebenheiten anwenden.
Edit:
Das mit den 3 Personen ist schlichtweg Quatsch... um es mit Janedeutsch zu sagen und einfach auszudrücken... -
Okay, vielen Dank für deine ausführliche Antwort, das hilft mir schonmal. Dass mit den drei Personen wollte ich auch nicht so recht glauben.
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Zitat
Original von Insomnia
Äh, nein!
Bei Kaufland gibt's zum Beispiel ein Nokia-Handy samt Blau.de Mobilfunkkarte und Startguthaben für keine Ahnung, 20 oder 30 Euro. Ich hab noch nicht so genau drauf geachtet, aber man latscht halt an der Kasse dran vorbeiAch so, danke!
Eigentlich ist es eh wurscht aber mich halts halt einfach interessiert -
Ich dachte schon du wolltest wen erpressen
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Zitat
Original von baro
Ich dachte schon du wolltest wen erpressenNee, leider nicht.
Ich kenne niemanden, bei dem sich das lohnen würde -
@ Kim_Meridian
Als Ergänzung ist dieser Artikel mit Beispielfotos vielleicht noch interessant: Computerbild
Da die gesetzlichen Normen immer für den jeweils vorliegenden Sachverhalt ausgelegt werden müssen, kommt es maßgeblich auf die Rechtsprechung an.
Verfahren und Entscheidungen zum Persönlichkeitsrecht und insbesondere zum Recht am eigenen Bild gibt es en masse. Ein Verweis auf ein bestimmtes Urteil macht aber nur Sinn, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt weitgehend identisch ist.
Grundsätzlich würde ich in Deinem Fall vor der Veranstaltung ausdrücklich - ggf. auch schriftlich - darauf hinweisen, dass Du nicht fotografiert werden möchtest bzw. auf Bildern, die ins Netz gestellt werden, erscheinst. Das klingt vielleicht etwas überzogen, aber auf diese Weise kann sich niemand auf eine vermeintliche Einwilligung von Dir berufen.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein im Grundgesetz verankertes Recht, das leider oft ziemlich lax behandelt wird, weil die Leute ihre Rechte nicht kennen.
Aber gerade in Hinblick auf das Internet kann man sich gar nicht oft genug darauf berufen.Du solltest vor einer Veröffentlichung im Web zumindest darauf bestehen, die Bilder der Veranstaltung durchsehen zu dürfen, um prüfen zu können, ob Deinerseits ein Anspruch auf Unkenntlichmachung besteht oder nicht.
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Ich surfe mit Opera. Bislang hatte ich keine Probleme. Aber seit ungefähr 1/2 Jahr nach einem update kann ich via opera keine audible Hörbücher mehr runterladen.
Immer wieder Browserwechsel? Mit Morzilla läuft es einwandfrei. Was kann ich machen, dass es wieder mit opera geht? Haben andere auch das Problem?
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Kurze Genitiv-Frage:
"... auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien" oder "... auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens"? (Klingt beides irgendwie holprig, aber was davon stimmt denn?)