Einfach FRAGEN (ab 06.09.11)

  • Zitat

    Original von Prombär
    Weiß keiner wegen der Scheidung Bescheid? ?(


    Aktuell nicht, aber vor etwa 25 Jahren (so lange ist meine Scheidung her, das genaue Jahr weiß ich gar nicht mehr :rolleyes) war es so, daß wir einen notariellen Ehevertrag geschlossen haben, in dem die Scheidungsfolgen festgelegt wurden. Da stand u. a. drin, daß der Haushalt bereits einvernehmlich aufgelöst wurde und vor allem die Dinge wie Unterhalt, Rentenausgleich etc. Damit vor allem Letzteres bei einer Scheidung Rechtskraft erlangte, war es zwingend nötig, daß der Ehevertrag bei Einreichung der Scheidungsklage mindestens ein Jahr bestand. Ich habe dann ein Jahr plus einige Tage (zur Sicherheit) gewartet, bis ich die Scheidung einreichte. Diese erfolgte dann sehr einfach und schnell (etwa 5 Minuten?) auf Grund dieses Ehevertrages, in dem alles geregelt war. (Allerdings waren keine Kinder vorhanden.)


    Wie das heute ist, weiß ich nicht, da ich mich seither nicht mehr mit der Problematik beschäftigt habe, aber vielleicht hilft das weiter. :wave

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Zitat

    Original von Prombär
    Weiß keiner wegen der Scheidung Bescheid? ?(
    :help :help :help


    Bei uns hat damals eine Scheidungsfolgenvereinbarung ohne notarielle Beurkundung ausgereicht. Allerdings wurden bei uns lediglich Hausrat, Versorgungsausgleich, Einverständnis über das gemeinsame Sorgerecht usw. geregelt.


    Wenn ich mich richtig erinnere, muß beim Zugewinn und Ehegattenunterhaltsverzicht eine notarielle Beurkundung vorliegen. Alles andere geht ohne.


    Das ist bei allerdings auch schon über 7 Jahre her und ich weiß nicht, ob sich in dieser Zeit etwas geändert hat.

  • Danke für eure Antwort :wave


    Es gab am 01.09.2009 eine Reform, wo der Paragraph ersatzlos gestrichen wurde, der eine notarielle Vereinbarung erforderte, darum kenne ich mich grad gar nicht mehr aus.


    Vor allem irritiert mich, dass es auf der einen Seite heißt, es wird eine Erklärung über die Regelung im Antrag gefordert, und auf der anderen Seite heißt es, man kann diese Dinge ungeregelt lassen. ?( :help

  • Zitat

    Original von Jasmin87


    Ich dachte eigentlich, dass jede Person diese Nummer damals schriftlich bekommen hat :gruebel


    Wir haben damals auch Post bekommen, einschliesslich der damals glaube ich einjährigen Mädels.... Irgendwo muss das Zeug rumliegen, ich hab es zumindestens gut aufgehoben :lache

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    Original von xania
    Sind Bügelstationen besser als Dampfbügeleisen? Ich bügele auf maximaler Hitze und Jeanshosen sehen danach trotzdem noch ungebügelt aus.


    Ja, aber auf jeden Fall sind die besser! Erstens hat der Dampf wesentlich mehr Bumms als ein Dampfbügeleisen und zweitens ist das z.B. das Aufbügeln von Hemden, welche schon einfach auf dem Bügel hängen, mit einer Station ungeheuer schnell und praktisch.


    Wir haben uns vor kurzem im Urlaub an der Dampfbügelstation einer Freundin ausgetobt und werden uns auf jeden Fall so ein Teil zulegen.

  • ich habe auch mal wieder eine Frage:


    ich brauche für die Schulanmeldung die Geburtsurkunde meines Sohnes. In unserem Stammbuch ist nur eine "Abstammungsurkunde" drin, für meine Tochter aber tatsächlich eine "Geburtsurkunde". Ist das was anderes? Wieso heißt es einmal so und einmal so?


    Weiß jemand darüber bescheid? ?(

    Ailton nicht dick, Ailton schießt Tor. Wenn Ailton Tor, dann dick egal.



    Grüße, Das Rienchen ;-)

  • Zitat

    Original von rienchen
    ich habe auch mal wieder eine Frage:


    ich brauche für die Schulanmeldung die Geburtsurkunde meines Sohnes. In unserem Stammbuch ist nur eine "Abstammungsurkunde" drin, für meine Tochter aber tatsächlich eine "Geburtsurkunde". Ist das was anderes? Wieso heißt es einmal so und einmal so?


    Weiß jemand darüber bescheid? ?(


    Abstammungsurkunden gab es bis Ende 2008, seitdem dann die Geburtsurkunde.
    Abstammungsurkunde hieß es, weil es die tatsächliche biologische Abstammung angab. Man brauchte bis 2009 die Angaben der leiblichen Eltern um zu heiraten. Das muss man nun nicht mehr angeben, und sie haben die Urkunde entsprechend geändert. Seitdem sind nun die rechtlichen Eltern vermerkt, also auch Adoptiveltern und das Ding heißt nun Geburtsurkunde.
    Die Abstammungsurkunde für die Einschulung ist also völlig okay, denke ich. :wave

    "Show me a girl with her feet planted firmly on the ground and I'll show you a girl who can't put her pants on." (Annik Marchand)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Zimööönchen ()

  • Mir wurde von einem (glaube ich) nicht extrem computer-affinen Menschen ein Anschluss folgendermaßen beschrieben:


    "ein sehr kleines Port, ein wenig wie ein USB-Port aber ungefähr halb so groß und mit 2 abgerundeten Ecken"
    - die Preisfrage: was könnte das sein?


    Bin für sachdienliche Hinweise dankbar, auch gerne in Form von Bildern von so einem Teil. ;-)