Einfach FRAGEN (ab 06.09.11)

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    Original von Tilia Salix
    Na ja, ich hatte ja auch mehr gedacht, dass du deinen Brief vielleicht doch noch bekommst. Irgendwo muss er ja sein :gruebel


    Lol, ich WILL den Brief aber nicht bekommen haben, darum geht es ja :lache
    Es geht um einen offiziellen Zeitpunkt, bei dem ich angeblich (!) Kenntnis von etwas bekommen haben soll - hab ich aber nicht, WIRKLICH (!) nicht!

  • Meine Mutter ist Postfrau, die werde ich bei Gelegenheit mal fragen. Sicher ist aber: Diese Zustellungsurkunden sind ja extra dazu da, dass der Absender eine Handhabe hat, dass ein möglicherweise unerwünschtes Schriftstück (gerichtliche Vorladung o.ä.) zugestellt wurde. Dass da der Empfänger gern behaupten würde, dass er den Brief nicht bekommen hat, ist ja klar.
    Aber natürlich kannst du dagegen vorgehen.
    Zuallererst würde ich den Absender kontaktieren und um erneute Zusendung bitten. Der kann dann nämlich auch rechtlich direkt gegen den Briefträger vorgehen.

  • Sicher, dass das Ding überhaupt über den Postboten zugestellt wurde? Wenn das diese gelben Umschläge sind mit Förmlicher Zustellung drauf, kommen die u. U. per Boten. Und vorne muss jemand die Unterschrift quittieren. Ich kenne diese Umschläge von Pfändungsbeschlüssen und Ladungen.

  • Zitat

    Original von Bouquineur
    Sicher, dass das Ding überhaupt über den Postboten zugestellt wurde? Wenn das diese gelben Umschläge sind mit Förmlicher Zustellung drauf, kommen die u. U. per Boten. Und vorne muss jemand die Unterschrift quittieren. Ich kenne diese Umschläge von Pfändungsbeschlüssen und Ladungen.


    Soweit ich weiß, gibt es diese speziellen Zustellungsurkunden (gelbe A4-Zettel) nur bei der Post. :gruebel

  • Zitat

    Original von Jasmin87
    Gegoogelt habe ich schon aber man soll doch Krankheiten und Co. nicht googeln :grin
    Aber ihr macht mir ehrlich gesagt noch mehr Kopfzerbrechen.
    Ich hab jetzt so Antworten wie "Kein Problem, das ist am Anfang ganz normal" erwartet :-]


    Der Artikel fasst eigentlich viel zusammen: klick
    Ach, mach dir keine Sorgen. Dafür ist es jetzt eh zu spät, die Löcher sind schon da. ;-) Einfach ordentlich pflegen, und wenn du merkst, dass es nicht besser wird, mal einen kompetenten Piercer draufschauen lassen.
    [SIZE=7]Übrigens: an das Bild setze ich mich an meinem freien Tag/ am Wochenende[/SIZE] :-)

  • Jaja, ist schon von der Deutschen Post. Und die Kopie der PZU hab ich mittlerweile auch vorliegen.
    Und auf der Rückseite steht angekreuzt, daß sie versucht hat, den Brief zu übergeben, dies nicht möglich war und sie deshalb in der zur Wohnung gehörenden Briefkasten blablabla eingelegt hat.
    Datum und Unterschrift der Zustellerin.


    Somit hab ich Pech gehabt, ich wüsste tatsächlich nicht, wie ich beweisen könnte, daß ich den Brief nicht im Briefkasten hatte.
    Dazu brauche ich wenn überhaupt eine Eidesstattliche Versicherung eines Nachbarn, daß er den Wisch abbekommen hat und ihn z.b. einfach weggeworfen hat. Damit würde sich der Nachbar allerdings der Unterschlagung schuldig machen, und so dämlich ist wohl keiner :cry


    So oder so, es ist eine Sauerei, daß so eine Zustellung ohne Unterschrift bei wirklich wichtigen Dokumenten überhaupt rechtlich einwandfrei ist.

  • Zitat

    Original von Insomnia
    Paßt gerade so schön dazu, heute hab ich auch mal eine Rechtsfrage:


    Habe ich in irgendeiner Form eine Chance, gegen eine Postzustellungsurkunde anzugehen?
    Ich habe mir nun zwischenzeitlich die Kopie von dem Wisch schicken lassen, und da steht drin, daß ich nicht angetroffen wurde aber der Brief in meinem Briefkasten zugestellt wurde.
    Wurde er aber nicht, dann hätte ich das Mistding ja! :fetch


    Aber nun trotzdem darauf zu bestehen, diesen Brief nie erhalten zu haben, was definitiv der Wahrheit entspricht, habe ich dennoch keine Chance, oder?! ?(



    Bleibt nur die Postboten, die unterschrieben hat. Möglicherweise kann sie aussagen, dass sie den Brief in einen vollen Briefkasten gesteckt hat, wo schon die Reklame, Tageszeitung und was auch immer drin war gesteckt hat, so dass er rausgefallen oder von Fremden herausgezogen wurde. Das wäre aber wie die Nadel im Heuhaufen finden, denn wer gibt schon einen Fehler zu und bekommt gerne Ärger mit seinem Chef.

    Don't live down to expectations. Go out there and do something remarkable.
    Wendy Wasserstein

  • Also ich habe mal Konzertkarten bestellt, die bei mir aber nicht angekommen sind.
    Ich habe dann in dem Laden angerufen und die konnten so einen Forschungsauftrag bei der Post einholen,da war dann auch eine Unterschrift des Postboten drauf, man konnte also ermitteln, wer den Brief "zugestellt" hatte.
    Derjenige hat allerdings een einfach behauptet, dass er den Brief eingeschmissen hat und war nicht zu belangen.


    Glücklicherweise waren die Karten versichert, die Kohle habe ich vom Ticketversand erstattet bekommen, das Konzert war aber ausverkauft. Ich vermute, der Postbote hatte einen schönen Abend. :fetch

    Ailton nicht dick, Ailton schießt Tor. Wenn Ailton Tor, dann dick egal.



    Grüße, Das Rienchen ;-)

  • Zitat

    Original von Motte
    Der Artikel fasst eigentlich viel zusammen: klick
    Ach, mach dir keine Sorgen. Dafür ist es jetzt eh zu spät, die Löcher sind schon da. ;-) Einfach ordentlich pflegen, und wenn du merkst, dass es nicht besser wird, mal einen kompetenten Piercer draufschauen lassen.
    [SIZE=7]Übrigens: an das Bild setze ich mich an meinem freien Tag/ am Wochenende[/SIZE] :-)


    :knuddel1

  • @Inso
    Ein Sendung die per PZU zugestellt werden soll, kann auch durch Niederlegung zugestellt werden. Das bedeutet, dass die Post die Sendung bei sich lagert, weil sie dich nicht angetroffen hat. Darüber erhälst du eine Benachrichtigung. Auch wenn du die Sendung nicht abforderst, gilt sie nach Beendigung der Niederlegungsfrist als zugestellt. Und mit der Niederlegung beginnt übrigens die Rechtsmittelfrist. Unabhängig davon kann übrigens auch ein Gerichtsvollzieher rechtsverbindlich mit einer Zustellungsurkunde zustellen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Voltaire
    @Inso
    Ein Sendung die per PZU zugestellt werden soll, kann auch durch Niederlegung zugestellt werden. Das bedeutet, dass die Post die Sendung bei sich lagert, weil sie dich nicht angetroffen hat. Darüber erhälst du eine Benachrichtigung. Auch wenn du die Sendung nicht abforderst, gilt sie nach Beendigung der Niederlegungsfrist als zugestellt. Und mit der Niederlegung beginnt übrigens die Rechtsmittelfrist. Unabhängig davon kann übrigens auch ein Gerichtsvollzieher rechtsverbindlich mit einer Zustellungsurkunde zustellen.


    Hallo, Voltaire!


    Die andere Seite betrachtet verstehe ich natürlich die Problematik. Irgendwie muss man ja ein Schriftstück auch quasi "Zwangszustellen" können, wenn der Empfänger sich z.B. weigert, eine Unterschrift dafür zu leisten. Das Blöde an der Sache ist nur, daß diese Gesetzgebung vermutlich aus einer Zeit stammt, als "Postler" noch Beamte waren und möglicherweise mit der Verantwortung zuverlässiger umgegangen sind. Wenn ich mir anschaue, was für ein Gesockse heute teilweise für verschiedene Briefpost-Unternehmen zuständig ist... :yikes
    Klar, die berühmten Ausnahmen, die die Regel bestätigen, gabs auch schon immer und wird es auch immer geben.
    Und mir ist auch klar, daß Gesetze es nicht immer jedem in wirklich allen denkbaren Konstellationen recht machen können.


    Mich ärgert es nur maßlos, weil mich dieser Spaß nun einen Haufen Geld kosten wird, weil ich eben KEINE Kenntnis von einer Sache im Juni erhalten habe, sondern erst im Juli. Nur das nachzuweisen, hab ich überhaupt keine Chance. Und das frustriert extrem :fetch

  • Hallo Inso,


    ich weiß zwar nicht um was es genau geht. Aber wenn du einen Bescheid einer Behörde im Postzustellungswege erhalten hast und du sagst, du hättest über die Zustellung keine Benachrichtigung erhalten, so kannst du bei der den Bescheid erlassenden Behörde die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Dort müsstest du dann vortragen, dass du eine Benachrichtigung der Post über die Zustellung nicht erhalten hast. Ggf.
    stellt dir die Behörde den Bescheid dann erneut zu und die Fristen - was wirklich sehr wichtig ist - beginnen dann neu. Natürlich muss dein Vortrag bezüglich des Nichterhalts der Sendung glaubhaft sein.


    Mal angenommen die Behörde besteht auf der Zustellung und die Fristen sind somit abgelaufen, so ist der Bescheid, wenn es sich denn darum handelt, auch dann rechtskräftig, selbst dann wenn er ggf. rechtswidrig ist. Sehr oft reagieren die Behörden aber auch "kundenfreundlich" und erkennen auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Gründe des Betroffenen an und heben den Bescheid ggf. sogar auf.


    Es ist natürlich immer schwer zu einer Sache was zu sagen die man nicht kennt. :grin


    Ansonsten können wir auch gern persönlich darüber sprechen. Schick mir per PN deine Nummer wenn Interesse besteht..... :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

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    Original von DraperDoyle
    Ich habe hier ein Formular von der Bank, die wollen die "Identifikationsnummer (11-stellig)" meiner Tochter. Hat jemand eine Ahnung, was die meinen? Pesonalausweisnummer?


    Die meinen die Steuer-Identifikationsnummer. Die gibt es seit 2007 und die hat 11 Stellen. Jede natürliche Person hat eine und sie gilt lebenslang.

    "Show me a girl with her feet planted firmly on the ground and I'll show you a girl who can't put her pants on." (Annik Marchand)

  • Zitat

    Original von DraperDoyle
    Und wie kriege ich raus, wie die geht? Mein Kind hat doch noch nie Steuern gezahlt :gruebel


    Einfach mal bei deinem Finanzamt anrufen. Es empfiehlt sich deine Steuernummer bereitzuhalten.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.