Frage zum Thema "Vorladung" an die Eulen Anwälte

  • Zu Hülfe! Bei mir türmen sich gerade einige Fragen auf, und meine Recherchen verzetteln sich auf beunruhigende Weise. Deswegen wäre ich echt dankbar, wenn mir eine Eule weiterhelfen könnte.
    Die Situation ist die:


    Während einer Party verschwindet ein wertvolles Bild, das fällt aber erst am nächsten Tag auf.
    Die Polizei ermittelt, und bestellt die Partybesucher ein, alles (knapp) Minderjährige, also 16, und 17-jährige Teenager.


    1. Kann die Polizei die Kids Vorladen, und nennt man das auch so, eine "Vorladung" bzw. "polizeiliche Vorladung"?


    2. Muss ein Erziehungsberechtigter zugegen sein (davon gehe ich aus, frage aber lieber noch mal nach)?


    3. Welche Fristen gelten normalerweise, bzw. ist es realistisch, dass die sog. Vorladung 10 Tage nach der Feier rausgeht?


    4. Ermittelt bei einem besonders großen Schaden (über 100 tsd. Euro) die Kriminalpolizei, oder welche Beamte werden für so was in der Regel eingesetzt (also, kommt da ein Kommissar vorbei, oder welchen Rang hat normalerweise ein ermittelnder Beamter?)


    5. Würde die Polizei in so einem Fall (Kunstdiebstahl) mit der Versicherung zusammenarbeiten?



    Bin für jeden Hinweis dankbar, auch wenn ihr nur eine der Fragen beantworten könnt :-)

  • 1. Nein, vorgeladen wird von Staatsanwaltschaft und Richter. Die Termine bei der Polizei stellen keine Verpflichtung dar und wer nicht erscheint, erscheint eben nicht. Man nennt es polizeiliche Anhörung bzw. Vernehmung.


    2. Das ist etwas schwierig, grundsätzlich sollte der Erziehungsberechtigte dabei sein. Allerdings kann in Absprache mit den Eltern auch der Jugendliche allein vernommen werden. Meist erscheinen die kleinen Minigangster eh direkt ohne Erziehungsberechtigten, da wird dann von einem Einverständnis ausgegangen. Kinder unter 14 würde ich jedoch ohne anwesendes Elternteil oder dessen klar geäußertes Einverständnis nicht anhören (Bei Minderjährigen heißt es immer Anhörung) und ich denke, das handhaben auch alle anderen Kollegen so.
    (Sind die Eltern selbst tatverdächtig oder beteiligt, kann diese Entscheidung auch einem Rechtspfleger übertragen werden, der dann in dem Verfahren die Pflichten der Eltern übernimmt. Das ist bei Mißbrauchsfällen häufig so...)


    3. Kommt drauf an, wie wertvoll das Bild ist, sprich, ob man von einem normalen Diebstahl ausgeht oder von einem wirklichen Kunstdiebstahl mit organisiertem Hintergrund, bei letzterem geht es sicherlich wesentlich schneller. Grundsätzlich sind 10 Tage in einer eher ländlichen Behörde bei Diebstahlsdelikten sicherlich denkbar, in Köln würde ich eher davon ausgehen, daß 3-8 Wochen zwischen Tat und Anhörung liegen, eventuell sogar noch länger.


    4. Das kommt jetzt wieder darauf an, in welchem Bundesland wir uns bewegen. Grundsätzlich ermittelt IMMER die Kriminalpolizei. Die Schutzpolizei stellt, fest, die Kripo verfolgt weiter... (In manchen Bundesländern ist das bei weniger schweren Taten nicht ganz so, da werden gewisse Ermittlungen auch durch uniformierte Beamte getätigt, wobei das auch Kommissare sein können. Der Dienstgrad sagt über die Tätigkeit rein gar nichts aus)
    Es erscheinen also üblicherweise bei den Ermittlungen zivil gekleidete Beamte, denen man den Dienstgrad nicht ansieht. Abgesehen von bestimmten rar gesäten Ausnahmen handelt es sich dabei um Kriminalkommissare (jung) , Kriminaloberkommissare (älter) oder Kriminalhauptkommissare (noch älter oder ein Überflieger).


    5. Ja würde sie.

  • Wobei, wenn du zur Polizei nicht gehen willst sollte man sich höflicherweise entschuldigen. Wenn du der Meinung bist dein Kind hätte Dreck am Stecken geht lieber zu einem Anwalt und nicht zur Polizei. Der Anwalt wird dann erst Akteneinsicht beantragen und dann weiß man in etwa, was die Polizei alles weiß. Ansonsten macht dort die Aussage- ist viel stressfreier.


    Ohne BJ und ihren Kollegen zu nahe zu treten: Lese das Protokoll GENAU durch und weise auf Missverständnisse deutlich hin, bestehe auf Änderungen und Ergänzungen, wenn dir etwas nicht passt.


    Bei einem "Kind" von 16/!7 würde ich im Übrigen darauf achten, wie seine Umwelt reagiert. Wenn du als einzige Mutter mitkommst hat das Kind einen schweren Stand von wegen, Mama muß die Windeln wechseln und so..

  • @ Beo
    Damit trittst du mir nicht zu nahe.
    Leider lesen die wenigsten wirklich durch, was wir dokumentieren und setzen einfach ihren Namen darunter, da könnte ich mir immer die Haare raufen. Am liebsten ist es mir und so wie ich das mitbekomme auch den Richtern und Staatsanwälten, wenn derjenige selbst noch mit Kugelschreiber Verbesserungen im Protokoll vornimmt. (Sinnvolle natürlich, nicht die Rechtschreibfehler...) :lache


    Und was die Entschuldigung anbelangt, hab ich das noch nicht erlebt. Was mich jedes Mal wahnsinnig macht...
    Ehrlich da macht man Termine und dann kommt keine Sau, ja ist ihr gutes Recht, aber da kann man doch wenigstens anrufen oder mailen, daß man nicht kommt. Dann kann ich in der Zeit wenigstens mein Brötchen essen oder wen anderen nerven. :grin

  • Hey, wie cool, das ging ja flott :-)


    Hat das keine Konsequenzen, wenn jemand einfach nicht erscheint? Keine 2. Aufforderung oder eine richterliche Verfügung, dass er/ sie eine Aussage abzugeben hat?


    Eine letzte Frage noch:
    Wenn jemand überfallen wird und im Krankenhaus liegt - ist es realistisch, dass die Beamten vorbeikommen, um sich von dem Verletzten eine Täterbeschreibung geben zu lassen?
    (Ich würde ja eher sagen, dass derjenige später Anzeige erstattet, und das auf diesem Weg erledigt wird, aber das mit den Beamten in der Klinik würde erzähltechnisch besser in die Szene passen).



    Ganz lieben Dank ihr Zwei, damit kann ich jetzt arbeiten :wave

  • 1. Nein, keine Konsequenz, wie gesagt, das Erscheinen bei der Polizei ist freiwillig. Erst die Staatsanwaltschaft bzw der Richter kann zwangsweise vorladen, da hat dann aber die Polizei nichts oder nur wenig mit zu tun. Grundsätzlich läuft es hier so, dass man als Ermittler einen Termin an den Zeugen / Verdächtigen schickt, den hält dieser dann nicht ein, also schickt man einen zweiten Termin oder versucht telefonisch einen zu vereinbaren, wird der auch nicht eingehalten, wird fertig ermittelt und dann die Akte zur StA geschickt, die entscheiden dann, ob eine Aussage zwingend nötig ist und läßt im Notfall die Person vorführen.


    2. Die Frage ist, was du unter Überfallen verstehst....
    Bei einem Raub, wird die Täterbesxhreibung so rasch wie möglich abgefragt, häufig schon im Rettungswagen oder unmittelbar nach Eintreffen im Krankenhaus, dann aber durch Streifenpolizisten, weil so rasch die Kripo nicht hinter dem Schreibtisch hervor kommt, die zivilen Beamten würden später erscheinen und eventuell Wahllichtbildvorlagen machen, das kann jenachdem Schwere der Tat auch noch im Krankenhaus mit einem Laptop erfolgen.
    Voraussetzung ist natürlich, dass die Polizei erstmal Kenntnis von der Straftat erlangt.

  • Zitat

    Original von churchill
    Ich notiere gerade mal, wen kamelin in ihren Danksagungen für das entstehende Buch alles berücksichtigen muss :grin


    Aber geh, daran brauchst du mich nicht erinnern :-)
    Wenn sie es überhaupt nehmen. Die haben schon mal etwas gewollt, dann hat die Cheflektorin gewechselt, und das war's .-/

  • Zitat

    Original von kamelin
    Hey, wie cool, das ging ja flott :-)


    Hat das keine Konsequenzen, wenn jemand einfach nicht erscheint? Keine 2. Aufforderung oder eine richterliche Verfügung, dass er/ sie eine Aussage abzugeben hat?


    BJ ´s Nein auf diese Frage muß man genau analysieren. Wenn man weiterliest kommt die Antwort auf Ja.


    Dazu etwas ausführlicher: Es gibt polizeiliche Ermittlungen, bei größeren Fällen ist da schon voll ein Staatsanwalt dabei. Die Staatsanwaltschaft leitet zwar theoretisch die Ermittlungen, früher hießen die Ermittlungsbeamten noch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, aber der einmischende Staatsanwalt taucht beim "normalen" Vorgang nicht auf, da wird ausermittelt und dann schreibt der Ermittlungsbeamte einen Schlußbericht. Den schickt er dann mit der oder den Akten zur Staatsanwaltschaft und manchmal bekommt er die dann mit der Bemerkung zurück er solle noch dies oder jenes ermitteln. Im Schlußbericht steht dann der Zeuge X und die Zeugin Y haben sich nicht gemeldet trotz drei Versuchen ihn zu sprechen. Dann entscheidet auf Basis der Akte die Staatsanwaltschaft ob sie den Zeugen braucht und lädt dann gegebenenfalls vor. Wenn dann dieser Vorladung keine Folge geleistet wird, kommt morgens früh um vier der blau/silberne Wagen vorbei und bietet eine allerdings nicht kostenfreie Fahrt in die Zelle an. Als Zeuge ist man zur Aussage verpflichtet, allerdings eben nicht vor den Ermittlungsbeamten. Richterliche Vernehmungen sind die Ausnahme, vor allem dann, wenn ein Verlust der Zeugenaussage droht- also ein Gewaltopfer ist zwar vernehmungsfähig aber in Lebensgefahr, einer deiner Prtygäste ist amerikanischer Austauschschüler und will wieder zurück nach Hause, dann nimmt der Richter die Aussage auf- das hat zur Folge das sie im Prozeß so zu verwenden ist, als wäre der Zeuge unmittelbar vor Gericht erschienen- bessere Qualität als bloß den Vernehmer zu hören.


    Dabei ist wichtig, erscheinen muss der Zeuge immer, auch wenn er dann eine der Ausnahmeregelungen geltend machen kann, warum er nicht aussagen muss. Deren wichtigste steht bei mir in der Signatur: Nemo tenetur se ipsum accusare, wenn also bei der Aussage ich eine Beteiligung an einer Straftat gestehen müsste, darf ich schweigen, die anderen Zeugnisverweigerungsgründe sind überwiegend Gründe, bei denen der Staat sagt das Strafverfolgungsinteresse muss aus übergeordneten Gründen zurücktreten, also nahe Verwandte muss man nicht belasten und Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und Geistliche müssen Dinge die sie im Rahmen ihrer Berufsausführung erfahren haben nicht aussagen.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

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  • Zitat

    Original von beowulf
    Dazu etwas ausführlicher: Es gibt polizeiliche Ermittlungen, bei größeren Fällen ist da schon voll ein Staatsanwalt dabei. Die Staatsanwaltschaft leitet zwar theoretisch die Ermittlungen, früher hießen die Ermittlungsbeamten noch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, aber der einmischende Staatsanwalt taucht beim "normalen" Vorgang nicht auf, da wird ausermittelt und dann schreibt der Ermittlungsbeamte einen Schlußbericht.


    Leider wird das so aber sehr oft im Fernsehen kolportiert. Mir ist keine Kollegin bzw. kein Kollege bekannt, die/der sich aktiv in die polizeilichen Ermittlungen einschaltet. Da fehlt schlichtweg die Zeit.


    OT: Und wo wir gerade beim Fernsehen sind - ich staune immer Bauklötze über die Ausstattung der Zimmer der Staatsanwälte, so wie sie im Fernsehen dargestellt werden. Da prallen unendliche viele Welten aufeinander. Die Realität ist entgegen der Fernsehdarstellung grausam und menschenverachtend......... :grin :grin :achtungironie

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.