Nur mal so am Rande, das hier ein seriöser Verlag etwas seriöses tut merkt man auch daran, dass er keinen Abmahnanwalt, sondern eine seriöse Kanzlei beauftragt hat. Ansonsten sagt der Artikel im Börsenblatt eigentlich alles. Niemand hat etwas dagegen, wenn ein Autor "in aller Munde" ist, aber Trittbretfahrer, die Geld mit anderer Leute Arbeit oder geistigem Eigentum machen wollen, die verlieren nicht nur ihren Doktortitel.
Abmahnungen wegen Zitate von Heinz Erhardt
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Ein sehr interessantes Thema, vor allem, weil der Verlag der unser Bürgerblatt herausgibt meinetwegen eine Urheberrechtsklage an der Backe hatte.
Kleine Geschichte dazu. In unserem Bürgerblatt, kann fast jeder seinen "Senf" veröffentlichen - natürlich wird das vorher kontrolliert. Ich habe irgendwann auch angefangen meine Meinung da kundzutun und habe ab und zu kleine Gedichte (entweder meine eigenen oder Texte anderer Künstler) abgegeben. Ab und zu kann man leider auch unter der Mithilfe diverser Suchmaschinen keinen Autor feststellen, so ging es mir bei einem Gedicht, das ich sehr schön fand, also schrieb ich "Autor unbekannt" darunter - autsch! Das darf man nicht wußte ich aber nicht. Der Verlag anscheinen auch nicht, denn jetzt ein 3/4Jahr nach der Veröffentlichung (und ich frage mich echt, wie diese Autorin das gefunden hat bei der minimalen Auflage- aber egal) hat die Autorin den Verlag verklagt. Das ist wohl auch rechtens. Nur der Verlag hat damit gar kein Geld verdient. Ich hätte der Autorin gerne angeboten eine Richtigstellung zu drucken vielleicht noch mit einem Hinweis auf ihre weiteren Werke. Sie hätte das also gut als Werbung für sich nutzen können. Wollte Sie wohl aber nicht.
Das fand ich ein wenig Schade. Es ist oft so, das einem ein schönes Gedicht, schon zigmal abgeschrieben und vielleicht verändert über den Weg läuft.
Oft ist es gar nicht so einfach da herauszufinden, von wem der Ursprung ist.
Aber - aus Fehlern lernt man bekanntlich.Ach ja, der Schokoriegel, ich habe mal ein Gedicht von einer Autorin in eine Art Poesiealbum geschrieben bekommen, dieses hat mir so gut gefallen, das ich 2 Bände von ihr gekauft habe...
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Ich habe das kurzen auch auf einem Blog den ich seit einiger Zeit verfolge mitbekommen. Die Blogschreiberin wurde abgemahnt, weil sie einige Erhardt Gedichte in ihrem Blog veröffentlich hat ohne die Quellenangaben mit anzugeben. Ich fand es zwar heftig, das man wegen ein paar Zitaten eine solch hohe Mahnsumme bezahlen soll, aber leider war es ja ihr Versäumnis die Angaben nicht genannt zu haben. Damit muss man leider rechnen wenn man Gedichte oder Texte von anderen veröffentlicht.
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Weiter vorn wurde doch aber geschrieben, dass selbst eine Quellenangabe nicht davor schützt, Ärger zu bekommen...
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Zitat
Original von maikaefer
Weiter vorn wurde doch aber geschrieben, dass selbst eine Quellenangabe nicht davor schützt, Ärger zu bekommen...Richtig, wenn es ein kommerzielles Blog ist, nutzt es auch nix, dazu zu schreiben, von wem das Gedicht ist etc.
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Vielleicht eine blöde Frage, aber wie ist das eigentlich, wenn jemand zu seiner Beerdigung so etwas wie "La paloma" oder so "hören" will?
Muss man da auch irgendwohin Gebühren abführen? Ist das "öffentlich"? Kommt es darauf an, ob man einen Saxophonspieler nimmt oder es vom Band abspielt? Aber vermutlich kümmert sich eh das Bestattungsunternehmen um so etwas, oder? -
Diese Frage wird im Bestatterweblog recht ausführlich beantwortet: http://bestatterweblog.de/arch…d-andere-GEMAinheiten/516
(Nachtrag: Ich sehe gerade, aber nicht eindeutig. Hm. Ich denke aber mal, dass es die meisten Bestatter ähnlich halten und eine jährliche Pauschale zahlen.)
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Danke, da schau ich mal bei Gelegenheit rein, ich kam auch nur darauf, weil GEMA hier schon Thema war...