ZitatOriginal von Rabarat
Angenommen 1000 Personen sollen freiwillig zum Test kommen und 950 gehen hin. Dann werden die anderen 50 noch einmal gesondert "gebeten". Daraufhin erscheinen 46 weitere Freiwillige.
Die restlichen vier werden von der Polizei verhört, weil sie sich durch das Nichtbeteiligen an einer ursprünglich freiwilligen Veranstaltung verdächtig gemacht haben. Zwei der vier scheiden z.B. wegen eine Alibis als Täter aus. Die letzten beiden haben das Pech weder ein Alibi zu haben, noch Bock auf den Test.
Und jetzt kommt der juristische Kniff: Diese beiden werden dann zum Test gewzungen, weil aus der Tatsache, dass sie sich nicht freiwillig beteiliigt haben und kein Alibi haben (auch 191 Leute, die freiwillig mitgemacht haben, hätten keins gehabt), ein individueller Verdacht abgeleitet wird, der Zwangsmaßnahmen erlaubt.
ich habe kein problem mit dieser vorgehensweise (halte sie für die aufklärung eines verbrechens für gerechtfertigt), wenn danach die proben wieder vernichtet werden.
bo