Erfahrungen mit Kindle-Direct-Publishing

  • Jetzt habe ich mich doch, bevor ich es wollte, schlau gemacht.


    Also ebooks, egal welcher Art und woher sie kommen, unterliegen in Deutschland der Buchpreisbindung.


    Also Cornelia, du bewegst dich auf sehr dünnem Eis mit deiner Preispolitik.
    Wobei ich es ohnehin nicht für gut halte mit Dumpingpreisen einzusteigen.
    Das ist, wie Autoren, die ohne Honorar lLesungen halten.


    Also, ein angemessenes Honrorar sollte uns schon unsere Arbeit wert sein. Sonst können wir es lassen.... :bonk :chen


    euer hef

  • Zitat

    Original von hef
    Also, ein angemessenes Honrorar sollte uns schon unsere Arbeit wert sein. Sonst können wir es lassen.... :bonk :chen


    euer hef


    Wobei man natürlich einigen Autorinnen und Autoren nur raten kann: "Lasst es lieber!" :grin :grin (Du bist da aber nicht mit gemeint, Hef.... :wave)

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Ich biete meine Geschichten auch als eBook an - und bin jetzt doch verunsichert worden.


    Die Einnahmen dort gebe ich als Einkommen für mich als Autor beim Finanzamt an - muss ich aber eigentlich ein Gewerbe anmelden und die Einnahmen als Gewerbetreibener verbuchen??

  • Du bist, rein rechtlich, Gewerbetreibender, da du selbst verlegst.
    Somit unterliegst du der MWST und natürlich auch der Gewerbesteuer (wobei bei der der Freibetrag so hoch ist, dass du sie vergessen kannst)


    euer hef

  • Wobei man natürlich einigen Autorinnen und Autoren nur raten kann: "Lasst es lieber!" (Du bist da aber nicht mit gemeint, Hef.... )


    Ja Voltaire, es war zu erwarten, dass da ne Menge Schrott auf den Markt kommt.


    Also, ein weiterer Rat von mir....Leute, wenn ihr euch unbedingt veröffentlichen wollt, dann legt euch zumindest das Korrekturprogramm vom DUDEN zu, und zwar das PLUS.
    Es ist grausig, was ich da teilweise als download bekomme :bonk


    euer hef

  • Zitat

    Original von hef
    Du bist, rein rechtlich, Gewerbetreibender, da du selbst verlegst.
    Somit unterliegst du der MWST und natürlich auch der Gewerbesteuer (wobei bei der der Freibetrag so hoch ist, dass du sie vergessen kannst)


    euer hef



    Hm. nachdem, was ich gerade im Internet gegoogelt hab, stimmt das nicht.


    Wenn man bei BoD veröffentlicht und BoD dem Autor die Marge (Autorenhonorar) auszahlt, dann muss der Autor kein Gewerbe anmelden!


    Bei Amazon Kindle ist das doch auch nichts anderes: Amazon verbreitet es und zahlt Provision an den Autor - also muss er auch dafür kein Gewerbe anmelden.

  • Jetzt melde ich mich auch nochmal zu Wort. Das, was ich aus berufenem Munde hörte, deckt sich nicht mit der Aussage, ich müsse ein Gewerbe anmelden, und darauf verlasse ich mich erstmal, bis mir mein Finanzbeamter was anderes sagt. Und auch das, was zur Buchpreisbindung gesagt wurde, ist m.E. irreführend. Es wurde schon an anderer Stelle ausführlich darüber diskutiert, nämlich z.B. hier im Literaturcafe:



    Das Gesetz schreibt KEINE Preise vor und du kannst JEDERZEIT den Preis
    ändern. ABER: ein Buch muss überall denselben Preis haben.


    LG Cornelia

  • Hallo, Cornelia.


    Zitat

    Das Gesetz schreibt KEINE Preise vor und du kannst JEDERZEIT den Preis ändern.


    Nein, kannst Du nicht. Du hast offenbar den von Dir selbst verlinkten Text nicht gelesen. ;)


    Wer ein eBook selbst veröffentlicht, ist Verleger. Das ist eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Hierfür ist in aller Regel ein Gewerbeschein erforderlich, zudem müssen Dinge wie Vorsteuerabzug usw. geregelt sein, man muss eine Umsatzsteuer-Identnummer haben. Um die ganzen On-Demand-Autoren hiervor zu schützen, schließt beispielsweise BoD Autorenverträge mit seinen Kunden ab, die den "echten" Autorenverträgen nicht unähnlich sind, tritt also als Verlag auf (man kann allerdings auch als "Verlag" Kunde bei BoD werden). Das ist bei eBooks z.B. über Amazon anders.

  • Doch, Tom, natürlich habe ich den Artikel gelesen, und ich zitiere die für mich ausschlaggebende Stelle:


    "Ein Verlag darf also den Preis jederzeit ändern, er muss aber dafür Sorge tragen, dass alle Händler davon in Kenntnis gesetzt werden und der Titel überall zum gleichen Preis verkauft wird. Auch hier gibt’s kein Problem, wenn beispielsweise Amazon der alleinige Händler ist, denn dann hat man selbst unmittelbar Einfluss auf den Verkaufspreis. Wichtig ist auch, dass man parallel z.B. auf anderen Websites geschaltete Werbung für den Titel anpasst. Hier darf kein abweichender Preis beworben werden."


    Nichts anderes habe ich gesagt.


    Und was die Gewerbesteuer betrifft, denke ich, dass ich dadurch, dass ich die E-Books nicht selbst einstelle (bin ich nämlich zu blond für), sondern dass das die AO-Edition für mich macht, sowieso davon befreit bin.


    Aber ich fürchte, dieses Thema ist so neu in der Rechtssprechung und -schreibung, dass sowieso noch keiner so richtig weiß, wie es eigentlich richtig läuft, das nur so am Rande mein Eindruck nach den vielen, in verschiedenen Foren und Plattformen diskutierten Themen.


    LG Cornelia

  • Hallo, Cornelia.


    Das Zitat betrifft Verramschung und ähnliches. Das hier ist ausschlaggebend:


    Nicht zulässig ist aber wie am Anfang des Artikels erwähnt ein »Jonglieren mit dem Preis«


    Und um Gewerbesteuer geht's nicht (wird ohnehin bei den meisten nicht anfallen), sondern um GuV, Umsatz- und Einkommensteuer. Wenn Du das aber über einen Dienstleister machst, der Dich als Autor abrechnet, bist Du aus der Nummer raus (wie eben bei BoD).

  • Hallo, Cornelia.


    Ich will Dich von nix überzeugen. Immer machen lassen, die jungen Götter - das ist mein Grundsatz. ;-)


    Aber:


    Zitat

    Und was die Gewerbesteuer betrifft, denke ich, dass ich dadurch, dass ich die E-Books nicht selbst einstelle (bin ich nämlich zu blond für), sondern dass das die AO-Edition für mich macht, sowieso davon befreit bin.


    Wenn ich die - nicht gerade mit Informationen dieser Art geflutete - Website richtig interpretiere, handelt es sich um Beratungsdienstleistungen, jedoch nicht um einen Verlag im weitesten Sinn. Deshalb glaube ich kaum, dass Dich die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung von irgendwelchen Pflichten dem Finanzamt gegenüber befreit (das gilt übrigens sogar für Leistungen eines Steuerberates - man kann seine Steuerpflicht nicht irgendwie einem anderen anlasten). BTW, das Impressum von denen genügt nicht den Mindestanforderungen an ein Impressum einer gewerblichen Site; sich also in Rechtsfragen auf solche Leute zu verlassen, könnte ein wenig gefährlich sein. ;-)

  • Also ich bin ja eigentlich der Meinung, dass ein Autor Freiberufler ist und aus diesem Grund kein Gewerbe anmelden muss und somit auch nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Was ich jetzt noch nicht weiß, ob bei den Honoraren bei amazon die Mwst. ausgewiesen ist. Vielleicht kann da mal jemand was zu sagen, der schon mal eine Abrechnung bekommen hat. Bei neobooks wird nämlich meines Erachtens extra darauf hingewiesen, dass die Rechnungen ohne Mehrwertsteuerausweis sind. Aber ich lese das nochmal nach, und deswegen momentan nur natürliche Personen veröffentlichen können.

  • Manchmal kann eine simple Anfrage beim zuständigen Finanzamt sehr hilfreich sein. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Du bist beim self-pub NICHT AUTOR, und somit Freiberufler,
    sondern fungierst nach dem Gesetz als VERLEGER, also Gewerbetreibender!!!!


    Über die Gewerbesteuer muss du dir keine Gedanken machen. Den Freibetrag wirst du wohl nie ausschöpfen.
    Dafür geht natürlich die Umsatzsteuer Fummelei los


    euer hef