Netter Versuch, Tom.
Dass "besonders schwere Todsünde" ein Fachterminus wäre, habe ich nie behauptet. Es ist ein von mir verwendeter erklärender Terminus. Und selbst wenn es "fünfmal Lebenslänglich" in Deutschland nicht geben sollte, bleibt die Sicherungsverwahrung - auch wenn es die nicht gäbe, wird das Prinzip deutlich: Ja, Todsünde ist einerseits maximal, dennoch gibt es besonders schwere Todsünden (beinahe nur die Abtreibung). Falls dem nicht so ist - dann zeige mir, wie andere Todsünden "äquivalent" im KKK gewürdigt werden. Das wird Dir nicht gelingen.
Wertvoller verwendet wäre die Zeit, wenn Du zu Folgendem Stellung nähmest:
ZitatOriginal von Bernard
Ich habe diesen Teil aus den vergangenen Beiträgen kopiert, weil er einen wesentlichen Grund beleuchtet, warum wir die Gesetzeslage haben, die derzeit aktuell ist. Wissenschaftler haben nach einem Kriterium gesucht und sind bei der zwölften Woche gelandet, man kann ihnen unterstellen, dass sie sich bei den Kriterien etwas gedacht haben und nicht beliebig gewählt haben.
Ich stelle aber die Frage, warum diese Kriterien dann vor dem Eingriff nicht überprüft werden. Im Gesetz steht: "12. Woche", nicht "wenn noch keine Hirnzellen vernetzt sind". Nun ist ja bekannt, dass manche Kinder sich schneller entwickeln als andere. Manche werden genau nach neun Monaten geboren, andere einige Wochen früher oder später. Es ist doch plausibel, anzunehmen, dass sich bei einigen auch die Hirnzellen oder die Organe früher entwickeln als bei anderen. Demnach wären sie auch für diejenigen, die diesen Gesetzestext inspiriert haben, Menschen mit einem schützenswerten Recht auf Leben. Durch die fehlende Überprüfung muss man also davon ausgehen, dass jedes Jahr eine gewisse Anzahl von Menschen (nach dieser Definition) getötet werden.
Das ist aus meiner Sicht überhaupt nur möglich, weil unsere Gesellschaft sich als unfähig erweist, sich dem Thema zu stellen und nach einer möglichst einfachen, unauffälligen, unsichtbaren, klinisch sauberen Lösung giert. Auch wenn die Festlegung ursprünglich sinnvollen Kriterien folgte (was ich zwar bestreiten würde, aber als Annahme kann man das ja einmal durchspielen) hat man sich im Gesetzgebungsverfahren von diesem Anspruch an ein sinnvolles/ "objektives" Kriterium gelöst und nimmt die Tötung von Menschen billigend in Kauf.