ZitatOriginal von Juli
Ps: Wie ist das eigentlich rechtlich gesehen? Würde sich ihr Freund strafbar machen oder? Weil sie ja noch nicht 14 Jahre alt ist, er aber über 16?
Hierzu sagt § 176 Absatz 1 StGB:
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Allerdings greift hier das Jugendstrafrecht. Für Jugendliche gilt hier das Jugendgerichtsgesetz.