Frage zum Urheberrecht alter Bilder (und Texte) für private Website

  • Da die Forensuche nix Brauchbares ans Tageslicht gebracht hat, ein paar Eulen mit der Thematik aber vielleicht vertraut sind, starte ich mal diese Anfrage.


    Ich habe begonnen, Material für eine private Webseite über einen deutschen Schriftsteller des 19. Jahrhunderts (gest. 1895) zusammenzustellen. Die Werke sind gemeinfrei. Ich besitze die meisten davon in ausreichend alten Ausgaben (teilweise Erstausgaben), so daß eventuell gewünschte Originaltexte kein urheberrechtliches Problem sein sollten.


    Eine Biographie kann ich auf Grund der vorliegenden Angaben auch selbst verfassen (und muß nicht abschreiben).


    Wie ist es aber mit Bildern?


    Kann ich beispielsweise aus einem Buch von 1898 Bilder scannen und verwenden? Die dort enthaltene Grafik des Schriftstellers etwa ist sehr bekannt und findet sich in vielen Büchern als Frontispiz. Das Original war seinerzeit in der Königlichen Nationalgalerie, Berlin, und befindet sich heute (lt. Wikipedia) in der Nationalgalerie Berlin. Es war übrigens eben genau der Text bei Wikipedia zum Bild (hier nachzulesen, nach unten scrollen), der mich jetzt so verunsichert hat. Bisher war ich der Meinung, solch alte Bilder dürften verwendet werden, eben weil sie gemeinfrei sind.


    Vielleicht gibt es hier ein paar Eulen, die mehr Erfahrung mit privaten, nicht kommerziellen Webseiten (denn um eine solche handelt es sich) haben als ich. Danke für Eure Hinweise! :wave


    Edith hat den Titel etwas präzisiert.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von SiCollier ()

  • Hallo, SiCollier.


    Es spielt keine Rolle, ob eine Website gewerblich oder nichtgewerblich betrieben wird. Das Urheberrecht gilt für alle in gleicher Weise. Nur die Schadenersatzforderungen können bei gewerblichen Sites höher ausfallen.


    Meiner Meinung nach gilt die Gemeinfreiheit auch für die darstellende Kunst - also Bilder - nach Ablauf der Schutzfrist. Problematisch ist das Bild vom Bild. Wenn Du ein Foto verwendest, das jemand kürzlich (< 70 Jahre) von einem rechtefreien Bild gemacht hast, gilt das Urheberrecht auch für das Foto! Da Du aber scannen willst, dürftest Du auf der sicheren Seite sein.

  • Hallo Tom,


    danke für die Antwort. :-)


    Daß das Urheberrecht für alle (privat wie kommerziell) gilt, ist mir klar. Bewußt ist mir auch, daß ich nicht einfach ein Foto nehmen darf, das jemand anders gemacht hat, weil das selbst wieder unter den Urheberrechtsschutz fällt.


    Auch klar ist mir, daß ich, sollte ich etwa nach Wiesbaden oder Gotha fahren und einige Örtlichkeiten in situ selbst fotografieren, je nach dem vor Einstellung auf der Website mich vergewissern würde, ob das (beispielsweise dem Hauseigentümer) genehm ist. (Beim eigenen Foto eines Grabes oder eines Denkmals wiederum würde ich nicht groß fragen.)


    Unsicher bin ich mir durch den oben erwähnten Wikipedia-Artikel geworden, was beispielsweise einen Scan eines vorhandenen Bildes aus einem alten Buch betrifft. Der Künstler des Bildes ist 1891 verstorben, der Dargestellte Gustav Freytag 1895, eines meiner Bücher, in dem das Bild enthalten ist, stammt aus dem Jahre 1898. Ich war bisher der Meinung, daß solche Scans auf jeden Fall gemeinfrei sind bzw. ich das Bild aus Wikipedia übernehmen kann. (Um Mißverständnissen vorzubeugen: ehe ich ein solches Bild übernehmen würde, würde ich erst mal genau die dortigen Hinweise auf das Urheberrecht und die Lizenz lesen. Sicher ist sicher.)



    Im Moment kämpfe ich mich durch die Bestimmungen zur Impressumspflicht mit dem absoluten Blödsinn eines „zweiten Kommunikationsweges“, den Politik und Gerichte verlangen. :fetch

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Bei GenWiki steht dazu:
    "Faustregel
    Als erste Faustregel gilt: das Urheberrecht erlischt, egal ob Text oder "Lichtbildwerk" 70 Jahre nach Tod des Autors. Ist das Todesdatum des Autors nicht feststellbar, so geht man in vielen Fällen davon aus, dass eine Schutzfrist von 100 Jahren nach Erscheinen des Werkes (Buch, Bild o. ä.) ausreichend ist.


    Bei anonymen oder pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung oder 70 Jahre nach der Erstellung, wenn es bis dahin nicht veröffentlicht wurde"



    Nachdem die Veröffentlichung des Buches und der Tod des Künstlers bereits über 100 Jahre zurück liegen, dürftest Du wohl keine Probleme bekommen.
    Bei Unsicherheit kann man sich an Bild-Kunst.de wenden.

  • @ bertrande


    Den Wiki-Kommentar, auch beim infrage kommenden Bild, kenne ich. Eben deshalb (also durch diesen) wurde ich ja verunsichert, denn er impliziert, daß die Gemeinfreiheit (bzw. genauer die Verwendung eines Fotos des alten Bildes) bestritten wird (vom Museum, in dem das Bild hängt).


    Ich vermutete einfach, daß es hier etliche Eulen mit privaten Homepages gibt, die sich darob schon mal mit der Problematik, die so für mich neu ist, auseinandersetzen mußten.


    Da ich manche Abbildungen inzwischen auf verschiedenen (auch offiziellen) Webseiten gefunden habe, scheint es mit der Gemeinfreiheit wirklich relativ klar zu sein.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")