Um mich hier mal einzumischen: Es ist ein großer Unterschied ob du einen festen Partner hast und offiziell getrennte Wohnungen oder ob zwei eine offiziell (beide gemeldet, beide Namen am Klingelschild, Post für beide ...) gemeinsame Wohnung haben. Keiner überprüft das Jungfernhäutchen, keiner installiert Videokameras in Schlafzimmern ... Bei getrennten Wohnungen ist man raus, bei einer gemeinsamen nicht.
Wenn man für die katholische Kirche arbeitet, muss man sich zumindest nach außen hin an deren Grundsätze halten. (Natürlich ist das eine Doppelmoral, aber danach muss man sich bei diesem Arbeitgeber halt einfach richten).
Im zitierten Artikel war übrigends von einer erneuten Partnerschaft die Rede, die kein Problem wäre, nicht von einem Zusammenleben! Bitte den Unterschied beachten.
@ Juli: Wenn du genau wissen willst, ob du gekündigt werden kannst, würde ich mich an einen Anwalt, der sich mit Kirchenrecht auskennt, wenden. Da noch niemand danach gefragt hat musst du es wahrscheinlich nicht sagen (und ledig bist du ja, egal ob du mit jemanden zusammenlebst oder nicht). Genau wie Pombär vorgeschlagen würde ich vorsichtig vorfühlen, was du evtl. zu befürchten hast. Irgendwann kann ja mal durchsickern, das du nicht alleine wohnst, das kommt natürlich auf deinen Wohnort an (Stadt/Land) und davon, wie weit du von deinem Tätigkeitsort entfernt wohnst. Ich kann mir vorstellen, dass es auch viel mit der Toleranz deines direkten Vorgesetzten/deines zuständigen Pfarrers zu tun hat, ob du Probleme bekommst oder nicht.