einfach FRAGEN (ab 12.01.11)

  • das mit den Eiern schien mir auch am wahrscheinlichsten. Mich hat nur gewundert, dass die Krähe nicht locker gelassen hat. Ich hätte vermutet, die stürzt sich auf das Nest, wenn die Taube mal vetrieben ist, aber nein, immer noch einen draufhauen :wow

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Ich hab auch mal wieder ne Frage.


    Es gibt ja Websites, wo man eine URL eingeben kann, und die sagen einem dann, ob der Server läuft, oder ob der abgestürzt ist.


    Gibts sowas auch als Firefox-Addon? Zum Beispiel wenn ich bei der Eule surfe und das Fenster läd wieder ewig, dass mir das Addon dann sagt "Hey, du rufst gerade ne Seite auf, wo der Server down ist!"

  • Hund A läuft frei herum und geht auf ein fremdes Grundstück. Hund B, der den Eigentümern des Grundstückes gehört, ist eingesperrt, bekommt aber die Tür auf und greift A an. A wird verletzt und das Frauchen von B soll jetzt für die Rechnung aufkommen.


    Das ist doch Schwachsinn oder? Man kann A doch nicht einfach frei herumlaufen lassen oder?

  • Zitat

    Original von Dori
    Wenn Hund A niemandem gehört, an wen würde dann Besitzer B die Rechnung überweisen?


    Ich glaube schon, dass der wem gehören soll. Aber die Besitzer haben den wohl frei herumlaufen lassen. Sonst wäre das ja echt komisch und deine Frage sehr berechtigt.

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  • Zitat

    Original von Gummibärchen


    Ich glaube schon, dass der wem gehören soll. Aber die Besitzer haben den wohl frei herumlaufen lassen. Sonst wäre das ja echt komisch und deine Frage sehr berechtigt.


    Ja er hat einen Besitzer.

  • Dann würde ich schon sagen, dass Besitzerin B was bezahlen muss, oder? Ganz trocken gesagt würde ich hier von Sachbeschädigung oder so ausgehen... :gruebel



    (Wohlgemerkt als Nicht-Hundebesitzerin und Hunde-nicht-leidenkönnerin)

  • Eigentlich ist es ja so, dass der Tierhalter für den Hund haftet. klick
    Allerdings bilde ich jetzt mal eine eventuell passende Analogie: :chen Wenn ein Einbrecher unbefugt auf mein Grundstück kommt und dort z.B. über etwas stolpert und sich verletzt, bin ich ihm ja trotzdem nicht schadensersatzpflichtig. Wäre er meinem Grundstück eben fern geblieben. Ich denke, mit dem Hund müsste es ähnlich sein... :gruebel Angaben ohne Gewähr, den Fall mit Tieren hatten wir noch nicht.


    EDIT meint noch, dass der Hund ja anscheinend auch ausreichend "gesichert" war, käme jetzt drauf an, wie der sich da aus seinem Stall oder was auch immer befreit hat...

    An apple a day keeps the doctor away - if well aimed.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von Motte ()

  • Kommt drauf an, welches Ergebnis du willst :lache


    Ich schließ mich Motte an. Außerdem wurde der Hund ja verwahrt und dass er sich befreit hat, weil ein anderer Hund (= Eindringling) sich unbefugt (!) auf dem Grundstück befindet, kann dem Eigentümer von B wohl nicht angelastet werden, immerhin musste der nicht damit rechnen, dass sich andere Hunde auf sein Grundstück verirren (und eine potentielle Gefahr hat er ja schon dadurch abgewendet, in dem er B eingesperrt hat).


    Vielmehr sollte A's Eigentümer für den Schaden am Gatter des Hundes (sofern ein solcher durchs Befreien entstanden ist) haftbar gemacht werden. :lache

    Ein Mädchen sollte zwei Sachen sein: Elegant und fabulös.

    (Coco Chanel)


    #proannika

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Prombär ()

  • Zitat

    Original von Dori
    (Wohlgemerkt als Nicht-Hundebesitzerin und Hunde-nicht-leidenkönnerin)


    Also....ich überleg mir das noch mit dem Zimmer in Hannover. :lache

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  • Zitat

    Original von Prombär
    Kommt drauf an, welches Ergebnis du willst :lache


    Ich schließ mich Motte an. Außerdem wurde der Hund ja verwahrt und dass er sich befreit hat, weil ein anderer Hund (= Eindringling) sich unbefugt (!) auf dem Grundstück befindet, kann dem Eigentümer von B wohl nicht angelastet werden, immerhin musste der nicht damit rechnen, dass sich andere Hunde auf sein Grundstück verirren (und eine potentielle Gefahr hat er ja schon dadurch abgewendet, in dem er B eingesperrt hat).


    Vielmehr sollte A's Eigentümer für den Schaden am Gatter des Hundes (sofern ein solcher durchs Befreien entstanden ist) haftbar gemacht werden. :lache


    :write

  • Dori : :keks :kiss :knuddel1 (Ich bin das geborene Hündchen - hab für den Nicht-Mister vor Jahren am Hauptbahnhof gebellt, als er mich nicht finden konnte :lache)

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  • Zitat

    Original von Gummibärchen
    Dori : :keks :kiss :knuddel1 (Ich bin das geborene Hündchen - hab für den Nicht-Mister vor Jahren am Hauptbahnhof gebellt, als er mich nicht finden konnte :lache)


    DAS geht ja noch. Wenigstens springst du mich nicht in voller Körpergröße an. Und wenn doch, schlabberst du mir wenigstens nicht das Gesicht ab, beißt mich ins Bein oder beschnüffelst mich überall. :rofl

  • Zitat

    Original von Dori


    DAS geht ja noch. Wenigstens springst du mich nicht in voller Körpergröße an. Und wenn doch, schlabberst du mir wenigstens nicht das Gesicht ab, beißt mich ins Bein oder beschnüffelst mich überall. :rofl


    Nein, das mach ich nicht. Zumindest nicht bei dir. :lache

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  • Da ich sogar Plastikblumen umbringe, habe ich eine Frage an die Eulen mit grünem Daumen: Wie halten weiße Rosen, denn am Längsten? Muss ich sie unten anschneiden, oder reicht es aus, sie einfach ins Wasser zu stellen?


    LG Nala :wave

  • Zitat

    Original von Nala
    Da ich sogar Plastikblumen umbringe, habe ich eine Frage an die Eulen mit grünem Daumen: Wie halten weiße Rosen, denn am Längsten? Muss ich sie unten anschneiden, oder reicht es aus, sie einfach ins Wasser zu stellen?


    LG Nala :wave


    Schön schräg anschneiden und in warmes Zuckerwasser ;-)