einfach FRAGEN (ab 12.01.11)

  • @ Juli: Das hört sich irgendwie schon nach Polizei an! :gruebel
    Ich kenne das allerdings auch nur aus Filmen...


    Wenn du weiß, was es ist, kannst du uns ja schnell hier Bescheid geben, das würde mich nämlich auch interessieren! :wave


    FRAGE: Ist es gesetzlich erlaubt, Urlaubstage vom Arbeitnehmer zu streichen?
    Auch wenn der AN selbst zustimmt??

  • die gesetzliche Grundlage kenne ich nicht, aber eigentlich muss der Jahresurlauv bis Ende des Kalenderjahres auch genommen sein.
    Bei uns in der Firma gibt es aber eine Betriebsvereinbarung, die regelt, wie lange man Resturlaub mitnehmen darf.
    Wenn man den Termin nicht einhält, verfällt der Urlaub. Aber normalerweise passiert sowas bei uns nicht, da werden die Leute halt zwangsweise in Urlaub geschickt.


    Jetzt bin ich aber auch bei einer sehr großen Firma, wie kleinere das handhaben weiss ich nicht....

  • Zitat

    Original von streifi
    Aber normalerweise passiert sowas bei uns nicht, da werden die Leute halt zwangsweise in Urlaub geschickt.


    ... und bei uns wird er zwangsweise gestrichen!


    Es geht gar nicht um den Resturlaub, sondern um den normalen Jahresurlaub.
    Wir wurden gefragt, ob wir alle auf ein paar Tage (am besten eine Woche!!!) Urlaub verzichten möchten.
    Es ist zwar auf freiwilliger Basis aber jeder kann sich ja vorstellen, was das im Endefekt bedeutet.


    Und eine Woche Urlaub bei nur 24 Tagen tut verdammt weh!

  • @ Jasmin
    Hierzu gibt es eine Regelung in § 3 Bundesurlaubsgesetz. Danach muss der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage betragen, wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. <klick>

  • Zitat

    Original von Rika-
    @ Jasmin
    Hierzu gibt es eine Regelung in § 3 Bundesurlaubsgesetz. Danach muss der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage betragen, wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. <klick>


    Danke! Aber heißt das auch, dass man der Firma keinen Urlaub "schenken" darf?
    Damit bspw. die Rückstellungen gemindert werden können?

  • @ Jasmin


    Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kannst Du nicht freiwillig verzichten, weil § 3 Bundesurlaubsgesetz unabdingbar ist, siehe § 13 Bundesurlaubsgesetz. <klick>


    Druck Dir doch die beiden Paragraphen aus und nimm sie als Argumentationshilfe mit zu Deinem Arbeitgeber.


    :wave

  • Ich habe auch eine Frage: Wie viele Versuche hat man an der Uni (in NRW) maximal, um eine Prüfung zu bestehen, bzw. die Note zu verbessern? Ich habe bei uns was von drei gehört, aber gefunden habe ich es nirgends. Und durch die Landesprüfungsordnung steige ich nicht durch.


    Es geht übrigends um die einzelnen Prüfungen im Bachelor, nicht ums Staatsexamen. Das Staatsexamen bekommt man bei uns, indem der Master irgendwie umgeschrieben wird.

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Huhu,


    ich gebs auf, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Wir haben noch ein haufen VHS zuhause und ich würde die gern auf DVD überspielen.
    Welche möglichkeiten hab ich oder welche möglichkeiten gibt es?
    Vielen dank schon mal.


    LG

  • Zitat

    Original von Eddie Poe
    Ich habe auch eine Frage: Wie viele Versuche hat man an der Uni (in NRW) maximal, um eine Prüfung zu bestehen, bzw. die Note zu verbessern? Ich habe bei uns was von drei gehört, aber gefunden habe ich es nirgends. Und durch die Landesprüfungsordnung steige ich nicht durch.


    Es geht übrigends um die einzelnen Prüfungen im Bachelor, nicht ums Staatsexamen. Das Staatsexamen bekommt man bei uns, indem der Master irgendwie umgeschrieben wird.


    Also hier in Leipzig hat man 3 Versuche: Die normale Klausur, dann eine Nachschreibklausur und dann ein Jahr später nochmal. Und wenn man dann durchgefallen ist, darf man das Fach in Deutschland nicht mehr studieren.

  • Zitat

    Original von Dori


    Also hier in Leipzig hat man 3 Versuche: Die normale Klausur, dann eine Nachschreibklausur und dann ein Jahr später nochmal. Und wenn man dann durchgefallen ist, darf man das Fach in Deutschland nicht mehr studieren.


    Bei uns auch so. Nur ist die 2. Wiederolung bei uns auch schon vor Ablauf des 1 Jahres möglich.
    Für freiwillige Verbesserungprüfungen gibt bei uns die Uni die Abzahl vor. Bei uns sind es 6 Stück im Bachelor. Dazu muss man das entsprechende Fach zum regülären Termin bestanden haben und kann dann innerhalb von 3 Semestern nach dem regulären Termin freiwillig auf Antrag die Prüfung nochmal wiederholen.
    Ich weiß, dass es nicht überall 6 Freiversuche sind.

    "Show me a girl with her feet planted firmly on the ground and I'll show you a girl who can't put her pants on." (Annik Marchand)

  • Das mit den Verbesserungsversuchen und auch die kompletten Prüfungsversuchen ist zum einen im Landeshochschulgesetz (wie groß da die einzelnen Unterschiede sind keine Ahnung) und dann noch direkt in der Prüfungsordnung deines Fachbereiches, wobei die meist enger gefasst ist, das Hochschulgesetz gibt ja nur nen groben Rahmen vor. Bei uns gab es gar keine Möglichkeit zur Verbesserung, wenn man bestanden hat hat man bestanden und das wars. Führte im Einzelfall dazu, dass wenn man merkte das Ergebnis wird nicht so wie gewollt beim schreiben (Blackout, etc.) einfach alles durchgestrichen wurde damit man nicht mit 3.7 oder so besteht.

  • Ich glaube, das ist sehr unterschiedlich: mein Freund (Informatik) darf beispielsweise seine Matheklausuren wohl je fünfmal schreiben, da Klausur+Nachklausur als ein Versuch gewertet wird (man kann sich auch nicht separat zur Nachklausur anmelden).


    Bei uns ist es so, dass alles dreimal geschrieben werden darf, normalerweise ist ein Termin zu Beginn der Semesterferien und der nächste dann am Ende. Der danach ist entweder nochmal nach Ermessen, wenn genug Leute nochmal schreiben müssen, oder eben im nächsten Semester/Jahr (je nachdem, wie oft das Fach angeboten wird...)


    Edit: Verbesserung gibts bei uns gar keine!

  • Zitat

    Original von Insomnia


    Mit normalem Geschirrspülmittel einreiben und dann ganz normal in die Waschmaschine.


    das kenn ich auch, allerdings wollte ich hier nicht die Fragen stellen die man bei so was stellt gell..... :grin

  • Zitat

    Original von oemchenli


    das kenn ich auch, allerdings wollte ich hier nicht die Fragen stellen die man bei so was stellt gell..... :grin


    :gruebel
    Steh ich grad aufm Schlauch? Prombär hat doch nur wegen Fettflecken gefragt... :gruebel


    Aber vielleicht denk ich einfach nur gerade zu versaut und oemchenli meint was ganz anderes mit ihrer Anmerkung. :lache

    With love in your eyes and a flame in your heart you're gonna find yourself some resolution.


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  • Ich mal wieder. :-)


    Da ich mich immer mehr für antiquarische Bücher interessiere und es mir immer öfter auffällt, würd ich ganz gerne folgendes wissen, was in der Artikelbeschreibung steht:
    [...]einmalige Sonderausgabe, ca 70000 S., .
    Rotes Leinen, Goldprägung[...]


    Was hat die Gradzahl zu bedeuten? Oft steht da zwar die 8, aber ich meine, ich hätte dort auch mal ne 4 oder ne 6 gesehen.
    Vielleicht kann jemand endlich Licht ins Dunkel bringen... :wave


    You're like a splinter to my mind
    Like a nail to my wrist
    A dagger to my heart
    Like needles through my soul

  • Also ich weiß jetzt, was die Siegel an der Haustür meines Nachbarn bedeuten.
    Er ist wirklich gestorben! Aber nicht in der Wohnung, sondern im Krankenhaus.
    Finde es irgendwie schrecklich, dass wir davon nichts mitbekommen haben.
    Das es ihm nicht gut ging.. Ich meine, hier im Haus sind 12 Wohnungen oder so.. Klar, das man da nicht alles mitbekommt. Aber er war ja unser direkter Nachbar...
    Und die Siegel sind an der Tür dran, weil die KRIPO noch ermittelt. Sie konnten den natürlichen Tod nicht feststellen..
    Seltsam alles irgendwie...