Büchereule und das neue Jugendschutzgesetz

  • ab 1.1.


    Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden müssen. Nur Seiten, die „Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen. Damit wären große Medienseiten wie z.B. Spiegel Online oder prominente Blogs wie Netzpolitik ausgenommen.


    Problematisch wird es dagegen kleinere Blogs einzustufen. Hier stellt sich auch die Frage, ab wann ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Z.B. war Netzpolitik nicht vom Beginn an so relevant wie heute. Wäre das Blog aber von Anfang an mit der Kennzeichnungspflicht belegt, hätte es vielleicht nie die heutige Relevanz erreicht. Unklar ist auch, bei welcher Art von Nachrichten „berechtigtes Interesse“ besteht – nur bei politischen und kulturellen oder auch bei Technolgienachrichten wie hier bei der t3n?


    Ferner gilt das Gesetz auch für ältere Inhalte, wie z.B. bisher veröffentlichte Blogbeiträge oder angelegte Webseiten. Wer sich für die Kennzeichnung entscheidet, hat also die Wahl entweder alle seine Inhalte (z.B. Blogartikel) einzeln rückwirkend durchzugehen und zu kennzeichnen oder sie pauschal mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Sollte im letzteren Fall ein Inhalt „ab 18“ darunter vermutet werden, muss die Einstufung insgesamt „ab 18“ lauten.


    http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/


    :bonk :schlaeger

  • Hallo woelfchen,


    zunächst wäre ich dir für eine weniger reißerische Überschrift dankbar, denn das Thema ist jawohl "Das neue Jugendschutzgesetz".


    Seit gestern gibt es dazu einen interessanten Thread im Montségur Autorenforum. Sehr interessant sind die Beiträge von Eva V., allem voran dieser, klick. :wave

  • Offenbar wird da einiges aus dem Zusammenhang gerissen. Jedes Gesetz wird in Form einer Drucksache ins Parlament eingebracht. Teil dieser Drucksache ist eine Gesetzesbegründung. Hat die jemand gelesen? Leider werden rechtliche Zusammenhänge in den Medien oftmals nur sehr schlampig dargestellt, Wesentliches und Wichtiges wird dabei oft übersehen.


    Bevor man hier die Pferde scheu macht, sollte man sich wohl besser erst einmal mit dem Gesetzestext vertraut machen. Bei der Auslegung einer Vorschrift geht man in erster Linie nach deren Sinn, nicht aber ausschließlich nach dem reinen Gesetzeswortlaut.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Bouquineur
    Viel Spaß bei der Lektüre :grin


    http://www.telemedicus.info/up…tV-mit_Hervorhebungen.pdf


    Herzlichen Dank für diesen Link. Damit dürfen ja wohl alles klar sein. :wave


    Haben eigentlich alle Bundesländer diesen Staatsvertrag schon ratifiziert? Müsste ich morgen mal nachschauen. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • In dem Artikel, der dem Eingangspost zugrunde liegt (t3n) wird erklärt, das NRW noch nicht ratifiziert habe, aber vermutlich trotz des Versuches politischen Druck auszuüben dies noch tun will.


    Da Eva V. ja eininge Jahre Erfahrung als Richterin hat würde ich mir nur Gedanken machen über das Unterformum mit der Erotik und den LEserunden zu den einschlägigen Büchern dazu.

  • Ich frag mich, wie das generell funktionieren soll. Auch das "Senden ab 22 Uhr". Sollen die Seitenbetreiber die Seiten dann tagsüber abschalten?


    Und was macht Amazon, die zwar eine Alterskontrolle beim Verkauf von Artikeln haben aber keine Alterskontrolle bei den Rezensenten machen bzw. auch Rezensionen zu Ü18 Artikeln öffentlich einsehbar haben. Und mache der Rezensionen sind, wenn man es genau nimmt, eigentlich nicht jugendfrei.


    Diese Regelung schafft mal wieder mehr Unsicherheiten als Sicherheiten.

  • Hm, das mit dem "Senden ab 22h" geht prinzipiell schon - ich war früher auf einer Fanfiction-Seite aktiv, die auch Probleme mit dem Jugendschutz hatte. Es gab ewige Diskussionen über mögliche, sichere Authentifizierungsmethoden - am Ende reichte es einfach aus, die entsprechenden Inhalte erst ab 20h freizugeben, sonst bekaim man eben eine entsprechende Nachricht angezeigt.

  • Die Startseite unseres Chats "schmückt" nun folgendes:


    Na wunderbar :bonk
    Und das wird erst der Anfang sein....

  • Zitat

    Original von Gummibärchen
    Das ist ja echt doof mit dem Chat :cry :-(


    Das kannst du laut sagen. Mich nervt diese kopflose Panikmache ohne ende. Die Gesetzgeber nerven übrigens auch, nur für den Fall, daß es ich nicht schonmal erwähnt habe :rolleyes


    Dieser Bullshit ist mal wieder typisch Deutsch. Keine Ahnung von Tuten und Blasen aber erstmal kräftig regulieren. Damit wird nur verunsichert und verwirrt, GESCHÜTZT wird niemand, erst recht keine Jugendlichen. :fetch


    Diesen Link möchte ich ans Herz legen, hier wird sachlich erklärt und ohne in Beamten- oder Juristendeutsch zu verfallen:
    http://fsm.de/de/jmstv-2011#user-generated-content

  • Sehr gute Neuigkeiten, an alle Chat-Eulen!



    Wuuuunderbar! :freude :freude :freude


    :anbet


    You're like a splinter to my mind
    Like a nail to my wrist
    A dagger to my heart
    Like needles through my soul