Zählen Emails als normaler Schriftverkehr?

  • Liebe Miteulen,


    ich hab folgendes "Problem": Ich musste in letzter Zeit einige Informationen einholen, deren Ergebnis ich auch schriftlich belegen musste. Auf dem Postweg dauert das Hin- und Hergeschreibe aber mindestens eine Woche, sofern betreffende Personen den Brief auch gleich auf den Tisch bekommen und gleich öffnen. Falls ich dann nicht sofort eine klare Antwort bekomme, sondern eine Rückfrage oder den Hinweis, dass dafür jemand anders zuständig ist, dauert es nochmal solange ...


    Daher meine Frage: Wenn ich Anfragen per Email stelle und darauf auch per Email eine Antwort bekomme, zählt diese Rückantwort genauso wie eine Rückantwort im Briefumschlag? Wenn ich die Email ausdrucke, steht dort auch das Datum und wer es geschickt hat. Und die Absender haben auch ihren richtigen Namen, meist samt Adresse und Telefonnumer angegeben.


    Ich weiß, dass Kündigungen per Email "rechtskräftig" sind (wenn das so heißt), aber gelten Emails auch generell als schriftliche Nachweise?


    Beispiel: Wenn ich bei einer Versicherung per Email erfrage, ob ich Tarif xy nutzen kann und mir geantwortet wird, dass das aufgrund von a, b und c nicht geht, und ich soll später nachweisen, dass es nicht geht, reicht dann der Ausdruck der Email als Nachweis oder muss es ein "Postbrief" sein, damit die "Ablehnung" Gültigkeit hat? (Das Beispiel ist frei erfunden, Versicherungen klären das meiner Erfahrung nach alles eh auf dem Postweg)


    Das beschäftigt mich ziemlich, weil ich erst im Oktober die Erfahrung gemacht habe, wie ewig manche Dinge auf dem Postweg brauchen. :gruebel

    Es ist erst dann ein Problem, wenn eine Tasse heißer Tee nicht mehr hilft. :fruehstueck

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von JASS ()

  • Ich weiß, dass Schuldenberater ihre 'Kunden' auffordern, bei den jeweiligen Firmen per E-Mail Erkundigungen eizuholen, was für Beträge noch offen sind ect. Da gab es sogar extra ein Formular für...davon ausgehend würde ich schon sagen, dass eine E-Mail als Beleg gelten kann.


    Aber sicher bin ich nicht, da ich nicht weiß, wie das weitere Verfahren bei solchen Sachen ist, da z.T. auch nach schriftl. Belegen gefragt wurde und die Firmen diese dann per Post zugesandt haben.

  • Grundsätzlich kann man im privaten Bereich eine Menge vereinbaren, das dann für beide "Vertragspartner" bindend ist. Schwierig wird es, wenn man Beweise antreten muss (z. B. den Nachweis, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas verschickt hat). Da reicht ein Ausdruck einer email nur sehr sehr bedingt, denn emails werden in der Regel unverschlüsselt und ohne Integritätsnachweis versandt. Das bedeutet, dass man weder sicher nachweisen kann, wer die email wann an wen versandt hat (kann alles manipuliert werden), noch ob der Inhalt der email unverändert geblieben ist.


    Im Umgang mit Behörden gilt fast überall nur ein eingeschränkter email-Kontakt. Außer, die beiden Kommunikationspartner verfügen über eine sogenannte qualifizierte digitale Signatur. Das sind Karten im ec-Kartenformat, mit denen man zweierlei tun kann. Einerseits kann man sich sicher ausweisen, die Signatur beinhaltet also einen Identitätsnachweis, andererseits kann man damit auch rechtsverbindlich unterschreiben und obendrein kann man damit auch sicher und verschlüsselt (und damit auch sicher vor Veränderungen) emails verschicken und empfangen.
    Auf den neuen Personalausweis kann man ein solches Signaturzertifikat nachladen lassen. Kostet allerdings extra.
    Bei diesen ganzen Sicherheitsaspekten ist es übrigens schnurzegal, dass man Unterschriften in Briefen auch fälschen kann, oder den Inhalt eines Briefes nachträglich verändern kann. ;-) Sicherer ist die gute alte Post auch nicht, nur eben anerkannter. Und was für Papierpost gilt, muss für elektronischen Schriftverkehr nicht gleich auch gültig sein.

    Lieben Gruß Idgie



    Erst wenn man viel gelesen hat, lernt man wenig Bücher schätzen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Idgie ()

  • Der Ausdruck einer e-mail reicht nicht als Beweis, sondern nur als Beweisanzeichen, es sei den sie sei elektronisch mit einer Signatur versehen.


    Beim Brief- wohlgemerkt dem Original- kann immer noch der Graphologe die Unterschrift auf Echtheit prüfen, bei der normalen e-mail ist eine Veränderung des Textes mit jedem besseren editor möglich.