Liebe Miteulen,
ich hab folgendes "Problem": Ich musste in letzter Zeit einige Informationen einholen, deren Ergebnis ich auch schriftlich belegen musste. Auf dem Postweg dauert das Hin- und Hergeschreibe aber mindestens eine Woche, sofern betreffende Personen den Brief auch gleich auf den Tisch bekommen und gleich öffnen. Falls ich dann nicht sofort eine klare Antwort bekomme, sondern eine Rückfrage oder den Hinweis, dass dafür jemand anders zuständig ist, dauert es nochmal solange ...
Daher meine Frage: Wenn ich Anfragen per Email stelle und darauf auch per Email eine Antwort bekomme, zählt diese Rückantwort genauso wie eine Rückantwort im Briefumschlag? Wenn ich die Email ausdrucke, steht dort auch das Datum und wer es geschickt hat. Und die Absender haben auch ihren richtigen Namen, meist samt Adresse und Telefonnumer angegeben.
Ich weiß, dass Kündigungen per Email "rechtskräftig" sind (wenn das so heißt), aber gelten Emails auch generell als schriftliche Nachweise?
Beispiel: Wenn ich bei einer Versicherung per Email erfrage, ob ich Tarif xy nutzen kann und mir geantwortet wird, dass das aufgrund von a, b und c nicht geht, und ich soll später nachweisen, dass es nicht geht, reicht dann der Ausdruck der Email als Nachweis oder muss es ein "Postbrief" sein, damit die "Ablehnung" Gültigkeit hat? (Das Beispiel ist frei erfunden, Versicherungen klären das meiner Erfahrung nach alles eh auf dem Postweg)
Das beschäftigt mich ziemlich, weil ich erst im Oktober die Erfahrung gemacht habe, wie ewig manche Dinge auf dem Postweg brauchen.