Keine Tee aus selbstgezogener Kamille mehr?

  • Durch Zufall erfahren


    Zitat

    Ab dem 1. April 2011 (Leider kein Aprilscherz) will der Bundestag ein Gesetz erlassen, das den Verkauf von Heilpflanzen in Deutschland unterbindet.


    Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.


    Naturstoffe, denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal.


    Wer weiter seine Kamille, Pfferminze usw. im eigenen Garten anbauen und sich seinen Gesundsheitstee daraus mischen will - hier geht es zu eiern Petition an den Bundestag


    Anmeldung ist erfoderlich und Teilnahmemöglichkeit nur noch bis morgen 11.11.2010

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das wirklich so krass sein soll, deshalb habe ich mal Google bemüht und das hier gefunden:


    Zitat

    Entgegen der Behauptung der Autoren der Petition bezieht sich die angesprochene Richtlinie 2004/24/EG nicht auf „Nahrungsergänzungsmittel und Heilkräuter“ sondern ausschließlich auf „pflanzliche Arzneimittel“. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich betrachtet Lebensmittel und bleiben deshalb von dieser Regelung gänzlich unberührt. Zudem ist die Gesetzesänderung keinesfalls neu, sondern die Richtlinie wurde bereits am 31 März 2004 verabschiedet.


    Quelle: http://www.heilpraxisnet.de/na…er-heilpflanzen-67622.php


    Das finde ich auch wesentlich glaubwürdiger. Alleine schon der Zusatz bei der Petition, dass eine harmlose, in freier Natur wachsende Kamillenpflanze plötzlich illegal wäre ... das kann doch gar nicht stimmen. Glaubt nicht alles! :-)

  • Zitat

    Original von Nikana
    Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das wirklich so krass sein soll, deshalb habe ich mal Google bemüht und das hier gefunden:



    Quelle: http://www.heilpraxisnet.de/na…er-heilpflanzen-67622.php


    Das finde ich auch wesentlich glaubwürdiger. Alleine schon der Zusatz bei der Petition, dass eine harmlose, in freier Natur wachsende Kamillenpflanze plötzlich illegal wäre ... das kann doch gar nicht stimmen. Glaubt nicht alles! :-)


    Hmm, auf der gleichen webside steht aber auch das 7 Tage früher


    In der Petition geht es auch nicht um Nahrungsergänzungsmittel sondern um "Heilkräuter" und wie soll man die anders bezeichnen als "pflanzliche Arzneimittel".


    Das vor 3 Jahren schon einmal etwas ähnliches durch Medien ging, ist mir zwar in Erinnerung


    Noch eine Einlassung zum Thema gefunden.

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    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • also wenn ich das richtig verstanden habe, sind ausschließlich Fertigarzneimittel betroffen.


    Das heißt also, dass weiterhin Salbei-, Kamille- und Minzpflanzen verkauft werden und jeder weiter seinen Tee draus kochen kann, wenn er das möchte.


    Wäre ja auch Schwachsinn, Salbei zB ist zwar zu Tee verkocht eine prima Halsschmerzmittel, aber Salbeibutter schmeckt auch ohne Halsschmerzen gut :-)


    das ist das Problem mit den neuen Medien. nur weil es irgendwo im Internet seht, ist es noch lange nicht richtig!

  • Zitat

    Original von Queedin
    das ist das Problem mit den neuen Medien. nur weil es irgendwo im Internet seht, ist es noch lange nicht richtig!


    So ganz bin ich mir da nicht sicher.


    Arzneimittel werden von der EU lt wikipedia folgendermaßen definiert:


    Zitat

    Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind oder aber im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen bzw. Tier verabreicht werden können, um entweder die menschlichen bzw. tierischen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.


    Wenn ich mir die Richtlinie 2004/24/EG


    insbesondere Punkt 6 - 9



    gilt der angebliche Hauptgrund - eine vereinfachte Registrierung - nur für planzliche Wirkstoffe, die von der Kommission in der Pflanzenmonografie genehmigt wurde.


    Mir stellt sich die Frage, welcher Arzt in den letzen Jahren pflanzliche Wirkstoffe verschrieben bzw. empfohlen hat - z. Bsp. Salbeitee bei Halsschmerzen. Woher soll also


    Zitat

    bibliografische Angaben oder Berichte von Sachverständigen,
    aus denen hervorgeht, dass das betreffende oder
    ein entsprechendes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Antragstellung
    seit mindestens 30 Jahren, davon mindestens
    15 Jahre in der Gemeinschaft, medizinisch verwendet
    wird.


    kommen?


    Das war schon 2004 bekannt Bisher wurde meines Wissens kein Auschuss/Kommission eingesetzt, die diese Bewertungen vorgenommen hat bzw. wurden deren Arbeit publiziert.


    Demnach sehe ich schwarz für meine Fertig-Thymian-Hustensaft und ähnliche auf pflanzliche Wirkstoffe basierende Mittel.

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    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • Huhu!


    So wie ich es verstanden habe geht es doch darum, dass auf solchen Produkten eben nur noch sowas wie "heilende Wirkung" stehen darf, wenn das tatsächlich (statistisch) erwiesen ist. Die Zulassung dafür, können sich natürlich vornehmlich die Pharmakonzerne leisten...


    Aber im Prinzip ist der Grundgedanke doch nicht schlecht meiner Ansicht nach. Solche Labels sollte nicht jeder verwenden dürfen, wenn sie nicht bewiesen stimmig sind.

  • Zudem stellt sich auch noch die Frage, inwieweit diese EU-Richtlinie in Bundes- bzw. Landesrecht umgesetzt werden muss. Nicht immer müssen EU-Richtlinien 1:1 umgesetzt werden. Bei manchen Richtlinien haben die Mitgliedsländer z.B. aufgrund von regionalen Besonderheiten Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Umsetzung eingeräumt bekommen.


    Außerdem wird eine EU-Richtlinie erst dann zu geltendem Recht, wenn sie durch ein Bundes- oder Landesgesetz umgesetzt wurde. Und es ist sehr oft so, dass zwischen der Verkündung der Richtlinie um EU-Amtsblatt und der Umsetzung in nationales Recht sehr viele Jahre liegen können.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Hier ist noch ein schöner Artikel zu dem Thema, der gerade in meinem Newsfeed aufgetaucht ist: http://www.taz.de/1/zukunft/ko…aktion-fuer-heilkraeuter/


    Ich war ja schon erstaunt, dass die Medien das Thema noch nicht aufgegriffen hatten. So richtig bekannt geworden ist das wohl auch erst in den letzten beiden Tagen.

  • ich habe Angst um die Homöopathischer Mittel....muß ich mir dann ab nächstem jahr Arnika&Co illegal im nicht EU Ausland besorgen?


    oder muß man dann erstmal zu Arzt 10.- bezahlen um dann ein Privatrezept zu bekommen..damit ich mich legal meine Globuli für 6,65 aus der Apo holen kann.


    ich bin ja gespannt wie das alles gehen soll....was ist mit den HP oder THP?
    Bachblüten?

    Grüßle Malaika


    :lesend "Eine Reise kreuz und quer durch meine Stephen King Bücher"


    "Du öffnest die Bücher und sie öffnen dich"

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