@oemchen
Im Prinzip ist es ja nicht meine Wohnung.
Aber hey... ich hab vergessen zu erwähnen, dass er zwei Mal abgeschlossen hat. Daran hätte ich es sicherlich auch schon gemerkt, denn das tue ich nie!
Sehr freundlich.
@oemchen
Im Prinzip ist es ja nicht meine Wohnung.
Aber hey... ich hab vergessen zu erwähnen, dass er zwei Mal abgeschlossen hat. Daran hätte ich es sicherlich auch schon gemerkt, denn das tue ich nie!
Sehr freundlich.
ZitatOriginal von bleeding
@oemchen
Im Prinzip ist es ja nicht meine Wohnung.
Du bist Mieter somit hast du zu bestimmen wer da rein und raus geht.
Egal was du jetzt noch dazu sagen willst. Der hat da nicht rein zugehen (Brand oder eine andere Gefahr ausgenommen)egal warum und damit BASTA.
Ich würde den auch anzeigen.
War das, das erste Mal?
Na hör mal, ich werd hier auch nur geduldet.
Die Wohnung gehört dem Mr, ich zahle mittlerweile keinen Penny mehr (seit ich meine eigene Wohnung habe). Zwei Wohnungen kann ich dann wirklich nicht finanzieren.
Nein, es war nicht das erste Mal, aber mal ruhig mit den jungen Pferden. Das Schloß wird gewechselt und dann sind alle wieder entspannt.
Ich mag mich nicht aufspielen, aber ich studiere den Kram ja und habe zur Sicherheit auch einige gefragt, die sich auskennen. Wir sind uns einig - der Vermieter darf definitiv nicht in die Wohnung, es sei denn, es brennt oder es gibt einen anderen schwerwiegenden Grund.
Einerseits schön, dass ich nicht die Einzige bin, aber andererseits auch erschreckend, dass das gar nicht so unüblich ist?!
Prombär
: und sowas wie mit deinem Hamster meinte ich mit "eingeschränkten Rechten". Wenn der Vermieter Haustiere verbietet, darf sich sowas nur auf "große Tiere" wie Katzen, Hunde, etc. beziehen. Fische und Kleintiere im Käfig darf man immer halten, egal, was im Mietvertrag steht. In den Studentenwohnheimen wollen sie einem aber einreden, selbst das wäre verboten.
Wenn ihr so eine Klausel hattet, dass der Vermieter ins Zimmer darf, wann er will, kann es gut sein, dass die ungültig ist. Verstößt immerhin gegen Art. 13 GG (gut, ich sehe gerade, du bist nicht aus Deutschland, aber ihr werdet sicher eine ähnliche Regelung haben). Und in dem Fall war ja nicht der Vermieter drin, sondern auch noch ein Fremder (bei bleeding der Heizungsmann, bei mir irgendwelche Handwerker).
Allgemein zum Thema: Es gibt allerdings den § 554 BGB, der besagt, dass der Mieter "Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen" dulden muss. Und das kann man sicher auch interpretieren, wie man möchte... Falls jemand 100%ige Sicherheit will, kann ich morgen mal den Dozenten fragen
Und um nicht völlig OT zu werden: ich habe nebenbei den Fernseher laufen, esse noch ein bisschen und werde dann lesen.
ZitatNein, es war nicht das erste Mal, aber mal ruhig mit den jungen Pferden. Das Schloß wird gewechselt und dann sind alle wieder entspannt.
So sehe ich das auch. Man muss nicht gleich mit Anzeigen wedeln, wenn man das Problem auch mit wenig Aufwand so aus der Welt schaffen kann.
ZitatOriginal von bleeding
Nein, es war nicht das erste Mal, aber mal ruhig mit den jungen Pferden. Das Schloß wird gewechselt und dann sind alle wieder entspannt.
Warte mal ab bis der Typ das mitbekommt das er da nicht mehr rein kann :zwinker. Dann ist Polen offen.
Dein Freund sollte da dann aber stur bleiben.
ZitatOriginal von Idgie
So sehe ich das auch. Man muss nicht gleich mit Anzeigen wedeln, wenn man das Problem auch mit wenig Aufwand so aus der Welt schaffen kann.
Das denke ich auch. Das gäbe im Haus nur Ärger und den kann man mit dem Schloßwechsel gut umgehen. (Mir hat es damals großes Vergnügen bereitet, dass der VM beim nächsten Versuch anscheinend etwas ratlos mit den Interessenten vor der Wohnung stand - damit war es für mich dann auch erledigt und meine Wut verraucht).
Wie sähe eigentlich die Rechtslage aus, wenn der Vermieter sich in der Wohnung verletzen würde? Wenn er von der Katze angefallen wird, auf dem frisch gebohnerten Fußboden ausrutscht oder wenn das Essen in der Tiefkühltruhe schlecht gewesen wäre :gruebel. Selber schuld? Das fällt mir in Anbetracht der Tatsache, dass wir in Deutschland leben, doch sehr schwer zu glauben :grin.
ZitatOriginal von Eddie Poe
Das fällt mir in Anbetracht der Tatsache, dass wir in Deutschland leben, doch sehr schwer zu glauben :grin.
Warum?
Keine verbindliche Auskunft, aber: wenn du ihn nicht in deine Wohnung gebeten hast und er nicht dringend rein musste, ist er selbst Schuld. Aber zumindest bei dem vergammelten Essen kann ich dir ziemlich sicher sagen: dafür hat der Mieter echt keine Sorge zu tragen, solange er den Anderen nicht nötigt, das zu essen.
Mal ein Link dazu, wann man z.B. haften würde
ZitatOriginal von Eddie Poe
Wie sähe eigentlich die Rechtslage aus, wenn der Vermieter sich in der Wohnung verletzen würde? Wenn er von der Katze angefallen wird, auf dem frisch gebohnerten Fußboden ausrutscht oder wenn das Essen in der Tiefkühltruhe schlecht gewesen wäre :gruebel. Selber schuld? Das fällt mir in Anbetracht der Tatsache, dass wir in Deutschland leben, doch sehr schwer zu glauben :grin.
Na das wäre ein Fall von "selber schuld" er hat nix in der Wohnung zu suchen und Schlüssel besitzen geht ja nun mal gleich gar nicht.
Hausfriedensbruch nur mal so als Info.
Hab jetzt die Hälfte meiner DA Korrektur gelesen und noch so viele Fehler gefunden ... die zweite Hälfte folgt sogleich. Irgendie hab ich die Befürchtigung, dass es nichts wird, mit dem heute zum Binden tragen
Naja, in 5min geht es weiter.
edit:
Oh, ich wundere mich schon die ganze Zeit, warum ihr hier von Hausfriedensbruch redet, derweil komm ich jetzt durch den verlinkten Wikiartikel drauf, dass Hausfriedensbruch in D und Ö nicht dasselbe ist. Wieder was gelernt
Jetzt hab ich die DA fertig durchgelesen und werd sie jetzt verbessern... Ich trau sie mich ja nicht mal zum Binden bringen
edit:
Okay, jetzt hab ich sie zum Binden abgeschickt. Muss jetzt alle Ausdrucke vernichten und darf nie wieder die PDF Datei anschauen, sonst seh ich womöglich Fehler
ZitatOriginal von Prombär
Jetzt hab ich die DA fertig durchgelesen und werd sie jetzt verbessern... Ich trau sie mich ja nicht mal zum Binden bringen
edit:
Okay, jetzt hab ich sie zum Binden abgeschickt. Muss jetzt alle Ausdrucke vernichten und darf nie wieder die PDF Datei anschauen, sonst seh ich womöglich Fehler
Ja, das geht jedem so. Deshalb habe ich meine Abschlussarbeit bis heute nicht mehr genau angesehen. Allerdings ist die ja schon längst bewertet, da wäre es mir mittlerweile langsam auch egal.
ZitatOriginal von Ronja
Ja, das geht jedem so. Deshalb habe ich meine Abschlussarbeit bis heute nicht mehr genau angesehen. Allerdings ist die ja schon längst bewertet, da wäre es mir mittlerweile langsam auch egal.
Ich habe mich auch erst nach einem Jahr getraut, nochmal in meine Doktorarbeit reinzugucken
Nach und nach Lemmata fürs Westfälische Wörterbuch eingeben und froh sein, gut durch den Schnee am Morgen gekommen zu sein. =)
Ich überlege gerade, ob ich mich über diesen dämlichen Pickel aufregen soll oder ob mir das jetzt einfach egal ist. Das ganze Gesicht so glatt, helle Haut wie Schneewittchen und dann lacht mich da dieses kleine rote Ding seit gestern Abend an und sieht aus, als hätte mir jemand einen roten Punkt ins Gesicht gemalt. Aber da es wohl in die "Deine Probleme möchte ich mal haben"-Kategorie fällt, werd ich mal einfach drüberstehen.
ZitatOriginal von Nala
bleeding : Was hast du denn bitte für einen Vermieter Also das das rechtens ist, kann ich mir auch nicht vorstellen. Wehe meiner macht das auch nur ein einziges Mal, dann probe ich den Zwergenaufstand schlechthin
Oh, das glaub ich dir sehr gern!
Bei dir würde es gleich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. *lacht*