„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Das Kind bleibt bei in der Obhut des Jugendamtes und geht nicht zum Vater.“
„Warum?“ Warum fragt sie mich. Ich weiß es nicht. Die Begründung des Gerichtes ist folgende: „Wenn ihre Tochter die Sache mit dem Mißbrauch aufarbeiten will, dann hat sie keine weibliche Bezugsperson. Sie sind Alleinerziehender Vater. Sobald sie eine Frau haben, dann sind wir gerne bereit das Urteil zu revidieren. Aber so tut es uns leid.“
Eine Woche später ist meine Tochter verschwunden und es beginnen qualvolle Stunden. Stunden, in denen keiner weiß, was mit ihr ist. Suizide Äußerungen waren bekannt. Hat sie sie umgesetzt? Ein Tag vergeht, zwei Tage, drei – keine Nachricht von ihr. Die Polizei schließt ein Tötungsverbrechen nicht aus. Auch einen Suizid schließt sie nicht aus. Vier Tage, fünf – nichts! Nicht die geringste Spur von dem Kind. Sechs Tage, sieben – die Sekunden scheinen nicht zu vergehen und eine größere Zeiteinheit scheint es nicht zu geben.
32 Tage – endlich! Endlich eine Nachricht von ihr. „Ich will zu meinem Vater! Ich bin doch schon 15 Jahre und seid zwei Jahren will ich zu ihm. Bitte laßt mich zu ihm!“
Aber das Gericht bleibt bei seinem Urteil. Zum Schutze des Kindes kommt sie in ein anderes Heim. Wieder verschwindet sie. Nur diesmal ist man nicht sofort bereit nach ihr zu suchen. „Sie kommt schon wieder. Hat sie ja schon mal getan!“
Muß ich heiraten um mein Kind zu bekommen? Ist es nicht gut, daß ich mich im Interesse meiner Kinder habe scheiden lassen?
Es ist ein Makel der an mir haftet. Heirate ich, dann bekomme ich mein Kind. Bleibe ich weiterhin bei der Lebensform eheähnliche Gemeinschaft bekomme ich sie nicht.
Nun stehe ich an ihrem Grab. Sie hat ihre Entscheidung getroffen. Das Gericht kann diesen Fall zu den Akten legen und im Namen des Volkes wird morgen wieder entschieden.
Der Bücherwurm
(Das ist ein Schreibversuch von mir. Eure Meinung dazu bitte.)