ZitatWenn nun gewaltloser Widerstand eine Form der Gewalt darstellt, dann heißt das, dass der Staat auch als Einziger gewaltlosen Widerstand leisten darf.
Der Staat darf darüberhinaus auch gewalttätigen Widerstand (Widerstand ist aber, s.o., immer eine Form von Gewalt) ausüben.
ZitatIch frage mich nur: Gegen wen?
Gegen alle, die andere schädigen, in ihren Rechten beschneiden, gegen Gesetze verstoßen usw. usf.
Es gibt nur zwei Fälle, in der das Gewaltmonopol aufgegeben wird, nämlich in Notwehrsituationen und im Krieg. Der Widerstand gegen Nazis ist aber - so leid es mir tut - keine Notwehrsituation. Und ganz sicher auch kein Krieg.