Vaterschaftstests

  • Zitat

    Original von Idgie


    Bevor ich das jetzt falsch verstehe, kannst du das mal anhand eines Beispiels erläutern?


    Aber gerne. Tust Du einfach mal das bereits von mir hochgelobte Beispiel von Rabarat weiter oben im Topic angucken. Das ist nämlich gar nicht so von der Hand zu weisen.


    Gruss,


    Doc

  • Ja und was ist mit der anderen Situation? *Nach* der Trennung? Ich halte es nicht für sinnvoll - im Interesse der Männer. Manche werden ganz schön mies behandelt nach einer Scheidung/Trennung.

  • Zitat

    Original von Doc Hollywood
    Aber gerne. Tust Du einfach mal das bereits von mir hochgelobte Beispiel von Rabarat weiter oben im Topic angucken. Das ist nämlich gar nicht so von der Hand zu weisen.


    Hab ich mein Lieber. Wo bitte ist denn eine Beziehung intakt, wenn die Mutter ihrem Mann ein fremdes Kind unterjubelt und die wahre Vaterschaft nur zum Schutz der Familie verheimlicht?


    Ich denke schon, dass es Situationen gibt, in denen man eine Ehe nach einem nicht gebeichteten Seitensprung weiterführen kann. Vielleicht ist das in vielen Fällen sogar die bessere Möglichkeit für alle Beteiligten. Ich würde vielleicht auch nicht alles wissen wollen. Aber bei Kindern wird das etwas komplizierter. Die müssten schon wissen dürfen, von wem sie abstammen. Nicht nur aus medizinischen Gründen.


    Bedenken habe ich z.B. in den Fällen, in denen der Ehemann "seine" Kinder sehr lieb hat und es nur darum geht, ein paar Wahrheiten aus der Mutter rauszukitzeln. Was macht er im Falle einer fremden Vaterschaft? Sich von Mutter und Kind trennen? Das sollte er sich vorher sehr gut überlegen, aber das ist nicht die hier gestellte Frage. Das muss der Vater ganz allein mit sich ausmachen.

  • Ich glaube, das ist eine Reaktion darauf, dass die Gerichte mit den ganzen Scheidungsklagen nicht mehr hinterher kommen. Nach dem Motto: "Was ich nicht weiss..." :grin


    Solche Vaterschaftstests sind ja manchmal eine Kettenreaktion. Wenn der Chef erfährt, dass sein Junior nicht von ihm, sondern vom Buchhalter ist, ist dessen Ehe ganz sicher mit betroffen wenn das raus kommt. :lache


    Aber ich wäre dafür, gleiches Recht für alle. Mann wie Frau sollten einen Vaterschaftstest machen lassen ohne die Einwilligung des anderen.
    Und so manchem Kuckuckskind hat es schon geholfen zu wissen, dass nicht der tyrannische Vater der Erzeuger, sondern der nette Nachbar ist. ;-)

    _______________________
    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

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  • Aber bei diesem Beispiel tut mir ja direkt der (Ehe)mann leid...... :-(
    Ich würde da die Wahrheit eindeutig vorziehen.
    Jeder sollte zu einem Seitensprung stehen und die evtl. Konsequenzen tragen. Meiner Meinung nach...... :grin

  • Ich finde es ne absolute Frechheit, dass wir Männer wieder ausgehebelt werden.


    In diesem Staat bist du als Mann, was Kinder, Scheidung, Ehe oder nur zusammenleben mit jemanden bestrifft, wieso schon der Dumme.


    Also warum soll einen jetzt auch noch das letzte genommen werden, was einen bleibt, um festzustellen ob man seine eigenen Kinder großzieht, oder nicht.


    Und ich muss Idgie recht geben - Wahrheit bleibt Wahrheit - auch wenns schwerfällt.
    Außerdem bin ich der Meinung, dass einen Beziehung, wenn sie in allen Belangen funktioniert, auch die Wahrheit vertragen kann.


    Micha !!!

    Auf dem Dachboden lebten wir vier, Christopher, Carrie, Cory und ich.
    Nur drei gehen wieder fort von hier.


    V.C. Andrews

  • Vaterschaft entsteht in Deutschland - juristisch :grin - auf zwei Wegen:


    a) sie wird freiwillig anerkannt, z.B. beim Jugend- oder Standesamt
    b) ein Gericht befindet darüber, i.d.R. auf Basis eines Gutachtens (Vaterschaftstest)


    Niemand kann dahergehen und in alle Urkunden eintragen lassen, daß das Kind von irgendeinem Promi ist - und der Betroffene muß dann das Gegenteil beweisen. Wer ein Kind von jemandem hat, der das nicht freiwillig zugeben will (was im weitaus überwiegenden Anteil der Fälle geschieht - Mama und Papa gehen zum Amt und lassen sich als Eltern eintragen, die "freiwillige" Variante), muß entsprechende Klage einreichen und ein Gericht entscheiden lassen. Dabei kommt es nicht immer zum Vaterschaftstest - wenn die Richter es von vorneherein für unwahrscheinlich halten, daß es überhaupt Sex gab, kommt es nicht zum Test. Wenn eine Frau etwa behauptet, ein Kind von Gerhard Schröder zu haben, aber nicht glaubhaft versichern kann, diesen Mann überhaupt je getroffen zu haben, wird er auch nicht zum Test genötigt.


    Normalerweise sollte es bei Vaterschaftstests und damit verbundenen Verfahren um wirklich strittige Fälle gehen. Das Kind ist da, aber der Vater will sich nicht bekennen. Vaterschaftstests sollten kein Liebes- oder Vertrauensbeweis sein, aber genau das machen uns die dusseligen Nachmittagstalkshows Glauben. Dagegen will die Bundesregierung angehen, und das ist auch richtig so. Wer seiner Frau/Freundin/Partnerin (oder Ex-) sozusagen nachträglich nicht (mehr) glaubt, daß das Kind auch von ihm ist, obwohl er die Vaterschaft anerkannt hatte, kann nicht mehr einfach mit einer Haar- oder Speichelprobe zum Labor rennen. Und das ist auch gut so, weil sich viele Leute der Konsequenzen ihres Handelns nicht bewußt zu sein scheinen. Allein der Test ist ein Beweis des Mißtrauens, und im Nachgang sind Katastrophen gigantischen Ausmaßes zu erwarten, so oder so. Und nicht zuletzt (ganz im Gegenteil) sollte man auch an die Kinder denken.

  • Mir gefällt ganz gut, was Andreas Schmidt, CDU-MdB, als Antwort auf die Pro-Test.Net-Initiative geschrieben hat (vorzufinden auf der Site, die in meiner vorigen Nachricht verlinkt ist):


    Allerdings sollte nach meiner persönlichen Meinung, unter
    Berücksichtigung der mitunter gravierenden Folgen, die ein geheim
    eingeholtes Abstammungsgutachten insbesondere für das Wohl des Kindes
    hat, die Frage der Abstammungsklärung nicht dem rein privaten Bereich
    überlassen, sondern einer gewissen rechtlichen, d.h. staatlichen
    Kontrolle unterliegen. Den Rechten der betroffenen Väter oder Männer
    könnte insofern, auch bei einem Verbot privater Vaterschaftstests,
    verstärkt dadurch Rechnung getragen werden, daß man die rechtlichen
    Hürden für eine Anfechtungsklage heruntersetzt. Hier wäre insbesondere
    zu denken an die Frage der Beibringungspflicht von konkreten
    Anhaltspunkten für das Bestehen einer anderweitigen Vaterschaft oder
    auch an einen verzögerten Beginn des Laufs von Anfechtungsfristen.


  • Tom der Mann hat sich zumindestens schon mal Gedanken gemacht.
    Ich bin trotzdem dafür, alles so lassen wie es ist.
    Den trotz der obrigen Meinung wird auf die Gerichte eine Unmenge Arbeit zukommen.
    Und Warum? Warum will man nur wieder die Frauen schützen?



    Micha !!!

    Auf dem Dachboden lebten wir vier, Christopher, Carrie, Cory und ich.
    Nur drei gehen wieder fort von hier.


    V.C. Andrews

  • Hallo, Micha.


    Zitat

    Und Warum? Warum will man nur wieder die Frauen schützen?


    Existiert denn Schutzbedürftigkeit? Wer wird hier geschützt? Sind es nicht auch die Männer, die vor unüberlegten, voreiligen Schritten geschützt werden, und vor allem die Kinder, die sich häufig noch in einem Alter befinden, das ihnen keine Mitsprache ermöglicht, sie wohl aber mit den Konsequenzen konfrontiert?


    Ich bin generell kein Freund von starker Reglementierung, aber hier ist - durch die preiswerte Verfügbarkeit von Do-It-Yourself-Tests - ein Betätigungsfeld für vermeintlich gehörnte Männer entstanden, auch noch verstärkt propagiert durch blödoide Shows wie "Gabi - Vaterschaftstest am Nachmittag" (oder so), das in seiner Konsequenz von vielen nicht kognitiv durchdrungen wird. Übrigens stellt so ein Test ja nicht die Vaterschaft fest (Vaterschaft ist in diesem Zusammenhang ein juristischer Begriff, kein humanbiologischer - und ein Mann kann die Vaterschaft eines Kindes auch dann anerkennen, wenn er weiß, daß er nicht der wirkliche Vater ist), sondern liefert nur ein Indiz, vielleicht einen Beweis dafür, ob der Proband biologischer Vater ist bzw. sein kann - oder auch nicht. Das hat die Qualität einer Beobachtung der Partnerin durch eine Detektei. Was auch immer "ermittelt" wird, es ist bedeutungslos, zunächst jedenfalls - rechtlich. Es hat zwar Konsequenzen, fatale, dramatische, völlig unabhängig vom Ausgang, aber es ändert nichts daran, daß für die Feststellung der Vaterschaft vor Gericht gegangen werden muß. Dieser Weg ist übrigens so leicht nicht, da dem Gericht glaubhaft gemacht werden muß, daß berechtigte Zweifel an der eigenen Vaterschaft oder der Vaterschaft eines anderen bei einem Kind, von dem man meint, es wäre von einem selbst, bestehen. Hierfür ist ein Selbsttest übrigens kein stichhaltiger Beweis, sondern erst ein Gutachten.


    Anders gesagt: Auf Kosten der Kinder wird die Treue der Partnerin überprüft, etwas anderes sind diese Tests nicht. Für rechtliche Konsequenzen muß ohnehin der Weg zum Gericht gegangen werden. Ich halte es für notwendig, die Schwelle für solche "Prüfungen" und ihre zuweilen hochdramatischen Konsequenzen möglichst hoch anzusetzen. Und irgendwie finde ich es auch perfide, die eigene Partnerin mit Mitteln der Gen-Hochtechnologie überführen zu wollen. Wer über so wenig Empathie, Verständnis, Kenntnis der eigenen Partnerin verfügt und zu solch einem Mittel greifen muß, um sich Gewißheit zu verschaffen, ist gerecht bestraft, wenn er jahrelang für ein Kind zahlt, von dem er nicht weiß, ob es von ihm ist oder nicht.

  • OK Tom,


    das einfach so mal "Ich mach mal schnell einen Test" sollte man verhindern.
    Denn die Leitragenden sind ja wirklich nur die Kinder.


    Zitat

    Und irgendwie finde ich es auch perfide, die eigene Partnerin mit Mitteln der Gen-Hochtechnologie überführen zu wollen. Wer über so wenig Empathie, Verständnis, Kenntnis der eigenen Partnerin verfügt und zu solch einem Mittel greifen muß, um sich Gewißheit zu verschaffen, ist gerecht bestraft, wenn er jahrelang für ein Kind zahlt, von dem er nicht weiß, ob es von ihm ist oder nicht.


    Und hier sind wir wieder an den Punkt angekommen, ein Seitensprung ist passiert - mit Folgen - und um des lieben Familienfriedens wird das ganze Verschwiegen.
    Es besteht kein Vertrauen unter den Eheleuten, Zusammenlebenden und was weis ich noch.
    Es leben zwei Menschen mit einen schlechten Gewissen, welches im laufe der Zeit immer mehr zu nagen anfangen wird.
    Und einer von beiden bricht dann aus, mit Folgen die wieder dramatisch für das Kind sind.
    Und warum, weil man wieder mal vergessen hat an die Wahrheit zu denken.
    Aber das ist Wunschdenken.




    Micha !!!

    Auf dem Dachboden lebten wir vier, Christopher, Carrie, Cory und ich.
    Nur drei gehen wieder fort von hier.


    V.C. Andrews

  • Das artet schon wieder in Abzocke aus. :fetchNormalerweise sollten sie die Frauen damit bestrafen, die Tests zu bezahlen, die mit absicht einem Mann ein Kind unterjubeln wollen. Plus Strafe von 10000 €, zahlbar an den Mann, der abgezockt werden sollte, damit endlich der Mißbrauch damit aufhört.

    Du mögest arm sein an Unglück und reich sein an Segen, langsam im Zorn, schnell in der Freundschaft. Doch ob arm oder reich, langsam oder schnell, nur das Glück sei dein Begleiter von heute an
    Irisch