ZitatDie früheren Einzelleistungen der Sozialhilfe, wie Kleidergeld, Einrichtungshilfe und Ähnliches, sollen seit Einführung des ALG II monatlich zurück gelegt werden. Viele Leistungsempfänger haben das nie gelernt, werden vor eine für sie unmögliche Aufgabe gestellt.
Das war vielleicht nicht deutlich genug. Von dem übrigen Satz müssen Strom, Telefon, Reparaturen, Anschaffungen, Hygienebedarf, Putzmittel, Stifte, (außer jetzt einmalig 100,- Euro Zuschuss für Schulkinder extra pro Jahr), Fahrtkosten, Kleidung, Teilnahme am sozialen Leben finanziert werden. Und das schaffen die meisten Familien nicht, zumal sehr oft die Kaltmieten bereits über dem Satz liegen, der tatsächlich gezahlt wird.
Die 4 Euro am Tag können nur für die Ernährung reichen. Nicht für mehr, in der Praxis sind aber oft diese 4 Euro nicht mehr vorhanden.