Danke, ja...
Die Einschränkung habe ich zwar gesehen, aber gedanklich verworfen durch den Begriff "Verbrauchsgüter". Per Definition sind Verbrauchsgüter eigentlich Güter, die nur einmalig verwendet werden bzw. schnell aufgebraucht werden, also Lebensmittel, Farbe, Zigaretten etc.
Das BGB scheint aber hinsichtlich Verbrauchern alle beweglichen Güter als Verbrauchsgüter anzusehen.