Beschädigte Büchersendung

  • Danke, ja...


    Die Einschränkung habe ich zwar gesehen, aber gedanklich verworfen durch den Begriff "Verbrauchsgüter". Per Definition sind Verbrauchsgüter eigentlich Güter, die nur einmalig verwendet werden bzw. schnell aufgebraucht werden, also Lebensmittel, Farbe, Zigaretten etc.
    Das BGB scheint aber hinsichtlich Verbrauchern alle beweglichen Güter als Verbrauchsgüter anzusehen.

  • Na ja, ich verfolge die Thematik aus Notwendigkeit etwas. Wenn man sich die Gerichtsurteile der letzten Jahre zum Thema Fernabsatzrecht ansieht, bis hin zum Europ. Gerichtshof, kann man schon zu der Überzeugung kommen, daß das mit gesundem Menschenverstand nicht mehr viel bis gar nichts zu tun hat.


    (Ach so, ich bin seit meiner Jugend - also schon vor Internetzeiten - ein typischer Versandkunde und bestelle bei manchen Firmen schon über 30 Jahren. Jetzt darf ich mich wegen jeder Kleinigkeit seitenlang "belehren" lassen. Die schwarzen Schafe der Versandbranche werden auch durch noch so viele Gesetze nicht zur Strecke gebracht.)

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Also hier die Reaktionen:


    Deutsche Post:
    bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, wird werden die Mitarbeiter in Ihrem Zustellungsbereich auf eine korrekte Arbeitsweise hinweisen. Wir hoffen Sie bald wieder von unserem Service überzeugen zu können.


    Die sind nicht einmal darauf eingegangen dass ich um "Schadensersatz" gebeten habe.


    Thalia:
    Entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten (für die Thalia wie gesagt gar nichts kann) und gibt mir eine Adresse an die ich mein Buch zurück schicken kann, soll meine Bankverbindung angeben und die entstandenen Kosten zzgl. ausgelegte Versandkosten fürs zurück senden.


    Also von so einem Service wie bei Thalia kann man nur träumen. Bin echt begeistert und auch die Antwort kam sehr schnell.


    Werde das Buch zurück schicken BV brauche ich nicht, möchte keine Erstattung sondern ein Umtausch.

  • Mir ging es ähnlich. Ich habe ein Buch über Ebay verkauft und dann bekam ich eine Email, dass das Buch nicht so aussehe wie in der Beschreibung. Und als der Käufer mir Bilder geschickt hat, war ich auch entsetzt: Der Lupo total zerrissen, vom Einband fehlte richtige Stücke, die seiten waren zerknickt und angerissen. Echt schlimm! ich habe mich dann bei der Post beschwert und wollte eine Entschädigung. Da bekam ich aber nur zu hören, dass Büchersendungen nicht versichert sind und dass man da nichts machen kann. Toll!
    Seitdem hoffe ich, vor allem bei den Wanderbüchern, dass so was nicht mehr passiert. Mehr kann man - meiner Erfahrung nach - auch gar nicht machen!


    Das Thalia das Buch ersetzt, finde ich gut, und habe ich eigentlich auch erwartet. Auch wenn sie nichts dafür können, wollen sie ja das ihre Kunden zufrieden sind - und ein Buch zu ersetzen können sie sich ja leisten. Sei froh drüber, und ärger dich nicht weiter über die Post. Es führt ja leider zu nichts, wie ich selber erfahren musste!

  • Ich zweckentfremde den Fred mal, weil es vom Prinzip her ähnlich ist, sich aber nicht um ein Buch handelt.


    Ich habe bei Amazon Marketplace eine Lesebrille bestellt (quasi fürs Handschuhfach, falls ich die vom Optiker nicht zur Hand habe). Als ich die Verpackung gesehen habe, dachte ich mir schon: na, ob das gut gegangen ist...
    Eine Seite wies einen Riss auf, an der anderen Seite gab es eine tiefe Druckstelle. Das Brillengestell war zwar unbeschädigt, aber das rechte Brillenglas war aus der Fassung gedrückt und lies sich auch nicht einsetzen. Ich habs beim Händler reklamiert, der mir auch umgehend Ersatz zugesagt hat.


    Ich hatte ihm angeboten, die Brille zurückzuschicken. Er wiederum besteht aber darauf, dass ich die Brille von DHL "kaputtschreiben" lasse, sprich, ich soll doch bitte bei DHL den Schaden melden. Der DHL Fahrer macht das nicht. Ich müsse das in einem DHL Shop machen lassen. Und hier kommen wir an den Punkt, der mich ärgert. Muss ich mich als Kunde wirklich darum kümmern, dass der Händler seinen Schaden erstattet bekommt? Für mich ist das mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

  • @ Bouquineur


    Das ist Fernabsatz. Da muß Du gar nichts und der Händler alles - sofern es ein Händler ist.


    War der Marketplace-Verkäufer ein Privatmensch (Privatverkauf), hast Du vermutlich Pech und bist auf Kulanz angewiesen (so wie ich kürzlich bei einem auf Grund von Fehlverhalten der Post schief gegangenen Booklooker-Kaufes, der am Ende doch gut für mich ausging).


    War es ein gewerblicher Händler, greift das Fernabsatzrecht. Lieferung (und Rücksendung!) erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Verkäufers. Das heißt der Verkäufer haftet für jeglichen Schaden, der auf dem Transportweg entsteht.


    Angabe ohne Gewähr: meines Erachtens kannst du die Brille einfach zurückschicken und den Kauf damit widerrufen. Je nach Wert muß das Porto von Dir oder dem Händler bezahlt werden. Der Händler kann sich nicht dagegen wehren. Es muß bei Amazon auch eine entsprechende Widerrufsbelehrung für den Verkäufer abrufbar sein. Wenn nicht, wäre das ein Fall für eine Abmahnung (damit drohen hilft vielleicht, seine Kulanz einzufordern).


    Hilft das erst mal weiter? Bei weiteren Fragen bitte eine E-Mail, weil ich noch nicht überblicken kann, ob ich mich heute nochmals einloggen kann. Mails hole ich auf jeden Fall noch mehrfach.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Das richtige Thema!


    Heute hat der DHL Mann bei uns geklingelt.
    Ich habe das Päckchen mit verschlafenen Augen angenommen, die Türe geschlossen und einen Kaffe getrunken um wach zu werden (schon in Vorfreude da ich ja wußte welches Buch in dem Paket steckt nämlich "Der Pfahl" für meine erste Leserunde bei den Eulen!!!!).
    Da mache ich das Paket auf - ich habe mich schon gewundert das ich nicht an der üblichen Amazon-Aufreiß-Schnalle ziehen muß sondern vor Kopf einfach den Karton aufmachen kann- da hat er mich auch schon getroffen - der Schlag!


    Der Buchrücken total zerdrückt und die mit in dem Paket gelieferte DVD auch im A....


    Am Karton selber hat man nicht viel gesehen da er ja bei Amazon immer recht "elastisch" ist aber die Ware ist Schrott.


    Wir werden morgen das Paket an Amazon zurück schicken. Ich denke/hoffe mal das die das umtauschen werden. (Ich weiß schon warum ich normalerweise meine Bücher nur beim Händler des Vertauens kaufe...)
    Das ist auf jedenfall ein Transportschaden. Wir haben hier seit ein paar Monaten eine Umstrukturierung der DHL gehabt. Die haben alle ihre Fahrer auf die umliegenden Städte verteilt und dieses Gebiet wird nur noch von einem Subunternehmer mit "günstigerern Fahrern" beliefern.
    Seit dem haben wir auch öfter Ärger mit unseren Warensendungen. Auf unser Paket wurde augenscheinlich ein schwereres geworfen!
    :bonk

    "Katzen sind ein geheimnisvolles Völkchen. Es geht mehr in ihren Köpfen herum als wir uns vorstellen können. Das kommt ungezweifelt durch ihren engen Umgang mit Zauberern und Hexen." Sir Walter Scott

  • Zitat

    Original von Bouquineur


    Ich kann lesen ;-)


    Nochmal, hier muss unterschieden werden zwischen einem Transportmangel, den Thalia nicht zu verantworten hat und einem Mangel, der schon VOR dem Transport bestanden hat.


    Mach mal einen leichten Zahlendreher, dann bis du beim Verbraucherschutz, also § 474, statt 447 BGB. Dort steht die richtige Lösung :wave

  • Sorry, für die kleine Themenentfremdung.... wie ist die Rechtslage, wenn der Postbote einfach ein Paket vor meiner Haustüre abstellt (was ich ihm vor 3 Wochen verboten habe) und das Paket kommt weg?


    Der %&$§# (<-- denkt Euch hier unflätige Beschimpfungen!) hat heute die Xbox für Mr Bat netterweise vors Haus gestellt. :bonk

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • @ Batcat


    Sorry, da muß ich passen. Wenn das Paket (oder der Inhalt) beschädigt ankommt, ist die Rechtslage beim Versendungskauf (einer Privatperson bei einer Firma) eindeutig. Aber in diesem Fall weiß ich es nicht.


    Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, der Postbote (bzw. die Post) ist schuld und haftbar. Aber selbst wenn das juristisch so wäre: das riecht nach einer Menge Ärger.



    Bei uns werden auch des öfteren Sendungen vor die Tür gelegt oder in den Hof geworfen (Hermes); aber weggekommen ist noch nie etwas. (Irgendeinen Vorteil muß das Landleben ja haben.)


    Mit der Post haben wir einen sog. "Garagenvertrag". Wenn niemand da ist, werden Pakete etc. nicht in einer Garage, sondern im ehemaligen Stall abgelegt. (Wir bewohnen den Wohnteil eines alten Bauernhauses.) Das hat bisher jeder Springer gewußt und es ist noch nie etwas schief gegangen. * Klopft vorsorglich drei Mal auf Holz. *

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Du sollst an deinen HErrn und Gott glauben und nicht an den DHL- Mann. Das der das Päckchen zugestellt hat, dafür ist er beweispflichtig. Du hast es nict erhalten, warum auch immer. Der Versender muß nochmal schicken, wenn du als Verbraucher gekauft hast und der Versender gewerblich handelt. Ganz einfach.

  • Naja, eigentlich wohnen wir ja in einer "anständigen" Gegend, in der nix wegkommt. Nachbars lassen in der Hitze auch gerne mal die Autoscheiben über Nacht halb unten (würde ich wiederum nicht) oder die Fahrräder etc. bleiben unverschlossen vor dem Haus stehen. Wenn hier je mal was wegkommen sollte, dann war das ein Ortsfremder (Gelegenheit macht Diebe...).


    Mich stört es auch nicht, wenn der Postbote Büchersendungen vor dem Haus deponiert, die nicht in den Briefkasten passen. Aber Pakete hat er entweder beim Nachbarn abzugeben oder wieder mitzunehmen. Ich fahr lieber zur Post und hol es mir da ab, als mich wegen einem verschwundenen 250 EUR Paket herumzuärgern.


    Ich denke, ich werde einfach mal einen Zettel an den Briefkasten pappen und wenn das auch nicht hilft, mich mal beschweren.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Ich empfehle eine Packstation. Keine zerquetschen Bücher mehr, keine vergessenen Benachrichtigungskarten und das Paket liegt schön eingeschlossen in der Station, bis man es abholt. Und es gibt einem dieses tolle Adventsgefühl, wenn man es abholt: Welches Türchen geht wohl auf und was ist dahinter? :lache :anbet

  • Zitat

    Original von Nikana
    Naja, ich habe auch schon beschädigte Verpackungen aus der Packstation gezogen (Transportschaden), aber bisher hatte ich Glück und der Inhalt hat nichts abbekommen.


    Naja, Transportschäden kann die Packstation natürlich nicht verhindern, aber DHL-Mann-Schäden.

  • Ach so, ich dachte, ich müsste nicht extra erwähnen, dass die Packstation natürlich keine Transportschäden vom Händler zur Packstation verhindern kann, sondern nur DHL-Mann-Schäden wie "mit Gewalt in Briefkästen gequetschte Sendungen" und "einfach auf den Hof gestellte Sendungen". ;-)