Beschädigte Büchersendung

  • Liebe Eulen,


    ich bin mehr als gefrustet. Ich habe heute mein Buch von Thalia im Briefkasten gehabt und habe beim auspacken beinahe geweint. Ich hasse beschädigte Bücher (wenn absichtlich/bewusst beschädigt)


    Unser Briefträger hat das Buch mit soviel Gewalt in Briefkasten gedrückt, dass das Buch nun oben komplett geknickt ist, und sogar an der Seite einrisse hat. Ich also direkt zur Postfiliale gefahren, die Mitarbeiterin kann nicht nachvollziehen wer ausgeliefert hat, gibt mir aber eine Servicenummer mit.


    Diese "Servicenummer" (hahaha) ist nur eine reine Bandansage wo du sagen kannst um was es geht und du wirst zurück gerufen. Ich will nicht zurück gerufen werden!!! Warum bieten die denn nicht die Option an das man in der Leitung warten kann?!?!


    Jetzt habe ich denen eine ausführliche E-Mail geschickt,bin mal gespannt. Ich weigere mich das Buch zu bezahlen.


    Habt ihr damit Erfahrungen wie die Post das handhabt?



    Eure traurige Jasmin ;-(

  • Na ja das ist schon Scheiße gelaufen mit deiner Buchsendung und dem Postboten. Aber meiner Meinung nach kannst dagegen nix machen ist ja nicht versichert da es sich ja um eine Portoermäßigte Auslieferung handelt. :gruebel


    Na mal sehen was die zu deiner Mail sagen.

  • Hallole!


    Hast Du Fotos der beschädigten Sendung gemacht und hoffentlich/vielleicht an Deine Email angehängt.


    Hat eine Bekannte mal gemacht, hat geholfen...


    Sonst kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, aber ich drücke Dir die Daumen :fingerhoch

    Wenn mein Kopf auf ein Buch trifft, klingt es hohl. Das muß nicht immer am Buch liegen...
    (Georg Christoph Lichtenberg)

  • Ich habe das Buch einfach wieder zurück geschickt und ausführlich begründet, warum ich es zurückschicke. Eine Woche später kam ein neues Buch in einem tadellosen Zustand.
    Und bezahlen musste ich das Buch nur einmal.

  • Also das Buch kannst du bei Thalia zurückgeben und ein neues im tadellosen Zustand bekommen. Du musst es dann auch nur einmal bezahlen.


    Bezgl. deiner Postbeschwerde: bei uns kam auch schon die ein oder andere Sendung beschädigt oder verspätet an. Wir haben uns dann auch beschwert und was war die lapidare Antwort? "Solche Beschwerden darf nur der Absender und nicht der Empfänger der Sendung einreichen!" Na da habe ich auch geguckt wie ein Auto.


    Ich drück da aber auf jeden Fall die Daumen, dass sie sich bei dir kundenfreundlicher zeigen.

  • Natürlich kann Thalia da nix für, allerdings haben die tatsächlcih eher Möglichkeiten, ihre Rechte bei der Post geltend zu machen, indem du es an Thalia selbst meldest. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei einem anderen Online Buchhändler und habe das Buch anstandslos ersetzt bekommen.

  • Zitat

    Original von DuCrainer
    Bei Thalia umtauschen möchte ich eigentlich nicht, die armen können ja nichts für unseren "brutalen" Postboten.

    Die müssen es dir aber umtauschen.
    Wenn dir das Buch nicht gefällt, tausch es um ?(


    Bei vielen Beschwerden wird sich Thalia überlegen müssen, ob sie die Deutsche Post als Auslieferer behalten will.
    Die Post wird dir das Buch / den Wert nicht ersetzen.


    Wenn es dir allerdings doch nicht so viel ausmacht, dann kannst du das Buch auch beschädigt behalten. Aber so, wie du es beschreibst, würde ich es auf jeden Fall reklamieren.

  • Also wenn mich meine alten BWL Kenntnisse nicht täuschen, dann ist Thalia nicht zu einem Umtausch verpflichtet. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an das Versandübernehmen auf den Kunden über:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html


    Erfüllungsort ist in den allermeisten Fällen immer Sitz des Unternehmens.


    Die Gewährleistung, die Thalia in seinen AGB aufführt, greift dann, wenn der Artikel schon seitens Thalias mit einem Mangel behaftet war.

  • Aus den AGBs von Thalia:


    § 6 Gewährleistung


    (1) buch.de wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.


    ---------


    Versand und Lieferung: Warenrückgabe


    Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen räumt Ihnen thalia.de ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ein und steht für Mängel an der Kaufsache ein. Beachten Sie bitte zu Ihrem Widerrufsrecht insbesondere § 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    "Man sagt, wenn man die Liebe seine Lebens trifft bleibt die Zeit stehen - und das stimmt. Aber was niemand sagt, ist, dass sie danach viel schneller vergeht - um die verlorene Zeit wieder aufzuholen." (Tim Burtons Big Fish)

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  • Zitat

    Original von Tess
    Aus den AGBs von Thalia:


    § 6 Gewährleistung


    (1) buch.de wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.


    Ich kann lesen ;-)


    Nochmal, hier muss unterschieden werden zwischen einem Transportmangel, den Thalia nicht zu verantworten hat und einem Mangel, der schon VOR dem Transport bestanden hat.

  • Stimmt so, aber Thalia nimmt es im Grunde zurück - auch in der Filiale (ist ja ein Multichannel-Unternehmen) - allerdings muss auch bei Thalia und Thalia.de unterschieden werden, weil die beiden im Grunde zwei verschiedene Firmen sind (online und stationär) - was man am Beispiel sehen kann, dass wir eben das Buch zurück schicken, aber kein Geld auszahlen können (da das Buch ja über Rechnung kommt) oder man eben nur Rechnungen bei Thalia begleichen kann, wenn man eben auch die Rechnung hat (nicht den Lieferschein) - weil sonst die Mitarbeiter von Thalia.de nicht ganz mitspielen.


    Allerdings sind Thalia-Mitarbeiter immer sehr nett - und der Umtausch in der Filiale ist ebenso möglich wie wenn Du es zurück schickst. Am besten, Du bestellst Dir das zweite (gleiche) Buch direkt in die Filiale, da werden die Bücher in Wannen geliefert, was den Tarnsportschaden erheblich dämmt. :-]
    MfG
    ~ eine Thalia-Mitarbeiterin :-)

  • Danke euch :kiss


    Habe vor dem Beitrag von kleines-schaf nochmal eine E-Mail an Thalia geschickt.
    Mir hat ein Mitarbeiter der Filiale das Buch bestellt mit Versand nach Hause weil es dort nicht vorrätig war und die nächste Filiale schon etwas weiter weg ist für mich. Eigentlich möchte ich auch nicht pingelig sein, aber das Buch ist nagelneu und sieht schon beim auspacken so kaputt und dermaßen gebraucht aus. Ich finde das einfach nur traurig :cry

  • Hatte das Problem auch mal mir einer Büchersendung, allerdings nicht über Thalia (wäre bei mir ja sinnlos...) aber über Amazon (antiquarisch) - okay, das schicken Private und es war auch ein gutes Buch - aber wie die dieses Buch in den Briefschlitz gestopft haben: Post ist ja soooo toll...
    Anstatt man mal kurz klingelt oder es einem Nachbarn gibt (im Falle, das auch zufällig einer zu Hause ist, aber man kann es ja mal probieren...)
    - Nein, keine Lust, Post will keine Umstände...


    Am besten zu Thalia.de zurück schicken und ein neues ordern ^-^


    Wenn's dann wieder so ist: dann wirklich Fotos machen (vielleicht auch im Vergleich Buch gegen Briefkastenschlitz) und der Post direkt melden.

  • Zitat

    Original von Bouquineur
    Nochmal, hier muss unterschieden werden zwischen einem Transportmangel, den Thalia nicht zu verantworten hat und einem Mangel, der schon VOR dem Transport bestanden hat.


    Die Unterscheidung kann man sich sparen: lt. Fernabsatzrecht haftet ein Versender GRUNDSÄTZLICH für jeden Schaden, egal wer den verursacht. Versand muß auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmung auf Gefahr des Versenders erfolgen, desgleichen ist eine Rücksendung grundsätzlich auf Gefahr des Versenders. Anderslautende Bestimmungen (etwa in AGB) sind nichtig (bzw. halten vor Gericht nicht stand).


    Wenn der Postbote also einen Fehler macht, haftet Thalia (bzw. eben ein anderer Versender). Der kann dann ggf. versuchen, sich den Schaden ersetzen zu lassen. Wie dafür die Erfolgsaussichten sind, weiß ich nicht.



    (Das betrifft nur Bestellungen von Kunden, die für ihren privaten Bedarf bestellen - nicht gewerblich, nicht beruflich.)

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")


  • Kannst Du mir die entsprechenden Paragrafen nennen? Ich würde das gerne nachlesen.

  • Zitat

    Original von Bouquineur
    Kannst Du mir die entsprechenden Paragrafen nennen? Ich würde das gerne nachlesen.


    Ich habe mich über das gültige "Recht" schon dermaßen aufgeregt, daß ich mich nur ungern öfter als (beruflich) notwendig damit befasse.


    Google mal mi "Fernabsatzrecht" bzw. zusätzlich "Gefahrübergang". Das ergibt einiges.


    Auf www.versandhandelsrecht.de gibt es einen Arikel dazu, direkt verlinken geht nicht, weil die Links eckige Klammern enthalten, die die Forensoftware nicht verarbeiten kann. Gib in die Suche "Gefahrübergang" ein, dann kommt ein Artikel "Wer trägt das Versandrisiko?". Dort steht einiges (mit Paragraphen).


    Und hier bei internetrecht-rostok.de gibt es Informationen (etwas nach unten scrollen). Vor allem auf dieser Seite gibt es viele weitere Infos zum Fernabsatz- und Internetrecht.


    Im BGB ist das lt. den verlinkten Seiten der § 447.


    Hilft das weiter?

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")