Ich habe etwas bezahlt, was jedoch nicht geliefert worden ist. Weiß jemand zufallig den entsprechenen Paragraphen im BGB, damit ich den Verkäufer darauf aufmerksam machen kann?
Brauche Paragraphen aus dem BgB
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Da kannst du ihn suchen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
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Ich vermute, dass das § 348 BGB ist.
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Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag werden in § 433 BGB geregelt. Danach hat der Käufer Anspruch auf die Ware und der Verkäufer Anspruch auf Bezahlung der Ware. Verletzt eine der beiden Vertragsparteien ihre Vertragspflichten, so kann ggf. nach § 823 BGB Schadenersatz gefordert werden.