Kurzbeschreibung:
Band 2 behandelt in Fortführung der Eingriffsrechtsmaterie, wie sie in Band 1 mit den allgemeinen Voraussetzungen und der Datenverarbeitung begonnen wurde, alle übrigen Standardmaßnahmen:
* die Eingriffe in die Bewegungsfreiheit mit Platzverweis, Ingewahrsamnahme, alle Variationen der Festnahme und Verhaftung auch aus dem Auslieferungsverfahren,
* die Durchsuchung von Personen, Sachen und Wohnungen,
* die Sicherstellung und Beschlagnahme, einschließlich der Beschlagnahme von Führerscheinen und der vollstreckungssichernden Beschlagnahme von Verfalls- und Einziehungsgegenständen sowie die Sicherheitsleistung,
* die Eingriffe in die körperliche Integrität wie die einfache körperliche Untersuchung, die Blutprobe, die DNA-Analyse und die Obduktion,
* die Vorladung und die Vorführung,
* und die Generalklauseln.
Im Anschluß sind Ausführungen enthalten in
* Kapitel 6 zum Zwang,
* Kapitel 7 zum Rechtsschutz,
* Kapitel 8 zur Haftung.
Der Zwang nimmt dabei einen breiten Raum ein, da er naturgemäß für polizeiliches Handeln besonders relevant ist. In diesem Zusammenhang wird nicht nur die Zulässigkeit des Zwangs, sondern auch der Zwangsmittel einschließlich des Schußwaffengebrauchs eingehend bearbeitet und voneinander abgegrenzt.
Rechtsschutz und Haftung beziehen sich auf Elemente, die für das Eingriffsrecht von besonderer Bedeutung sind. Das ist für den Rechtsschutz im Verwaltungsrecht der Widerspruch, die Klagearten und die nichtförmlichen Rechtsbehelfe sowie im Prozessrecht die schwierige Beurteilung der Rechtsmittel.
Im letzten Kapitel werden die Haftung aus Amtspflichtverletzung und nach dem Polizeirecht ausführlich dargestellt.
Autor:
Lambert Josef Tetsch wurde 1942 geboren und trat im Jahre 1963 in die Polizei ein. von 1980 bis 1982 war er Polizeiinspektionsleiter im höheren Dienst, anschließend Dozent an der FHöV und Fachkoordinator für Allgemeines Verwaltungsrecht/Polizeirecht.
Seit seiner Pensionierung 2002 ist er Lehrbeauftragter der FHöV.
Meine Meinung:
Ok dieser Band war dann schon klarer strukturiert und einfacher verständlich geschrieben. Immernoch fehlten mir eingängige und leicht zu lernende Schemata und hier und da geriet Herr Tetsch dann doch auch ordentlich ins Schwafeln, wo man als Student sich eher kurze und prägnante Ausführungen wünschte, las man seitenlang im Grunde ähnliches.
Trotzdem war es eine ordentliche Lernhilfe und ließ auch den Blick auf Mindermeinungen nicht missen. Hier hätte ich mir jedoch manchmal eine klarere Kennzeichnung, der Rechtssicht als eben solche Mindermeinung gewünscht. Hier und da hat Tetsch auch eigene Ansichten, die er dem Leser als herrschende Meinung unterjubeln will und wenn man sich genauer damit befaßt, ist die herrschende Meinung dann doch eine ganz andere,
Irgendwie hätte ich Herrn Tetsch auch zugetraut, den zugegeben trockenen Stoff ein wenig amüsanter zu verpacken, das ist ihm leider nicht gelungen.