Die Fälle StGB BT1 von Thomas Dräger / Egbert Rumpf-Rometsch

  • Das Buch enthält:
    eine Einführung zur Fallbearbeitungstechnik
    aufeinander aufbauende Fälle
    ausführliche Lösungsskizzen
    vollständige Formulierungsvorschläge
    ein Aufbau- und Problemfazit zu jedem Fall
    das alles und noch viel mehr..


    Autoren:
    Zum Autoren Duo hab ich leider nicht wirklich was gefunden.
    Einer stammt offenbar aus Köln und einer aus Cottbus, wer aber woher kommt und was sie qualifiziert, spuckt Google leider nicht aus.


    Meine Meinung:
    Hier war ich nicht so vorbehaltlos begeistert, wie vom gleichnamigen Buch für den AT des StGB. Lag häuptsächlich daran, daß der ein oder andere Fall abweichend von der herrschenden Meinung gelöst und auf diese nur sehr dünn eingegangen wurde. Mindermeinungen haben meine Dozenten schon genug publiziert, ich hatte mir hier eher Lösungsvorschläge nahe an der h. M. gewünscht und wurde da leider enttäuscht. Grundsätzlich fand ich das Buch aber dennoch hilfreich, weil eben in einfacher Sprache abgefaßt, ohne wissenschaftliches Geschwafel und klar und verständlich formuliert.
    Nachteil auch hier wieder war die mir hier und da zu kumpelhafte Sprache, wie ich schon in der Rezi zum ersten Buch schrieb. Ich bin fast 30, da will ich nicht von einem Autorenduo angeduzt werden.
    Ansonsten zur Verschaffung eines groben Überblicks sicherlich empfehlenswert, für Kommissarsanwärter/-bewerber geht es hier und da ein wenig zu sehr ins BGB oder in andere Tiefen...

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Mindermeinungen haben meine Dozenten schon genug publiziert, ich hatte mir hier eher Lösungsvorschläge nahe an der h. M. gewünscht und wurde da leider enttäuscht.


    Sehr interessante Rezi. Danke dafür.


    Leider messen viele Dozenten irgendwelchen MM viel zu viel Bedeutung bei. In den Klausuren und mündlichen Examina steht - wenigstens meine ich mich daran zu erinnern - die hM immer im Vordergrund. Oftmals wird man so vom Wesentlichen abgelenkt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • @ Voltaire
    Das entspricht auch meiner Meinung.
    Natürlich ist die ein oder andere Rechtsauffassung interessant zu kennen, aber grundsätzlich fährt man doch besser wenn man sich an der Rechtssprechung und Lehre orientiert.
    Manchmal habe ich das Gefühl, die Dozenten leide da ein wenig an Profilneurose und müssen allein schon für ihr Ego mindestens eine Mindermeinung vertreten und für elementar halten... bring mir als Studierender nur leider meist mehr Verwirrung, als daß es mir hilft. :cry


    Was allerdings nicht heißen soll, daß dieses Buch hier nur Mindermeinungen vertritt, sondern daß mir manchmal einfach die h.M. zu kurz kam.