Liebe Leute,
mich würde mal interessieren, ab wann man eine erwachsene Person vermisst melden kann.
Folgender Fall: eine ältere, insgesamt recht rüstige Frau mit momentan schweren privaten Problemen und kleinem Herzfehler (den sie vielleicht verharmlost) fährt in eine Wohnung im Ausland (Osteuropa), die ihr gehört. Sie meldet sich nach der Ankunft kurz bei ihrem Ehemann - vor dem sie eigentlich nur Ruhe haben wollte, daher fällt die Unterhaltung sehr kurz und kühl aus.
Danach ist das Handy ausgeschaltet und ans Telefon in der Wohnung geht niemand. Es hat auch sonst niemand Schlüssel zu der Wohnung. Zwei Wochen später werden andere Verwandte misstrauisch, denn die Dame wurde zuhause erwartet. Sie schicken Leute zu der Wohnung: die Jalousien sind zu. Niemand macht auf. Handy ist weiterhin ausgeschaltet. Niemand geht ans Telefon.
Können die Verwandten nun die örtliche Polizei benachrichtigen? Oder wird das als Lappalie abgetan, denn die Dame wollte vielleicht einfach nur irgendwo ihre Ruhe haben? Mal ganz direkt gefragt: ab wann würde man es riechen, wenn eine Leiche in der Wohnung liegt? Andernfalls wäre ein gewaltsames Aufbrechen der Wohnung ja unnötig. Was könnte die Polizei tun?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Tereza