einfach FRAGEN:


  • Alles klar, danke :zwinker

  • Ich hab' da mal eine Frage: Hab' ich mich verschaut, oder gibt es in Deutschland ein KFZ-Kennzeichen mit "BS" und einer Nummer (in meinem Fall einstellig), ohne einer Buchtabenkombination dazwischen. Also kein klassisches Braunschweiger Kennzeichen.


    Und wenn ja - was bedeutet das?

  • Zitat

    Original von Bouquineur
    Nokia hat erst in bei der neuen Generation Handys dazu gelernt. Bei den älteren Modellen musst Du den Rücken an der Oberkante leicht eindrücken und dann nach unten abziehen. Der Verschluss verbirgt sich praktisch IM Handy, nicht außerhalb. Beim 6300 habe ich jedes Mal die Krise bekommen. Wenn man schwitzige Finger hat, ist man dabei aufgeschmissen.


    Hier ist die englische Anleitung für das von Dir abgebildete 2660. Da ist es zu sehen, wenn auch nicht ganz so deutlich:


    http://nds2.nokia.com/files/su…nes/guides/2660_US_en.PDF (PDF)


    Was du alles weißt und findest :anbet Genau das isses, aber diese Sch*klappe zu öffnen ist ja wirklich ein übles Gedrücke und Geschiebe :yikes. Ich habe ja nicht mal rausgekriegt, wie das Ding genau heißt, die Typenbezeichnung steht unter dem Akku :wow
    Ach ja, dieser Schlitz, in dem ich mit der Nagelschere rumgepopelt habe, ist offensichtlich das Mikrofon ;-(

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    Braunschweig, Fahrzeug der Stadtverwaltung?


    Haben denn Fahrzeuge aller Stadtverwaltungen so ein Nummernschild? Das wäre mir doch aufgefallen. Das glaube ich eigentlich nicht. Muss etwas Anderes sein... :gruebel

  • @ Ronja
    Fahrzeuge der Stadt, des Landes, etc. haben keine Buchstabenkombination, sondern nur eine Nummer. Liegt daran, daß die Fahrzeuge meist nicht versichert sind, sondern das Land für die Schäden haftet, sprich es erfolgt ein besonderes Zulassungsverfahren.


    Bei (neueren) Fahrzeugen der Polizei kommt nach der Städtekennung noch die Kennung des Bundeslandes, bei älteren hast du auch nur Städtekennung und Nummer. Also K-NRW-1234 oder K-12345
    Der Kölner OB hat z.B. K- 1 auf seinem Dienstwagen.


    Auch an der Nummer kann man erkennen, zu welchem Bereich das Auto gehört, kann ich mir aber nie merken. Ich glaub mit 6 am Anfang ist Abfallwirtschaft, bin aber grad nicht sicher.


    @ Draper
    Oh Gott, funktioniert es denn noch?


    @ All
    Ich hab ne Frage, die wir gestern im Dienst diskutiert haben.
    Ab welcher Höhe einer Einzahlung bei der Bank, wird durch die Bank das Finanzamt informiert?
    Und zählt das nur für eine einmalige Einzahlung oder werden die Einzahlungen eines Monats addiert?


    Sprich angenommen jemand hat 20.000 Euro geklaut oder so. Wenn er die komplett auf sein Konto einzahlen würde, würde meines Wissens nach eine Nachricht erfolgen.
    Wenn er aber nun jeden Tag 1000 Euro einzahlt, umgeht er dann diese Meldung? :gruebel
    Oder werden dies Einzahlungen eines Monats addiert?

  • Zitat

    Original von Babyjane

    Sprich angenommen jemand hat 20.000 Euro geklaut oder so. Wenn er die komplett auf sein Konto einzahlen würde, würde meines Wissens nach eine Nachricht erfolgen.
    Wenn er aber nun jeden Tag 1000 Euro einzahlt, umgeht er dann diese Meldung? :gruebel
    Oder werden dies Einzahlungen eines Monats addiert?


    Keine Ahnung.


    Aber wenn wer 20.00 €uronen klaut und die dann auf sein Konto packt ist er ein Idiot. :lache

  • Die Grenze liegt bei 15.000 Euro. Ab da musst Du Dich bei der Einzahlung auch identifizieren (zu meiner Zeit als Botin waren das noch 20.000 DM. Ich bin aber auch von der Firma aus schon vorher als einzahlende Person gemeldet und legitimiert worden).


    http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__3.html


    Unbeschadet des Satzes 1 Nr. 3 und 4 haben Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 bei der Annahme von Bargeld im Wert von 15.000 Euro oder mehr die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 zu erfüllen; Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 gilt entsprechend.


    Gute Frage. Was passiert, wenn jemand täglich 1000 Euro einzahlt :gruebel


    Meldepflicht besteht wohl nicht. Könnte mir vorstellen, dass die Bank selbst dann ein Auge drauf hat.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Wenn er aber nun jeden Tag 1000 Euro einzahlt, umgeht er dann diese Meldung? :gruebel
    Oder werden dies Einzahlungen eines Monats addiert?


    Mein "Bauchgefühl", was die Überwachungssucht angeht, war richtig:
    < Hier > der Wikipedia-Artikel zur Geldwäsche mit den Hinweisen, wann gemeldet werden muß
    Und < Hier ein Artikel > "Geldwäsche: Verschärfte Überwachungs- und Meldepflichten", in dem alles steht. Die Grenze ist im Übrigen bei EUR 15.000,00 und ja, einzelne Zahlungen werden zusammengefaßt.


    Es ist (legal) offensichtlich nicht möglich, der Überwachung zu entgehen (meine Interpretation).


    Edith stellt fest, daß Bouquineur schneller war.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

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  • @ Bouqui


    Habs in deinem Link gefunden....


    Zitat

    dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15.000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht,


    Also wenn alles vom gleichen Konto kommt oder die Person die gleiche ist... :gruebel

  • ... was im Zeichen allgegenwärtiger EDV kein Hinderungsgrund sein dürfte. Die Einzahlungen laufen doch auf einem Konto (bzw. bei einer Person) zusammen. Das zu addieren, bedarf es keiner Menschen, sondern einer Abfrageroutine in der Software der Bank, die das automatisch auswirft. Ich vermute, daß es solche Routinen als Folge der Gesetzgebung zur Geldwäsche längst gibt.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • @ Bouqui
    Naja, ich dachte weniger an die Überwachung durch reale Personen, sondern daß da eventuell am Ende des Monats eine Warnmeldung erscheint, wenn auf einem Konto eben diese Grenze an Einzahlungen überschritten wird. Oder so...
    Andererseits, gibt es sicherlich Konten, auf denen ein solcher Zahlungsverkehr mehr als normal ist, wie also diese ausschließen.
    Hm... :gruebel
    Egal, aufs Geldwäschegesetz, hätte ich mal von alleine kommen können, wir waren irgendwie festgefahren in der Diskussion und haben mehr an interne Vorschriften der Banken als an eine landesweite gesetzliche Regelung gedacht. :bonk



    @ Si
    Genau das meinte ich.

  • Wenn ihr mal einen größeren Geldbetrag einzahlt, sind die Banken im Rahmen des Geldwäschegesetzes auch immer angehalten, die Herkunft des Geldes zu erfragen. Im Rahmen einer normalen Kundenbeziehung ist das gar nicht weiter auffällig, denn seinen Sachbearbeiter kennt man eh und plaudert ein paar Worte mit ihm. Oft ist dann auch der Aufhänger, ob das Geld angelegt werden soll etc.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)