Eulen-Nachwuchs goes Studium ab 24.04.2010

  • :grin
    Na dann für die Klausurrunde viele netter Bewerter...
    Ich reiß mich hier jetzt mal los und zimmer mir den Schwachsinn in den Kopf... kaum zu glauben, was ich da lernen muß... *guckt staunend über ihre Unterlagen und zitiert ihren Lieblingssatz*


    "Bei Eintreffen am Unfallort, bilde ich unter vorläufigem Verzicht auf Reserve noch vor Verlassen des Funkstreifenwagens eine mobile Befehlsstelle mit mir als Führungsperson. Die Dokumentation übernimmt der mir untergeordnete Streifenbeamte, Kommunikation mit der Leitstelle wird über Funk und Mobiltelefon sichergestellt."


    (Fragt sich, wer den Verletzten hilft, wenn ich Chef bin und mein Partner dokumentiert, aber gut, ich frag nicht, ich lern das einfach...jawohl...ich bin so eine brave Studierende!!) :rofl

  • Zitat

    Original von blackcat
    Ich glaube ja immer, dass es viel schwerer ist, sowas zu lernen, wenn man den Verwaltungs-/ Polizeialltag schon kennt. Zumindest kommt es mir bei unseren Aufsteigern so vor. :grin


    Jepp... wobei Lernen das falsche Wort ist.


    Die Rechtsfächer sind recht hm... schwer. Natürlich ist es interessant, Mindermeinungen zu kennen und Urteile mal gehört zu haben, aber generell geht es ja bei uns zumindest meist darum, schnell die richtige Entscheidung zu treffen, wenn man da zu viele Alternativen im Kopf hat, wird dieses Entscheidungsfinden einfach erschwert. Merk ich bei mir selbst, früher hat man eine Tür, hinter der jemand um Hilfe schrie einfach eingetreten, heute geistert es in meinem Kopf herum, welche rechtlichen Möglichkeiten ich sonst noch habe und wie das Ganze zu klassifizieren ist, ob das mich wirklich zu einer besseren Polizistin macht, wage ich zu bezweifeln.


    Und Einsatzlehre, womit ich dann Mittwoch loslege, ist eh noch mal so ein Fall für sich.
    Meiner Meinung nach haben die da aus einem "Handwerk" eine Wissenschaft gemacht und das beißt sich.
    Jeder Mensch weiß, daß er wenn er an einem Unfallort ankommt, der Leitstelle Bescheid gibt, sofort aussteigt und den Verletzt hilft, jeder weiß also rein intuitiv, was er tun muß, aber in einer Klausur, in der es ja um eine fiktive Situation geht, auch an alles zu denken ist gar nicht so leicht.
    Ich hab in der letzten Klausur, da ging es darum, daß ein Mann seine Frau mit einer Schußwaffe bedroht und dann überwältigt wird, schlicht und ergreifend vergessen, die am Tatort liegende Waffe sicher zu stellen. Würde mir real nie passieren, weil man die Waffe ja da liegen sieht.
    In der Klausur mit dem fikitiven Sachverhalt, hatte ich die Waffe einfach nicht mehr im Kopf und hab mir damit ordentlich Punktabzug reingezogen...
    Naja schauen wir mal, ich hab jetzt ein paar Karteikärtchen gebastelt und werde morgen noch ein paar Leitfäden lesen, dann mit dem Mr. zur Entspannung in den Beachclub und dann wird das schon schief gehen.


    Allerdings lernen die anderen bereits seit Monaten für die Prüfung und der Mr. und ich wir waren beide ganz schön faule Schweinchen (mit Einsatzlehre hab ich mich am Samstag zum ersten Mal intensiver beschäftigt), also mal sehen, was dabei heraus kommt.

  • So Einsatzlehre ist gelaufen, ich hoffe es reicht. 5 Punkte also 4 - muß ich haben in dem Scheißfach... hab grad kein gutes Gefühl, weil die Klausur um es gelinde zu sagen total fürn Popo war.


    Ganz ehrlich, wer formuliert denn so eine Aufgabe:


    Ihr Vorgesetzter lehnt die Anwendung der taktischen Vorschrift XY ab, begründen Sie warum er diese ablehnen kann.


    (Wohl gemerkt, er kann sie NICHT ablehnen, weil sie zwingend vorgeschrieben ist in diesen Fällen. Trotzdem hab sogar ich an meinem Wissen gezweifelt und nur vorsichtig herumgezickt und geschrieben, daß ICH sie nicht ablehnen würde, er sich in seiner Entscheidung aber wohl da und da und darauf stützt. Aber sowas ist doch einfach gemein!!)


  • Bezüglich der Aufgabenstellung habe ich Bedenken. Die Aufgabe hätte wohl besser so formuliert werden müssen: Kann er die Vorschrift ablehnen?Begründen Sie Ihre Ansicht.


    So wie die Aufgabe hier gestellt wurde, kann ggf. die Bewertung (die ja ein VA ist) angefochten werden. Hier werden die Studenten bewusst in die Irre geführt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • So zweite Klausur gelaufen.
    Das war mal ein Geschenk, bestanden ist die, denke ich, auf jeden Fall, mal sehen, obs auch für die zweistellige Kür reicht... :lache


    Der Mr. und ich haben da unterschiedliche Ansichten zu einer Blutprobenentnahme, die ich rechtmäßig finde und der Mr. unrechtmäßig findet, allerdings denke ich nicht, daß daran die ganze Klausur scheitert...


    Also 1 Drittel geschafft noch 4 Klausuren, Montag gehts weiter.

  • Ich hab mal eine Zitate/Fußnoten-Frage, vielleicht könnt ihr mir da ja helfen?


    Also ich hab:
    Überschrift
    Text mit Fußnoten.
    Letzter Satz ist Zitat: Ent/Frischengruber, Jugendwohlfahrtsrecht § 26 Anm 4.


    Nun hab ich dann gleich danach wieder eine Überschrift und weil ich das ganze Unterkapitel aus einer Quelle habe, mach ich gleich bei der Überschrift die Fußnote, die ist auch: Ent/Frischengruber, Jugendwohlfahrtsrecht § 26 Anm 4.


    Mach ich jetzt also nur einmal die Fußnote bei der Überschrift, mach ich sie nur einmal, dafür aber am Ende des zweiten Unterkapitels? Mach ich zweimal dasselbe Zitat unmittelbar hintereinander? Bin verwirrt ?(


    Ist irgendwie verständlich, was ich überhaupt wissen will? So "trocken" funktioniert das irgendwie nicht mit dem Erklären :gruebel


  • Nur für den Fall das ich alles richtig verstanden habe:


    1. Überschrift
    Text mit Fußnoten.
    Letzter Satz ist Zitat: Ent/Frischengruber, Jugendwohlfahrtsrecht § 26 Anm 4.


    2. Überschrift
    Zitat [jetzt kommt hier die Fußnote hin]

  • Würde ich auch sagen, also, das mit dem zweimal zitieren. Kommt durchaus vor, wenn man mehrere Abschnitte derselben Seite zitiert oder ähnliches. :wave

    Es ist erst dann ein Problem, wenn eine Tasse heißer Tee nicht mehr hilft. :fruehstueck

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von JASS ()

  • HALBZEIT!
    Drei von sech Diplomklausuren geschrieben, nur bei einer ein etwas ähm mulmiges Gefühl, das läuft doch gut mit minimalstem Arbeitsaufwand, jetzt entspanne ich erstmal... lalala...
    Mittwoch gehts mit Verkehrsrecht weiter.


    Strafrecht heute war ganz schön arschig, so wie Strafrecht eben immer ist, aber ich hatte glücklicherweise gestern zufällig in den Fällen eine Ausarbeitung gelesen, die zumindest eine der arschigen Problematiken behandelt hat... TSCHAKKA, manchmal muß man Glück haben.
    Ansonste hab ich Mut zur Mindermeinung bewiesen... lach. :lache



    Ich schäme mich ein bißchen, weil ich meinen Urlaub ausgebaut habe und jetzt nur 2 Wochen Praktikum machen brauche... :lache

  • Toll, jetzt hab ich zwei Stunden an was geschrieben und hab jetzt beschlossen, dass es an andere Stelle (viel weiter hinten in der DA) doch besser passt. :rolleyes
    Ist zwar nicht weg, weil ich es wo anders gespeichert hab, aber jetzt schauts aus, als hätte ich bloß 5 Zeilen geschrieben :rolleyes


    edit: Tja, in einer weiteren Stunde hab ich wenigstens noch eine Seite gezaubert... das wird so zu lang, ich werde so viel kürzen müssen :rolleyes
    Egal, darum kümmere ich mich am Ende...


    Hab heute noch Italienischprüfung und mich freuts so was von überhaupt nicht. :rolleyes Meine Italienischabneigung ist mal wieder sooo groß... hab aber meiner Freundin versprochen, morgen ausnahmsweise mal pünktlich zu kommen (wäre bei einer mündlichen Prüfung nicht schlecht :chen )... Bitte Daumenhalten um halb zwölf ca!

    Ein Mädchen sollte zwei Sachen sein: Elegant und fabulös.

    (Coco Chanel)


    #proannika

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Prombär ()

  • Zitat

    Original von Prombär
    Danke!
    Du meinst also, ich soll zweimal unmittelbar aufeinander diesebe Fußnote machen? :gruebel


    Wenn man zweimal nacheinander das gleiche Werk zitiert und die Fußnoten auf der gleiochen Seite stehen dann so:
    1 Mustermann, Max: Name des Werkes, Ort 2010, S. 3.
    2 Ebd., S. 5.


    Stehen andere Werke dazwischen, dann so:
    1 Mustermann, Max: Name des Werkes, Ort 2010, S. 3.
    2 Meyer, Franz: Titel des Werkes, Ort 2009, S. 4.
    3 Mustermann, Kurztitel des Werkes, S. 5.


    Aber es gibt auch noch tausende andere Möglichkeiten zu zitieren. Wichtig ist nur, dass man sich für eine Variante entscheidet und die beibehält.

  • http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/08/4-58-08.php


    Ich lach mich grad weg...
    Das oben verlinkte Urteil beschäftigt sich mit dem Thema unserer Strafrechtsklausur...


    Wenn ich das so lese, dann frage ich mich wirklich, ob die allen ernstes verlangen, daß wir als Polizisten da die exakt richtige Entscheidung treffen, wenn die bei Landgericht und BGH sich noch nicht mal einig sind.


    Ich möchte jedoch betonen, daß ich mich für die letztlich rechtskräftige Lösung des BGH entschieden habe, wenn ich auch gar nicht auf die Idee eines räuberischen Diebstahls gekommen bin... hüstel, aber Ergebnis ist ja wichtig.
    Mal sehen, wie das der Herr Korrektor sieht. :-]