Copyrights auf Text-Auszüge?

  • Sind Rechtsanwälte anwesend?
    Aus aktuellem Anlass würde ich gerne wissen, wie es sich mit Copyrights auf Textzitate bzw. Auszügen aus Artikeln verhält, die man über das Internet findet und hier z. B. in einem Posting verwendet und auch durch Hervorhebung als solche auch kennzeichnet.


    Das betrifft ja einmal z. B. die Inhaltsangaben von Büchern oder Filmen, die man praktischerweise von Amazon für eine entsprechende Vorstellung bei den Eulen seiner eigenen Meinung voranstellt oder eben um eine Zeitungsmeldung, als Grundlage für eine Diskussion. Können solche Textkopien, die hier ja eindeutig für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden, rechtlich Probleme machen? Wenn ja, wie?


    Gruss,


    Doc

  • Hi Doc,


    bin zwar kein Rechtsverdreher, aber habe schon einige Diskussionen zum Thema verfolgt.


    Es ist verboten komplette Texte, auch Zeitungsartikel zu kopieren und an anderer Stelle zu veröffentlichen ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebrs. Gilt auch für Postings hier.
    Korrekt ist, einen link zum Quelltext zu legen.
    Andernfalls könnten Wolke und Morgana gößere Probleme bekommen.
    Gestattet ist Texte auf die eigene Festplatte zu privaten Zwecken zu kopieren und in geringem Umfang (bis 5 x) privat weiterzugeben. Das Forum ist kein pirvater Zweck.


    Zitate oder kurze Auszüge aus Texten dürfen mit genauer Angabe der Quelle (nicht ein link, sondern SZ vom 18.11.2004) gepostet werden.


    Für die Inhaltsangaben von amazon könnten Wolke und Morgana durch ihre Cooperation mit amazon eine Ausnahemgenehmigung haben.


    Ds ist die derzeitige Lage, wie sie mir bekannt ist.


    LG Dyke

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • Zitat

    Original von dyke
    Das Forum ist kein pirvater Zweck.


    LG Dyke


    Hallo Dyke,


    mal überrascht und erstaunt nachgehakt.


    Das Forum ist kein privater Zweck? Wieso denn das nicht? Wegen der kommerzielleren Verbindung zu Amazon eventuell? Die ist doch aber freiwillig, oder?


    Versteh ich jetzt nicht so ganz?


    LG
    Baumbart

  • Ich bin zwar keine Rechtsanwältin, aber mit dem Problem vertraut.


    Es gibt einen Passus im deutschen Urheberrecht, der eine Verwendung von Teilen und Auszügen eines Werkes zu nicht-kommerziellen Zwecken (Information, Unterhaltung und Bildung) erlaubt, solange diese Teile und Auszüge eben als Teile und Auszüge erkennbar sind und auf den Urheberrechtsinhaber bzw. den Inhaber des Vervielfältigungsrechts (Copyright ist etwas anderes als Urheberrecht!!!) deutlich hingewiesen wird.
    Wer Klappentexte und Autorenbiographien hier hineinkopiert und diese als solche unter Angabe der Buchausgabe kennzeichnet, macht sich also keineswegs strafbar (auch wenn gewisse Kreise aus den Medienkonzernen, denen aus rein wirtschaftlichen Gründen an einer Umwandlung des Urheberrechts in ein reines Copyright gelegen ist. dies immer wieder herumsalbadern).


    Auch Rezensionen, in denen zitiert wird, verstoßen weder gegen das Urheberrecht (Autor/Herausgeber/Künstler/Interpret) noch gegen das Vervielfältigungsrecht (Verlag/Produktionsfirma), denn sie dienen der Information, Unterhaltung und Bildung; Rezensenten sind allerdings verpflichtet, auf die jeweils benutzte Ausgabe hinzuweisen. Die Identifikation erfolgt über die reguläre Quellenangabe, bei der Autor/Herausgeber, Titel und ggf. Untertitel, Ort und Jahr der Veröffentlichung angegeben werden (Verlag und ISBN sind keineswegs verpflichtend).


    Wer auf Nummer sicher gehen will, stellt also an den Anfang seiner Rezi diese Angaben. Meines Wissens wird das aber nicht streng gehandhabt, da Rezension ja Werbung darstellen.

  • Zitat

    Original von Soso
    Als ehemailige Jurastudentin habe ich zu Iris Infos nichts hinzuzufügen :grin


    baumbart : "privter Zweck" bedeutet in dem Fall "nicht einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen" - und hier tummelt sich eine größere Öffentlichkeit :-)


    Aaah, danke für die Aufklärung, Soso...:-)

  • Danke für die prompten Antworten.
    Noch eine Zusatzfrage an dieser Stelle zur Definition "privater Zweck". Ein Forum, wie weiter oben im Topic schon festgestellt, kann also wegen ein paar hundert Mitgliedern nicht mehr als privater Zweck angesehen werden. Wie ist das nun bei privaten Homepages, die man/frau nur just-for-fun betreibt und auf der kein Austausch, wie z. B. in einem Forum stattfindet?


    Gruss,


    Doc

  • Sobald etwas ohne Zugangsbeschränkung öffentlich eingesehen werden, kann ist es nicht mehr privat.
    Da heißt jede webside ist öffentlich.


    LG Dyke

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • Das ist auch kein "privater Zweck", da du dich auf deiner HP weltweit öffentlich präsentierst.
    (Nebenbei bemerkt: liber-sutor stellt kein urheberrechtliches Problem dar, da es sich um offenkundige Parodien handelt -- das ist erlaubt! :grin)


    "Privater Zweck" ist z.B. eine geschlossene Gesellschaft, eine häusliche Party, der Medienkonsum (TV, DVD, CD, Bücher) zuhause usw., auch wenn man unterwegs ist (im Zug, im Auto usw.) gilt es als "privater Zweck".


    Nicht privat ist die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Vorführung in der Öffentlichkeit (z.B. eine Lesung in der Fußgängerzone, eine Filmvorführung zuhause gegen Eintrittsgeld u.v.m.).

  • Zitat

    Original von Iris
    (Nebenbei bemerkt: liber-sutor stellt kein urheberrechtliches Problem dar, da es sich um offenkundige Parodien handelt -- das ist erlaubt! :grin)


    Hmmm...offenkundig?...es gab aber schon eine Autorin, die das ganz anders aufgefasst hat. Und das war nicht Ines Zimmerer. :-)


    Gruss,


    Doc

  • Zitat

    Original von Doc Hollywood
    Hmmm...offenkundig?...es gab aber schon eine Autorin, die das ganz anders aufgefasst hat.


    Das ist dann aber ihr Problem! :lache


    Edit: Die Zimmerer sieht das wohl wie Mae West, die auf die Frage, ob sie sich über Parodien ihrer Person ärgern würde, antwortete, sie wäre beleidigt, wenn sie nicht parodiert würde, denn dann wäre sie ja kein Star! :lache

  • Danke für die ganzen Infos hier... Jetzt mal kurz zusammengefasst:


    Wenn hier also jemand einen Text von der Onlineseite einer Zeitschrift o.ä. zitiert (z.B. im Diskussionsforum) und dabei die Quelle mit angibt, dann ist das in Ordnung? Habe ich das jetzt richtig verstanden???

    "Nicht wer Zeit hat, liest Bücher, sondern wer Lust hat, Bücher zu lesen, der liest, ob er viel Zeit hat oder wenig."

    - Ernst Reinhold Hauschka

    Zitat

  • Zitat

    Original von Iris
    Man sollte möglichst keinen vollständigen Artikel posten, darum geht 's.
    Lieber nur die zentralen Absätze oder Sätze zitieren, den Rest in eigenen Worte wiedergeben, und die Quelle als Link angeben.


    Zusätzlicher Vorschlag von mir, der sich eigentlich ja von selbst verstehen sollte:


    Kenntlich machen durch Fettschrift o.ä., daß es sich um Zitate handelt.

  • Ich erlaube mir den freundlichen Einwurf, daß es erstens eine Selbstverständlichkeit sein sollte, bei zitierten Textauszügen die Quelle anzugeben (auch die "Fundstücke", die hier und da gepostet werden, unterliegen übrigens dem Urheberrecht) und daß es zweitens durchaus möglich wäre, daß die Büchereule im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung als gewerbliches Angebot betrachtet wird, da ein Hauptbestandteil des Angebotes (Buchbesprechungen) direkt mit einer Einnahmequelle (amazon-Partnerlink) versehen ist. Dabei spielt keine großartige Rolle, wie hoch die Einnahmen sind. Wie gesagt, das wäre möglich.