Hashes sind Werte, die aus beliebigen Daten errechnet werden. Im einfachsten Fall repräsentiert ein Hash z.B. ein Passwort. Man kann mit einem Hash überprüfen, ob jemand ein richtiges Passwort eintippt, aber man kann das Passwort selbst nicht aus dem Hash zurückgewinnen (die PIN auf unseren EC-Karten funktionieren im Prinzip so). Das bedeutet: Ein Hash hat nur Wert/Sinn zusammen mit den Daten, für die er generiert wurde. Wenn man eine Datei übermittelt und mit ihr einen Hashwert, dann lässt sich - i.d.R. unter Verwendung eines Schüsselwertes - prüfen, ob der Hash auch für diese Datei gilt. Aber der Hash enthält selbst NICHT die Daten der Datei! Wenn ich irgendwie in den Besitzes eines Hashes gelangt bin, heißt das noch lange nicht, dass ich auch die Daten besitze, für die er angefertigt wurde. Und der Hash enthält, wie gesagt, diese Daten im Normalfall nicht. Er ist, vereinfacht gesagt, eine Art Prüfsumme, über die ich feststellen kann, ob auch das bei mir angekommen ist, was abgeschickt wurde. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, komplexe Daten vollständig als Hash zu verschlüsseln, aber im Bereich Filesharing macht das keinen Sinn.
SiCollier : Der Gang zum Anwalt ist in dieser Situation ganz sicher der sinnvollste Schritt. Ob Deine Tochter einen Geschäftsanschluss benutzt hat oder einen privaten, sollte für die Rechtschutzversicherung irrelevant sein. Ich drücke die Daumen, dass Ihr mit einem hellblauen Auge aus der Sache kommt.