Wie kommt Bittorent auf den PC?

  • Hashes sind Werte, die aus beliebigen Daten errechnet werden. Im einfachsten Fall repräsentiert ein Hash z.B. ein Passwort. Man kann mit einem Hash überprüfen, ob jemand ein richtiges Passwort eintippt, aber man kann das Passwort selbst nicht aus dem Hash zurückgewinnen (die PIN auf unseren EC-Karten funktionieren im Prinzip so). Das bedeutet: Ein Hash hat nur Wert/Sinn zusammen mit den Daten, für die er generiert wurde. Wenn man eine Datei übermittelt und mit ihr einen Hashwert, dann lässt sich - i.d.R. unter Verwendung eines Schüsselwertes - prüfen, ob der Hash auch für diese Datei gilt. Aber der Hash enthält selbst NICHT die Daten der Datei! Wenn ich irgendwie in den Besitzes eines Hashes gelangt bin, heißt das noch lange nicht, dass ich auch die Daten besitze, für die er angefertigt wurde. Und der Hash enthält, wie gesagt, diese Daten im Normalfall nicht. Er ist, vereinfacht gesagt, eine Art Prüfsumme, über die ich feststellen kann, ob auch das bei mir angekommen ist, was abgeschickt wurde. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, komplexe Daten vollständig als Hash zu verschlüsseln, aber im Bereich Filesharing macht das keinen Sinn.


    SiCollier : Der Gang zum Anwalt ist in dieser Situation ganz sicher der sinnvollste Schritt. Ob Deine Tochter einen Geschäftsanschluss benutzt hat oder einen privaten, sollte für die Rechtschutzversicherung irrelevant sein. Ich drücke die Daumen, dass Ihr mit einem hellblauen Auge aus der Sache kommt.

  • @ si
    wie gesagt, wünsche dir eine rasche Aufklärung und viel Glück.


    @ Tom
    dankeschön, das war mir so nicht bewußt, ich hab im Sommer nur mit Hashwerten zu Foto und Videodateien gearbeitet und hab mich nur so damit beschäftigt, daß ich halbwegs raffe, was ich da tue. Das Thema an sich ist unheimlich komplex und ist noch dazu ein ziemlich trockenes... ;(

  • Hallo Tom,

    Zitat

    Original von Tom
    SiCollier : Der Gang zum Anwalt ist in dieser Situation ganz sicher der sinnvollste Schritt. Ob Deine Tochter einen Geschäftsanschluss benutzt hat oder einen privaten, sollte für die Rechtschutzversicherung irrelevant sein. Ich drücke die Daumen, dass Ihr mit einem hellblauen Auge aus der Sache kommt.


    Erst mal danke für das Erklären des Hash-Wertes. Jetzt habe ich das auch verstanden. Und danke fürs Daumendrücken. :wave


    Zum Anwalt bin ich schweren Herzens, weil das kostet dann noch mehr Geld. Aber in der Tat gibt es in dieser Situation keine andere Möglichkeit - ich bin bisweilen ja lernfähig.


    Mit der Rechtsschutzversicherung habe ich vorher telefoniert. Das Risiko an sich ist "nicht versichert und nicht versicherbar". Zumindest bei der, bei welcher wir unsere Rechtsschutzversicherung haben. (Bis Dezember war das so ziemlich die einzige, die für die bis dahin betriebene Apotheke meiner Frau eine Rechtsschutzversicherung angeboten hat, was die Bezahlbarkeit und Risikoeinschlüsse betrifft. Die haben wir halt einfach ab Januar umgestellt und beibehalten.)



    Mich ärgert das Ganze ja auch deshalb so sehr, weil ich eigentlich aufpasse, keine illegalen Downloads etc. zu tätigen und das meiner Tochter auch immer wieder einschärfe. Und dann sowas! Ich hoffe nur, daß ich irgendwann mal rausbekomme, wie das eigentlich passieren konnte.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Zitat

    Original von Bouquineur
    Mal eine blöde Frage - kann sowas über ein ungesichertes oder schlecht gesichertes W-LAN Netz passiert sein?


    Weiß ich nicht. Nach W-LAN hat mich der Anwalt auch gleich gefragt. Habe ich aber nicht. U. a. auch wegen der von Babyjane immer wieder vorgebrachten Argumente will ich ken W-LAN. Hier ist alles per Kabel angeschlossen, teilweise 25 m zwischen Router und PC (man staunt über die Längen, die zustande kommen, wenn ein Kabel ordentlich verlegt wird).


    Das einzige drahtlose Gerät ist mein Telefon.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Es ist aber zumindest denkbar, dass derlei über ein schlecht gesichertes WLAN geschieht, vor allem, wenn man nachlässig mit Freigaben umgeht.


    Prinzipiell können Torrent-Clients natürlich auch über viralen Code eingeschleust werden, also über Exploits oder "ganz normale" Computerviren. Aber wirklich sinnvoll erscheint mir das nicht; ich habe auch keinen dokumentierten Fall gefunden. Theoretisch aber ist es möglich, dass jemand, der später Nutznießer eines solchen Vorgangs ist (z.B. ein Abmahnanwalt), selbst Auslöser der ganzen Angelegenheit war. Aber auch dann muss es einen Weg hinein gegeben haben, also eine genutzte Schwachstelle oder einen Virus.

  • @ Bouqui
    es kann, theoretisch. Ist aber ebenfalls unwahrsxheinlich.
    Zum Einen weil Torrent ja auf dem Rechner drauf war, also wird der Download darüber passiert sein.
    Zum Anderen ist es unwahrscheinlich, daß jemand sich in ein schlechtgesichertes W-LAN hackt nur um ein HarryPotterHörbuch hoch oder runter zu laden. Bzw eine Abmahnwelle zu starten. Erscheint Mir definitiv nicht logisch.


    WLAN ist IMMER ein Risiko. Ungesichertes WLAN ist saudämlich.
    Aber hier sehe ich das Problem an anderer Stelle. ;)