Prozess wegen Folterandrohung

  • Hallo, Doc.


    Zitat

    Ein Beschuldigter bzw. Verdächtiger ist nun einmal solange unschuldig, bis ein Gericht seine Schuld festgestellt hat.


    Selbst dann noch, wenn ein Geständnis vorliegt. Die Schuld eines vermeintlichen Täters hat alleine ein Gericht festzustellen, niemand anderes.

  • Fdlmich:


    genau so ist es.... Allerdings kommt es sehr sehr selten vor, daß jemand tatsächlich gar nichts sagen will und wir auch rein gar nichts in der Hand haben, um ihn nicht doch ein bißchen zu kitzeln. :grin
    Und in den wirklich meisten Fällen vernimmt den ja auch nicht Ottonormalstreifenpolizist, sondern jemand mit *Verhörerfahrung*
    Glaub mir ganz hilflos simmer nicht. :grin


    offtopic: Natürlich ist es oft frustrierend, wenn man in einer Gerichtsversammlung sitzt und jemand, von dem Mann genau weiß er ist ein *Drecksack* aufgrund guter Sozialprognose mal wieder ne Bewährungsstrafe bekommt, obwohl man sich vorher die Finger wund geschrieben hat. Aber das war schon immer so und das wird sich auch nicht ändern.....
    Viele von uns gucken sich das Urteil solcher Verhandlungen gar nicht mehr an.....


    Historikus:


    Wirklich? Woher nimmst du dein Fachwissen???
    Verblüffend, was die Amis uns so alles voraushaben (sollen), ich glaub ich wander aus, um eine bessere Ausbildung zu genießen und komm dann wieder....
    He das wäre doch was für dich, wenn du dein Studium nicht schaffen solltest...
    Werde in Amiland Profiler und dann kommst du her und zeigst den Deutschen Dorfbullen, wo der Hammer hängt.

  • Doc das ist richtig, und was für mich am bemerkenswertesten war, ist die Tatsache, dass man hunderprozentig anders reagieren würde, wenn man selbst betroffen ist.


    Dann man fängt man es nämlich an mit anderen Augen zu sehen.


    So ist der Mensch eben. Solange es einen nur am Rande betrifft, redet man und diskutiert darüber, als wenn man allwissend ist.
    Aber wenn man dann selber auf den Stuhl sitzt, mit der großen hellen Lampe im Gesicht - ich wies nicht so richtig wie es mir ergehen würde.


    Ich habe schon immer ein komisches Gefühl, wenn ich nur einen Fahrraddiebstahl zur Anzeige bringen will.


    Die grünen Menschen machen zwar auch nur ihren Job, und das meine ich nicht abwärtig, aber ein komische Gefühl bleibt trotzdem bei mir.


    Micha!!!

    Auf dem Dachboden lebten wir vier, Christopher, Carrie, Cory und ich.
    Nur drei gehen wieder fort von hier.


    V.C. Andrews

  • Zitat

    Original von Doc als Gast
    Und was ist mit meinem wichtigeren o. g. Punkt? Bekomme ich da auch noch eine Meinung dazu? Das mit der Straffreiheit versprechen...


    Glück gehabt! :lache
    Eigentlich habe ich nämlich Toms Ausführungen nichts mehr hizuzufügen, und BJ hat den juristischen Hintergrund schon zitiert (wer an einem Roman mit kriminalistischem Hintergrund arbeitet, muß solche Sachen recherchieren).


    Und was den Volkzorn angeht: Doc sieht das schon ganz richtig -- die (übrigens aus dem römischen Strafrecht übernommene) Regelung, daß ein Verdächtiger vor dem Gesetz solange als unschuldig zu gelten hat, bis er von einem Gericht im Rahmen der bestehenden Gesetze für schuldig befunden worden ist, ist eine der größten Errungenschaften zum Schutz jedes Bürgers vor staatlicher Willkür!
    Das sollte man sich nicht durch Gefühlsaufwallungen angesichts schlimmer Verbrechen zerstören lassen. Der Anteil tatsächlich aufgeklärter Verbrechen ist bei uns keineswegs schlechter als in Ländern, wo die Ermittlungsbehörden so richtig hinlangen dürfen. In solchen Ländern gelangt manch einer durch ein erzwungenes, aber nicht den Tatsachen entsprechendes "Geständnis" in die Mühlen der Justiz, während der wirkliche Täter sich ins Fäustchen lacht.

  • Gerade im Radio gehört und auf FAZ.net nachgelesen. Hier ein Auszug


    Zitat

    Im Prozeß um Folterdrohungen der Polizei bei Mordermittlungen hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für den angeklagten Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gefordert. Daschner soll demnach insgesamt 27.000 Euro zahlen. Der mitangeklagte Kriminalbeamte Ortwin E., der die Drohung auf Daschners Anordnung hin übermittelte, müßte nach dem Willen der Anklage für 14.400 Euro aufkommen.
    Staatsanwalt Wilhelm Möllers plädierte auf eine Bewährungsfrist von zwei Jahren, während der die Zahlung ausgesetzt ist. Auf die Beschuldigten kommen nach dem Willen der Anklage jedoch Auflagen von 5.000 und 10.000 Euro zu. Möllers blieb damit in seinem Plädoyer am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht deutlich unter dem Strafrahmen, der eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht.


    Wie war das mit den Krähen ???


    LG Dyke

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • Der Rechtsanwalt Daschners hat sein Schlußplädoye gehalten.


    "Und er fügte hinzu, daß ein Gericht "auf dem Wege der Rechtsschöpfung" durchaus zu einem Urteil kommen könne, "ohne an Gesetze sklavisch gebunden zu sein". Falls die Kammer Daschner aber dennoch verurteilen wolle, könne sie dabei auch an ein Urteil ohne Strafausspruch denken. Denn eine Strafe sei bei Daschner eindeutig verfehlt." (Quelle: Die Welt)


    Soweit ich gelesen habe verzichtet die Staatsanwalt auch tatsächlich auf die Forderung nach einer Haftstrafe für Daschner.


    Gruss,


    Doc

  • Zitat

    Original von HerrRossi
    Das war doch in etwas das, was jeder erwartet hat. Also keine Überraschung. Mal sehen, ob es in die nächste Instanz geht.


    das Urteil ist rechtskräftig; beide Seiten haben es akzeptiert.

  • Zitat

    Original von Rabarat


    das Urteil ist rechtskräftig; beide Seiten haben es akzeptiert.


    Was umsomehr zeigt, das Herr Daschner die Rechtslage akzeptiert und kein weiteres Futter für entsprechende Debatten liefern will.