Kreditkarte - unbefugte Abbuchung

  • Hallo Zusammen,


    mein Mann hat heute eine E-Mail bekommen, dass auf einen Anbieter, bei dem er vor Kurzem etwas bestellt hat, ein Hackerangriff stattgefunden hat.
    Daraufhin hat er gerade seine Kreditkarte gecheckt und festgestellt, dass fast 500 Euro abgebucht wuden, die er definitiv nicht veranlasst hat.


    Er hat seine Karte sofort sperren lassen.


    Kann mir jemand sagen, wie das mit der Rückbuchung des Betrages abläuft?
    Ich habe schon im Internet gesucht, aber ich scheine heute Blind zu sein.


    Kann man sowas mündlich machen oder muss man ein Fax oder eine E-Mail schreiben?
    Wie lange dauert es, bis der Betrag gutgeschrieben ist?
    Sollte man in dem Fall Strafanzeige stellen oder veranlasst sowas die Bank? (Es scheint sich ja bei ihm nicht um den einzigen Kunden zu handeln)


    Danke (heute ist wohl Fragentag bei mir ;-))

  • Wieso Rückbuchung, bei einer Kreditkarte sollte der Betrag doch erst im nächsten Monat dann auf der Rechnung auftauchen?


    Und ja Strafanzeige stellen... ! Ohne Strafanzeige keine Rückerstattung.
    Das macht nicht die Bank.


    Mehr später, kann grad nicht. Die Hotline der Kreditkartenbank kann dich da aber auch beraten, die haben normalerweise eine kostenfreie hotline.

  • Hallo, Booklooker.


    Ihr solltet umgehend beim Kreditkartenunternehmen bzw. bei der ausgebenden Bank anrufen, um mitzuteilen, dass diese Abbuchung unrechtmäßig war und Ihr sie deshalb zurückfordert bzw. nicht begleichen werdet. (Sehr viel) Besser ist es, das schriftlich zu tun - per Fax oder/und Einschreiben. Außerdem müsst Ihr (als Geschädigte) zur Polizei gehen, um den Vorgang anzuzeigen - sehr wahrscheinlich verlangt die Bank auch einen entsprechenden Beleg. Bei der Rückbuchung sind die Kreditkartenunternehmen sehr kulant und arbeiten auch flink. In der Regel wird nach entsprechender Mitteilung in Tagesfrist gegengebucht, im Höchstfall dauert es eine Woche.

  • Ja.
    Ihr seid um 500 euro erleichtert worden, denen sind Daten geklaut worden, zwei unterschiedliche Straftaten...also müssen auch zwei Anzeigen gestellt werden.
    Ihr packt euch also alle eure Unterlagen zusammen, druckt eventuell Emails aus und begebt euch zur nächsten Polizeiwache, oder erstattet online Anzeige, geht bei den meisten größeren Städten auf deren Seite im Internet.
    Ich würde aber persönlich hingehen, ist einfacher und man kann die Vernehmung direkt machen und muß nicht noch mal hin, außerdem kann der Beamte direkt die Fragen stellen, die wirklich wichtig sind und euch auf eure Fragen antworten.


    Wie gesagt, ohne Strafanzeige erfolgt in der Regel keine Erstattung des Betrags, also laßt euch eine Bestätigung über die Erstattung einer Anzeige aushändigen...

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Nicht die Masse der Opfer, sondern die Höhe des Schadens... :grin


    ich hab mir sagen lassen, daß bei kleineren Beträgen auch die Anzahl der über den Tisch gezogenen relevant ist, aber wenn du recht hast, sagt das eigentlich mal wieder alles :rolleyes

  • @ Belle
    Grundsätzlich ist das was du sagst auch richtig, weil bei 500 Opfern mit je 100 Euro Schaden ist der Schaden ja auch größer, als bei nur einem Opfer... :)
    Spielen viele Faktoren mit rein... aber natürlich wird ein Täter, der die gleiche Tat bei 100 Leuten begeht härter bestraft, als einer der es nur 1-2 mal getan hat. :grin

  • Danke BJ :-)
    Wir haben leider keine Unterlagen, weil wir ja nie bei der Firma bestellt haben. Die stellen Handschuhe her. Was sollen wir denn mit ner Großpackung Handschuhe für 500 Euro ;-)
    Das einzige, was wir liefern können ist die E-Mail von dem Anbieter, der gehackt wurde. Aber ob das reicht?

  • Die Adresse und Daten von dem Anbieter bei dem ihr eure Daten hinterlegt hattet, eure Kreditkarten Unterlagen, Personalausweis, die ausgedruckte Abrechnung mit dem Fehlbetrag.

  • Zitat

    Original von SBJ: Wieso Rückbuchung, bei einer Kreditkarte sollte der Betrag doch erst im nächsten Monat dann auf der Rechnung auftauchen? Und ja Strafanzeige stellen... ! Ohne Strafanzeige keine Rückerstattung. Das macht nicht die Bank. Mehr später, kann grad nicht. Die Hotline der Kreditkartenbank kann dich da aber auch beraten, die haben normalerweise eine kostenfreie hotline.


    Informier Dich darüber, was Kreditkarten eigentlich sind.
    In Deutschland (die Lage in anderen Ländern kenne ich nicht) werden Kredit-, Debit- und Prepaidkarten ausgestellt.
    Der Masse an Verbrauchern ist der grundlegende Unterschied zwischen Kredit- und Debitkarte überhaupt nicht bekannt bzw. sie wissen nicht, um was es sich für ein Modell bei ihrer eigenen Karte handelt. Visacard ist eben nicht gleich Visacard.


    @ booklooker:
    Reklamiere bzw. Dein Partner soll gegen die Abbuchung schriftlich widersprechen. Eurem Schreiben legt Ihr die E-Mail des Anbieters bei.
    Wenn der Anbieter seriös ist, hat er bereits eine Meldung an die Kreditkarteninstitute abgegeben und das Problem dürfte bereits bekannt sein.
    Die Angelegenheit sollte in diesem Fall schnell aus der Welt geschafft werden.

  • Ob sie eine Meldung an die Kreditkarteninstitute gemacht haben, weiss ich nicht, aber dass sie Strafanzeige gestellt haben. Das haben sie in der E-Mail mitgeteilt.


    Wisst ihr, ob man bei seiner Polizei im Ort - also Recklinghausen - Anzeige erstatten muss oder kann man auch beispielsweise in Bochum, weil man dort arbeitet? Ich habe von sowas so gar keine Ahnung... :-(

  • @ SBJ:
    Nach Deinem Beitrag schon. Denn bei der Debitkarte wird sofort nach der Bezahlung abgebucht. Bei dieser Karte hast Du keine "Schonfrist" bis zur Abbuchung des Geldes vom Girokonto.
    Das wollte ich nur klarstellen, kein Angriff und auch sonst nichts weiter :knuddel1.


    @ Booklooker:
    Anzeige kannst Du überall in Deutschland erstatten. Ob die jeweilige Polizeidienststelle motiviert ist, wirst Du selbst herausfinden müssen.
    Auf jeden Fall ruft nochmal den KK-Anbieter an und informiert ihn über die Abbuchung.

  • @ Salonlöwin
    Hier war aber doch explizit nach einer Kreditkarte gefragt und nicht nach einer Debitkarte oder einer Prepaidkarte, daher verstand ich deinen Einwurf nicht. Der Unterschied ist mir wohl sicherlich bekannt und eine Kreditkarte ist nun mal eine Karte, bei der man nach einem bestimmten Zeitpunkt eine Abrechnung bekommt und nicht sofort vom Girokonto abgebucht wird.
    Unterstell den Leuten, mit denen du dich hier unterhälst doch bitte einfach ab und an, daß sie durchaus nicht gänzlich dämlich sind...


    @ Book
    Zur Anzeigenerstattung hat Salonlöwin was gesagt.
    Anzeige kann man genau da erstatten, wo es einem paßt, wird dann an die zuständige Dienststelle weitergeleitet....

  • Für den Betroffenen ist in erster Linie die zivilrechtliche Seite interessant. Daher empfiehlt es sich der Kreditkartenabrechnung zu widersprechen und das Kreditkartenunternehmen aufzufordern einen entsprechenden Belastungsbeleg vorzulegen.


    Die strafrechtliche Seite ist für einen Ersatz des Schadens eher sekundär.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • @ Voltaire
    Das ist natürlich richtig, aber von dem Wissen war ich jetzt ausgegangen.
    Allerdings wollen die Kreditkartenunternehmen wie gesagt immer die Bescheinigung der Anzeigenerstattung haben, bevor sie die Rückerstattung anleiern oder die Rechnung stornieren.