Nein, nein, die WOLLEN schon, die MÜSSEN nicht...
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@BJ
Meine erste Eigentumswohnung habe ich auch allein (ohne Partner, der evt. für mich bürgt) finanziert. Der Bank hat mein Einkommen als Sicherheit ausgereicht. -
@ Idgie:
Aber jetzt haben wir Basel II :grin. -
Zitat
Original von DraperDoyle
wenn ich das hier so lese bin ich heilfroh, niemals ein Haus bauen zu müssenKaufen mit Trauschein war schon kompliziert genug...
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Zitat
Original von Salonlöwin
@ Idgie:
Aber jetzt haben wir Basel II :grin.Ok, meine Erfahrungen mit Hypotheken liegen vor der Basel II Zeit. Könnte aber doch durchaus sein, dass BJs Berufsstand und die abgeschlossene Risikolebensversicherung die Risikobewertung positiv beeinflussen, oder? Sonst könnten Alleinstehende doch kaum noch bauen, wenn sie niemand finden, der für sie bürgt.
Abgesehen davon habe ich allerdings im Bekanntenkreis schon abenteurliche Dinge gehört. In Familien mit nur einem Verdiener haben die Banken eine Bürgschaft der nicht berufstätigen Ehefrau verlangt. Da frag ich mich schon, warum die das machen. Erfolgversprechender Kreditausfallschutz sollte anders aussehen. -
@ Idgie:
Die Ausbildung ist unerheblich, Hauptsache Beamter/Beamtin ;-).
Wobei das m.E. zu kurz gedacht ist.
Und um den gutbekannten Peter Zwegat mal zu zitieren:"Ich wollte mal eine Schuldenberatung in Berlin nur für Polizisten aufmachen."ZitatAbgesehen davon habe ich allerdings im Bekanntenkreis schon abenteurliche Dinge gehört. In Familien mit nur einem Verdiener haben die Banken eine Bürgschaft der nicht berufstätigen Ehefrau verlangt. Da frag ich mich schon, warum die das machen. Erfolgversprechender Kreditausfallschutz sollte anders aussehen.
Wer hat Angst hat, sollte keine Kredite ausgeben und wer als nichtverdienende Ehefrau bürgt, sollte rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und sich zuvorvor bei den Eltern erkundigt haben, ob man im Notfall wieder ins alte Kinderzimmer (ggf. mit den Nachwuchs) einziehen kann.
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Zitat
Original von Idgie
Abgesehen davon habe ich allerdings im Bekanntenkreis schon abenteurliche Dinge gehört. In Familien mit nur einem Verdiener haben die Banken eine Bürgschaft der nicht berufstätigen Ehefrau verlangt. Da frag ich mich schon, warum die das machen. Erfolgversprechender Kreditausfallschutz sollte anders aussehen.
Ganz einfach- es gibt so pseudoclevere Ehemänner, die merken wenn es bergab geht alles ganz schnell per Geschenk an die Ehefrau und sie sind dann nicht mehr pfändbar, weil alles der Frau gehört- und da macht es Sinn wenn die Frau mithaftet.
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@ Beo
Das sollen tatsächlich auch zwei Wohnungen werden nicht nur auf dem Papier, verbunden nur durch ein Treppenhaus mit eigenen Eingängen und eigenen Kellerräumen. Eine Abgeschlossenheitserklärung ist also kein Problem. Ich habe nicht vor die gleichen Räumlichkeiten, wie der Mr zu bewohnen...Den Rest deines Postings raffe ich nicht.
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Ganz schwierig, aber wahr. Besorge dir erstmal einen Text des Wohnungseigentumsgesetzes und lese dich ein.
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Zitat
Original von beowulf
Ganz schwierig, aber wahr. Besorge dir erstmal einen Text des Wohnungseigentumsgesetzes und lese dich ein.Jawohl, Sir!
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Zitat
Original von beowulf:Besorge dir erstmal einen Text des Wohnungseigentumsgesetzes und lese dich ein.
Einen gewissen Unterhaltungswert hat die Angelegenheit schon, wenn ich mir vorstelle, dass BJ und der Mister einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung abhalten und man sich fragt, wer reden und wer Protokoll führen wird :grin.
Wenn man sich dann noch vorstellt, dass eine Hausverwaltung eingestellt werden würde, die sich bei der Eigentümerversammlung nicht nur zwischen zwei Eigentümer und sondern auch zwischen ein Paar werden darf, dann entbehrt das nicht einer gewissen Komik.Edit: Ein "e" ersetzt.
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Was für eine Frage!
Ich werde reden UND Protokoll führen! -
Das Problem Salonlöwin, das ich kenne ist die WEG bestehend aus einem Haus mit Laden (vom Eigentümer vermietet an die Tochter), einer Baustelle (sollte Pension werden und drei Wohnungen, davon gehört eine der Tochter, die zweite einem von zwei Söhnen. Als Mutter und Vater kurz nacheinanderverstarben kam der Nachlaßkonkurs, die Zwangsversteigerung des Eigentums der Eltern und die Zwangsverwaltung und dann die erste Frage des Zwangsverwalters: "Wo ist das Beschlußbuch?"
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Nun sollten wir BJ aber nicht völlig entmutigen, auch wenn die von Dir geschilderte Realität besser als jede Aufgabe in einer Klausur ist.
BTW, man sollte vielleicht nochmals die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung kontrollieren. In der Regel wird das Wohneigentum ausgeklammert und kann gegen Aufpreis mitversichert werden.
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Du meine Güte, jetzt macht BJ doch nicht ganz kirre. Ich habe so ein Konstrukt (Aufstockung auf dem Wohnhaus meiner Mutter und Umwandlung in zwei Eigentumswohnungen) auch mal gemacht. Da gab es sogar Gemeinschaftseigentum im Keller und gemeinsam genutztem Eingangsbereich, also deutlich weniger getrennt, als BJ und ihr Mr. das vorhaben. Klar muss man sich über anstehende Maßnahmen wie z. B. ein gegenseitiges Vorkaufsrecht, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten der äußeren Gebäudehülle und dergleichen einigen und auch eine Rücklage dafür bilden, aber das ist doch nichts unlösbares, was zwangsläufig im Chaos endet. Wenn man das gründlich vorbereitet, kriegt man sowas auch ohne Hausverwalter hin.
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@ Idgie:
Von der Materie verstehst Du aber auch ein wenig mehr, oder?
Und am Ende streitet man sich nicht über Rücklagen, sondern ob die Haustür grün oder rosa gestrichen werden soll ;-). -
Ein bisschen. Nicht nur privat, auch beruflich.
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Ich wusste es doch ;-).
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Ich wollte nur Problembewußtsein schaffen (und vielleicht reicht es ja den Mister davon zu überzeugen, das so ein Trip nach Hannover Mehrwert haben kann, wer weiß?)
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Ok, überzeugt. Da kannst du ihn gleich mit einer kompetenten Rechtsberatung ablenken, während wir ihn unauffällig checken.