ZitatOriginal von Flöt
Wie ist das bei Stiefkindern?
Zwischen Stiefkindern und Stiefelternteil besteht kein verwandschaftliches Verhältnis. Gegenseitige Rechte und Pflichten bestehen nicht. Natürlich kann man aber auch Stiefkinder testamentarisch bedenken, einen gesetzlichen Erbanspruch aber haben sie nicht.