Hausbau?!

  • Zitat

    Original von Flöt


    Wie ist das bei Stiefkindern?


    Zwischen Stiefkindern und Stiefelternteil besteht kein verwandschaftliches Verhältnis. Gegenseitige Rechte und Pflichten bestehen nicht. Natürlich kann man aber auch Stiefkinder testamentarisch bedenken, einen gesetzlichen Erbanspruch aber haben sie nicht.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Einspruch, Euer Ehren! Wir waren gerade beim Notar. Wenn keine Kinder da sind, haben die Eltern selbst bei Abschluss eines notariellen (ehelichen) Erbvertrags einen Anspruch auf den Pflichtteil. Auf den können sie allerdings im Erbfall ausdrücklich verzichten - falls sie dann noch geschäftsfähig sind.

  • Zitat

    Original von Rita
    Einspruch, Euer Ehren! Wir waren gerade beim Notar. Wenn keine Kinder da sind, haben die Eltern selbst bei Abschluss eines notariellen (ehelichen) Erbvertrags einen Anspruch auf den Pflichtteil. Auf den können sie allerdings im Erbfall ausdrücklich verzichten - falls sie dann noch geschäftsfähig sind.


    Danke für diesen Hinweis. Ich hatte das anders in Erinnerung. Nun wird mir auch klar, warum meine Klausur im Erbrecht bei den Korrektoren damals für echte Heiterkeit gesorgt hatte. :wave


    Zerknirscht schreite ich von hinnen..... :-(

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • BJ,
    frag bei den Banken auf jeden Fall nach der Möglichkeit flexibler Tilgungsraten oder nach Sondertilungskonditionen. Wenn man mal Geld übrig hat, dann wirken sich außerordentliche Tilgungen sehr deutlich auf die Restlaufzeit einer Hypothek aus. Man kann das ganz einfach mit einer Exceltabelle mal durchchecken. Wenn man sich ausrechnet, was so eine Hypothek über die Jahre tatsächlich kostet, wird man eh ganz blass, da tun ein paar eingesparte Euros durch außerordentliche Tilgung gut. Die Banken wollen natürlich davon erst mal nichts hören, aber damit muss man sich als Kunde durchaus nicht sofort zufrieden geben.


    Dass sich die Banker entspannt zurücklehen, wenn sie von eurem Beamtenstatus erfahren, will ich gern glauben. Das senkt ihr Risiko, dass einer oder beide arbeitslos werden, ja enorm.

  • Zitat

    Original von Rita
    Voltaire, der Notar hat das Problem beim Abfassen des Vertrags damals auch übersehen und ist erst auf jetzige Nachfrage drauf gekommen. :yikes


    Unser Notar hat bei unserem Hauskauf eine Grundschuld von 20000 € übersehen, die er selbst eingetragen hat :yikes Für was latzt man da einen Haufen Geld, wenn die dann schludriger arbeiten als irgendwelche Sachbearbeiterinnen auf dem Bürgeramt :fetch

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • @ Idgie
    Die Sondertilgung hab ich schon auf meinem Zettelchen. Vorallem ja interessant, wenn mal ein wenig Geld über ist, eine Erbschaft oder ähnliches anfällt.
    Außerdem halt bei den derzeitigen Zinsen eine lange Zinsbindung... :-]

  • Pflichteilsrecht kann man nur umgehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte mitmacht, dann schliesst man einen Erbvertrag, bei dem der Pflichtteilsberechtigte einen Verzicht erklärt- geht nur beim Notar. Sinnvoll ist einfach die Risikolebensversicherung, die die Baukosten abdecken soll so lange laufen zu lassen und so anzusetzen, dass sie Erbschaftssteuer (bei Nichtverheirateten wegen der Steuerklasse ordentlich saftig bemessen) und die Pflichtteile mitabgedeckt sind.

  • Flöt
    Sag mal, wie habt ihr das denn mit der Finanzierung gemacht. Ich hab mich jetzt in die Thematik eingelesen und stelle fest, daß unsere Vorstellung vermutlich nicht umsetzbar sein wird.
    Plan ist ja, daß der Mr. quasi eine Wohnung baut und bezahlt und ich eine Wohnung baue und bezahle.
    Jetzt vermute ich aber, daß da die Bank nicht wirklich mitspielen wird und die versuchen werden uns zu einem gemeinsamen Kredit zu drängen.


    Wie läuft das denn bei euch? Ein Kredit und beide zahlen eine bestimmte Summe monatlich ab?
    Problem bei uns ist, daß halt auch jeder mit unterschiedlich hohen Bausparverträgen da einsteigt und wir halt schon jetzt eine klare Trennung möchten.
    Außerdem bringt der Mr. halt bereits das Grundstück mit, so daß er ja eigentlich weniger zu zahlen bräuchte...



    Puh mal sehen, was die Bankleute uns da alles erzählen werden, jetzt grad bin ich ein bißchen durcheinander und im Kopf rotieren nur noch Zahlen.

  • Wir haben ein Holzhaus, Ständerbau. Dass es auch Holz ist, sieht man nicht wirklich. Jedenfalls: ich würde lieber mit einem Bauträger / Architekt vor Ort bauen, als mit einer Firma aus Dingenskirchen. Erstens ist es da nicht biliger, zweitens haben Bauträger vor Ort gute Kontakte zu örtlichen Handwerkern.
    Ganz wichtig: Sondertilgungen ermöglichen! Auf Zinsbindung achten.
    Meine Tante und ihre Söhne haben auch so gebaut, wie Ihr es vorhabt. Sie haben jeder einen eigenen Kredit aufgenommen und jeder bezahlt seinen Anteil, das funktiniert eigentlich, als wenn man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft. Da zahlt man ja auch nur seins und nicht das der Nachbarn.

  • Das ist natürlich alles eine Frage des Geldes.


    Ich würde bei einem Hausbau, egal ob Fertig- oder Massivhaus auf jeden Fall darauf achten, dass das Haus untekellert ist. Ist bei vielen Fertighäusern nicht der Fall. Ausserdem würde ich mich mit dem Thema Enegiekosten auseinandersetzten. Wir haben Freunde, die haben ein Fertighaus geplant und als am Ende das Geld ausging für wenig Geld eine Gasheizung einbauen lassen. Super Idee, aber Kurzsichtig. Die Gaskosten werden in den nächsten Jahren ansteigen und zwar nicht ähnlich teuer wie Öl werden, aber es gibt schlicht und ergreifend langfristig betrachtet kostengünstigere Lösungen. Wir haben bei unserer Altbausanierung eine Wärmepumpe einbauen lassen. Haben keine Bohrung gemacht, sondern Wärmefelder rund ums Haus. Klar ist das erst mal teurer, aber langfristig spart man damit echt richtig Kohle. Wir haben unsere Energiekosten von ca. 3. 3.000 € auf 850 € gesenkt. Wenn man das nur mal auf 10 Jahre rechnet, hat man die Mehrkosten wieder drin.


    Ausserdem würde ich beim Bau des Hauses auf jeden Fall auf die Ausrichtung nach Süden achten und die Dachneigung so anlegen, dass ich idealerweise eine Solarheizung und evtl. eine Photovoltaikanlage im Zweifel nachrüsten kann, wenn ich es irgendwann will.


    Schließlich muss das Haus vernünftig gedämmt sein. Dir bringen alle Maßnahmen nix, wenn dir am Ende durch die Ritzen die Luft bläst.


    Ansonsten würd ich beim Hausbau auf große, helle Räume mit viel Licht achten. Viel Fensterfläche. Aber das ist Geschmacksache!

  • Zitat

    Original von eeyore121203
    Ich würde bei einem Hausbau, egal ob Fertig- oder Massivhaus auf jeden Fall darauf achten, dass das Haus untekellert ist.


    Einspruch, man kann sehr gut ohne Keller leben (in dem sich meist eh nur überflüssiger Pröddel ansammelt) und in den letzten drei Tagen war ich so froh wie noch nie, daß wir eben keinen Keller haben, der mit dem ganzen Regen- und Bachwasser volllaufen kann.... Während bei den Nachbarn im Keller überall Landunter war, konnten wir dem Regen sehr entspannt zusehen, bis auf ein wenig Wasser aus dem Kamin war alles bestens.


    Keller ist meiner Meinung nach wirklich Geschmackssache!

    :lesend Anthony Ryan - Das Heer des weißen Drachen; Navid Kermani - Ungläubiges Staunen
    :zuhoer Tad Williams - Der Abschiedsstein

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Außerdem halt bei den derzeitigen Zinsen eine lange Zinsbindung... :-]


    Bitte dabei beachten, daß Ihr als Kreditnehmer eine Möglichkeit habt, den Kreditvertrag nach 10 Jahren zu kündigen, während die Bank dort nicht rauskommt! Bei den derzeitigen Zinsen haben wir auch einen Vertrag auf 15 (naja, jetzt noch 13) Jahre gemacht und können ab dem zehnten Jahr jederzeit jährlich kündigen und neu verhandeln, das kann die Bank nicht! Demzufolge kann man ab in 8 Jahren mal schauen, wie die Zinsen so sind, vermutlich sind sie ja höher, aber wenn sie wider Erwarten doch niedriger sein werden, wird umgeschuldet...

    :lesend Anthony Ryan - Das Heer des weißen Drachen; Navid Kermani - Ungläubiges Staunen
    :zuhoer Tad Williams - Der Abschiedsstein

  • BJ
    ich glaub, ich hab das am Anfang schon mal erwähnt. Wenn ihr für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt anlegen lasst, dann sind die Wohnungen auf jeden Fall voneinander getrennt, können selbständig belastet und auch unabhängig voneinander verwertet werden. Wenn ihr allerdings ein Grundbuch habt, dann hängt es wohl von der Bank ab, wie Hypotheken aufgeteilt werden. Dann sind auch die Eigentumsverhältnisse an den Wohnungen schwierig zu lösen (ich weiß jetzt grad nicht, ob man das überhaupt notariell regeln kann, ohne eine grundbuchrechtliche Absicherung).


    Zur Zinsbindung:
    die Laufzeit des Kredites sollte schon so mindestens 10 Jahre laufen, gerade bei den derzeit niedrigen Zinsen. Ich würde meine Überlegungen auch davon abhängig machen, wieviel Eigenkapital und Bausparvermögen schon vorhanden ist. Dann kann man ungefähr abschätzen, wie lange man braucht, um die Hypothek abzuzahlen. Ich glaube, im Augenblick kann man nicht viel verkehrt machen, wenn man sich die niedrigen Zinsen über einen längeren Zeitraum sichert. Wenn man dann noch sondertilgen, oder den Kredit vorzeitig ablösen, bzw. kündigen kann, ist es optimal.


    Viel Spaß bei der weiteren Planung.

  • @ Idgie
    Meine Wohnung wird im Grundbuch auch mir zugeschrieben sein.
    Ich dachte nur, daß die Bank da eventuell bei Einzelpersonen nicht so ganz mitspielt und uns eventuell auch zu beiderseitigen Bürgschaften oder eben einem gemeinsamen Kredit überreden will oder so einen Quatsch.
    Irgendwie hatte ich da gestern auch einen Knoten im Hirn nachdem ich mich nur noch damit auseinander gesetzt habe. :lache


    Ach ja, ich glaub, ich habs schon mal geschrieben, aber Fertighaus kommt nicht mehr in Frage.
    Energietechnisch wird es ein Niedrigenergiehaus mit Gastherme und Solaranlage mit Vollunterkellerung.
    Ein Haus ohne Keller zu bauen erachten der Mr. und ich als Platzverschwendung. Da wir trotz Hang oben auf dem Berg sind, kann uns auch Hochwasser nicht schocken. :-]

  • Zitat

    @ Idgie Meine Wohnung wird im Grundbuch auch mir zugeschrieben sein. Ich dachte nur, daß die Bank da eventuell bei Einzelpersonen nicht so ganz mitspielt und uns eventuell auch zu beiderseitigen Bürgschaften oder eben einem gemeinsamen Kredit überreden will oder so einen Quatsch. Irgendwie hatte ich da gestern auch einen Knoten im Hirn nachdem ich mich nur noch damit auseinander gesetzt habe. Lachen


    Das ist machbar, wie Idgie bereits schrieb.
    Interessanter ist die Frage, ob die Fördermittel an das Bewohnen durch den Eigentümer gebunden sind.
    Denn im Falle einer Trennung möchte man den Ex-Lebenspartner vielleicht doch nicht jeden Tag mehr sehen und freundet sich mit dem Gedanken eines Umzugs und einer Vermietung an.
    Wie sieht es dann mit dem Förderkredit aus?

  • Soweit ich bishe recherchieren konnte, hat lediglich die Wohnungsbauförderung NRW eine Bindung an die Bewohnung durch den Eigentümer. Die kriegen wir allerdings eh nicht, weil Einkommen zu hoch und keine Kinder/nicht verheiratet.
    Bei den KfW-Krediten gibt es verschiedene Modelle, die auch solche Eventualitäten einschließen.

  • Das ihr für zwei getrennte Wohnungen auch eine sogenannte Abgeschlossenheitserklärung benötigt, damit das Grundbuch als Wohnungsgrundbuch angelegt werden kann und das zumindest gewisse Regelungen des WEG eingehalten werden müssen bei der Bewirtschaftung ist euch aber schon klar? Wobei das bei bestimmten Dingen auch helfen kann- wenn ihr im Rahmen eurer Beziehung einen anderen Verteilerschlüssel für die Kreditbedienung wählen wollt, könnt ihr das dadurch regeln, dass die Rückzahlung des Kredites intern über die Hausgeldabrechung erfolgt- das heißt ihr zahlt auf das WEG Konto den vereinbarten Betrag ein und von dort wird bezahlt.