Organspendeausweis hab ich auch..... irgendwo.... *geht ihn suchen *
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Original von Delfin
Meiner steckt im Portemonnaie direkt vor meinem Personalausweis. Wenn die in der Lage sind, meine Identität festzustellen, weil sie meinen Perso gefunden haben, dann haben sie auch den OrganspendeausweisGenau dort ist meiner auch zu finden...
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Original von Babyjane
Hm.. ich werd mal nachfragen, haben unsere eigentlich mit einem Arzt gemeinsam ausgefüllt und der hat uns halt von dieser Generalvollmacht unbedingt abgeraten.... aber ein Notar müßte da ja schon Ahnung von haben...Nun Koala und ihre Geschwister haben auf dem Notariat eine Pflegevollmacht für die Mutter gemacht. Danach kam sie nach einem Jahr häuslicher Pflege ins Heim. Nun ist ihr Geisteszustand so schlecht, daß dies kein Notar mehr unterschrieben hätte.
Ohne dieser Vollmacht wäre nun ein Verwalter übers Sozialamt eingesetzt worden, der die geschäftlichen Dinge regelt!
mE müsste jeder dies eigentlich regeln! Es kann jedem passieren, daß er geschäftsunfähig wird, und wenn dies der Geldverdiener ist, kann das für eine Familie ganz dumm aussehen!! -
Es sollte m. E. aber schnellstens eine gesetzliche Grundlage für eine hieb- und stichfeste Patientenverfügung geschaffen werden. Es kann doch nicht sein, daß ich erstmal zu einem Notar rennen muss, dort (wieder mal) Geld hinblättern muss, nur um meine Grundrechte wahrzunehmen. Sowas muss rasch, kostenlos und ohne Hürden von jedem Menschen zu veranlassen sein.
Gruss,
Doc
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Original von Hoffis
[quote]Original von Babyjane
Hm.. ich werd mal nachfragen, haben unsere eigentlich mit einem Arzt gemeinsam ausgefüllt und der hat uns halt von dieser Generalvollmacht unbedingt abgeraten.... aber ein Notar müßte da ja schon Ahnung von haben...Nun Koala und ihre Geschwister haben auf dem Notariat eine Pflegevollmacht für die Mutter gemacht. Danach kam sie nach einem Jahr häuslicher Pflege ins Heim. Nun ist ihr Geisteszustand so schlecht, daß dies kein Notar mehr unterschrieben hätte.
Ohne dieser Vollmacht wäre nun ein Verwalter übers Sozialamt eingesetzt worden, der die geschäftlichen Dinge regelt!
Ich hatte meine Mutter zur Pflege bei mir. Und da hat mir der Vorstand vom VDK geraten, für meine Mutter eine Pflegevollmacht zu machen. Denn wenn Ihr Zustand noch schlimmer wird könnten wir nicht einmal das Haus vermieten ohne Zustimmung des Vormundes, der dann bestimmt wird. Und das ist dann in der Regel ein Anwalt oder sonstiges. Also niemand aus der Familie. Wir könnten nicht einmal Geld abheben um das Grab meines Vaters zu pflegen. Und das hat mir schon sehr zu Denken gegeben. Deshalb haben wir die Pflegevollmacht gemacht.
Und die muß vom Notar gemacht sein.
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Hallo..
Bin -wie einige von Euch wissen- die Schwester von Telefonhexe, d. h. ich habe auch die notarielle Vollmacht von meiner Mutter erhalten.
Ich kann dazu soviel sagen: ES MACHT ABSULUT KEIN VERGNÜGEN SICH MIT DEM TOD ZU BESCHÄFTIGEN
Andererseits hat aber bestimmt jeder von euch eine Lebensversicherung -welcher Art auch immer- zur evtl. finanziellen Absicherung euerer Lieben. Warum soll man seine Lieben nicht auch auf diese Art -sowohl rechtlich wie auch ethisch- absichern?
Ich habe immerhin die Gewissheit, das ich im Falle des Falles nach dem Willen meiner Mutter handeln kann und der behandelnde Arzt das auch akzeptieren MUSS!!!
Das ich die Last zusammen mit meiner Familie trage, macht die Sache zwar an sich nicht leichter, aber es beruhigt und tröstet ungemein!!!
Und, unsere Mutter fühlt sich wohler.. auch wenn ihr die Sache etwas unheimlich ist.. und wer sich sicher und gut aufgehoben fühlt, wird nicht grad ewig leben, aber doch länger überzeugt bin
Liebe Grüße
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Habe gerade in der Zeitung einen Artikel zu dem Thema entdeckt.
Es gibt noch 2 Internet-Seiten dazu: www.aem-online.de und www.justiz.bayern.de (Dort gibts eine Broschüre zum Download oder Bestellen zum Thema "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter)In der Zeitung wurde von einem Fall berichtet, dass ein Patient trotz Patientenverfügung länger am Leben gehalten wurde als er gewollt hätte. Die regierung will nun den Willen der Patientenverfügung stärken und sie gesetzlich verankern. Viele MEdiziner weigern sich, die Patientenverfügung anzuerkennen wegen dem Vorworf der Sterbehilfe, aber auch wegen persönlicher Moralvorstellungen.
Ca. 7 Mio Menschen haben bereits eine Patientenverfügung. Ca. 200 Vordrucke gibt es, die z.T. ganz unterschiedlich sein sollen. Empfohlen wird, nicht den Bausteintexten zu vertrauen, um sicher zu gehen, dass der Text wirklich persönlich formuliert und verstanden wird und den persönlichen "Bedürfnissen" angepasst ist.
Meine Tante fragte mich vor einiger Zeit mal, ob ich Bevollmächtigte sein würde, aber sie hat dann ihre Schwester eingesetzt. War mir auch lieber so. Ich selbst habe nichts verfügt, aber auch, weil ich mir dazu noch keine Gedanken gemacht habe.
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Viele MEdiziner weigern sich, die Patientenverfügung anzuerkennen wegen dem Vorworf der Sterbehilfe, aber auch wegen persönlicher Moralvorstellungen.
so einfach ist das auch nicht.
da im Moment die Patientenverfügungen noch jederzeit anfechtbar sind, meist nicht mitgebracht werden und erst hinterher auftauchen, wird kein Arzt riskieren vor den Kadi gezerrt zu werden.
Wenn ich sehe wie uneins sich manchmal die Angehörigen sind, am Krankenbett streiten usw. kann ich das sogar verstehen.
Und was viele vergessen, es geht auch gar nicht das Geräte evtl. abgeschaltet werden, sondern nur darum das die Therapie und in manchem Falle auch Geräte gar nicht angestellt werden. Deshalb muss die Patientenverfügung vorher mit eingebracht werden, wenn nämlich erst alle Geräte laufen ist es zu spät. Kein Mensch würde eine Beatmungsmaschine einfach abstellen (ausnahme Hirntod) das ist in der deutschen Rechtssprechung Mord, Patientenverfügung hin oder her.
Jeder der hier mit zutun hat, bewegt sich auf sehr sehr dünnem Eis, grade weil die Rechtsprechung so ist wie sie ist.
Da brauch nur eine Cousine 3. Grades (dies ist nur ein Beispiel), oder so, meinen, da ist etwas falsch gelaufen und so war es doch gar nicht in diesem Falle gemeint. Und schon landet das ganze vor Gericht. Und dann liegt es am Richter wie der grade drauf ist. kennt er die Verfügung an oder nicht.
Zu diesem Thema gibt es viele Wenns und Abers.
Da wir in diesem Bereich immer mehr amerikanische Verhältnisse bekommen und immer mehr geklagt wird, was ich sogar sehr gut finde, wird sich jeder genau überlegen was er tut, grade mit so schwammigen Sachen wie die Patientenverfügung.bno
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Ganz so einfach ist das mit diesen Patientenverfügungen nicht.
1. Muß dies ein hieb+stichfester Schrieb sein, es muß genau dargelegt sein in welchen Fällen wie zu entscheiden ist, alleine das ist ja fast schon unmöglich......darf nicht schon uralt sein..also am besten alle zwei Jahre erneuert werden und notariell beglaubigt
2. Muß sich KEIN Notarzt daran halten...wenn z.b. bei älteren Leuten noch etwas zu retten ist.
und drittenes, m.E. der wichtigste Punkt..wer weiß schon so genau, was er fühlt und will in einer solchen Ausnahmesituation??? Ich würde sagen..keiner weiß das so genau von sich
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Es wird empfohlen, die Verfügung jedes Jahr zu erneuern. Und es stand auch in dem Artikel, dass Ältere sich meist mehr Behandlungen zutrauen als Jüngere, die evtl. noch nicht wissen, was sie alles aushalten können.
Ist wirklich ein schwieriges Thema.
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Ich hab auch schon oft daran gedacht, so etwas zu schreiben. Nur muss das Ding regelmässig aktualisiert werden, weswegen ich noch nicht anfange zu schreiben.
Sollte ich wirklich mal schwerst erkranken, so werde ich mich mit Arzt und Notar absprechen und erst dann los schreiben. Spätestens mit 50 aber wird eine gemacht und älter als 70 würde ich am liebsten gar nicht werden. Aber mal abwarten, denn bis dahin hab ich ja noch über 50 Jahre Zeit <^^>"Im Falle eines schweren Unfalls wissen jedoch meine engsten und besten Freunde bescheid. Außerdem hab ich mit Mom drüber geredet, die am Ende ja Entschlussfreiheit hat. So möchte ich nicht länger als ein Jahr am Leben erhallten werden, wenn ich im Koma liege. Und die Maschinen sollen ausgeschalltet werden, sobald fest steht, dass ich ein schwerer Pfelgefall wäre, wenn ich 'genesen' wäre. Ehrlich... ich möchte mir einer Querschnittslähmung ab den Brustwirbeln nicht mehr Leben. Eigenständigkeit ist dann null. Das gleiche gilt für einen schweren psychischen Schaden durch massiven Untergang von Gehirnmasse. Soll heißen, wenn von meinen 120 IQ nur noch 60 übrigbleibt und ich den ganzen Tag eh nur noch rumsabbern tu, weil ich mich nicht mehr im Griff hab.
Wobei kleine Schäden (Blindheit, Taubheit, Epilepsie - sofern nicht dauernt Status epilepticus drohen - und ähnliches) durch aus akzeptabel sind.Außerdem wissen alle in meinen Kreis, dass ich niemals Organe spenden möchte, es sei denn sie könnten einen guten Freund oder ein Familienmitlgied helfen. Ansonsten sind es meine, so hart es auch klingen mag <^^>".
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Aufgrund aktuellem anlass bei uns kann ich jeden nur nahelegen, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, ob und vor allen Dingen WANN er so eine Verfügung braucht.
Falls nämlich ein Patient unvorhergesehen zu Entscheidungen nicht mehr fähig sein sollte und ein Angehöriger nicht rechtzeitig erreicht werden kann, KANN es durchaus vorkommen, dass ein vom Amt gestellter Betreuer diese Aufgabe übernehmen muss. (Ich glaube, das Problem stellt sich vor allen bei Leuten die noch keine Angehörigen haben bzw. die keine mehr haben).
Bei uns liegt der Fall so, dass meine Schwiegermutter keinerlei Vorkehrungen getroffen hat (im Gegensatz zu meiner Mutter) und nun mein Mann vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden muss. Nur dann kann er wirklich entscheiden oder eben verfügen, wie mit der Maschinenmedizin im Sinne seiner Mutter umgegangen werden soll.
@ Traumschatten
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Sollte ich wirklich mal schwerst erkranken, so werde ich mich mit Arzt und Notar absprechenGlaub es mir, dann könnte es zu spät sein. Und wenn du in jungen Jahren ohne Ehemann z.B. in einen Unfall geraten bist und schwer Verletzt wirst, dann DÜRFEN ohne Vollmacht deine Freunde gar nichts entscheiden, auch wenn sie dich am besten auf der Welt kennen würde.
Gruß
Telefonhexe
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...eine Patientenverfügung ist schon ein bisschen Nonsens, weil in der Praxis...aber was ich für absolut wichtig halte, ist für mich festzulegen, wer sich im Falle eines Falles um meine Kinder kümmern soll. Ich habe den Fall im Bekanntenkreis, dass eine alleinerziehende Mutter letzten Herbst tödlich verunglückt ist; nun streiten sich ihre Schwestern und die Paten des anderthalbjährigen Kindes, wer das Sorgerecht bekommen soll und wupps, aus dem Nichts taucht auch noch der Erzeuger auf - das ist ein einziges Gezerre und geht voll am Wohl des Kindes vorbei. Bäh!
Solche Dinge will ich geregelt haben - mal abgesehen von den Sachen, die notariell betreffs der finanziellen Sachen festgelegt wurden.
Noch ein Schmankerl, trotz ernstem Thema: der Notar hatte eine Standardversion für Testamente angeboten, darin stand, dass sich der jeweils verbleibende Partner um eine "angemessene Grabstelle, ein adäquates Grabmal und eine regelmäßige Pflege der Grabstelle" zu kümmern hat. Der hat nicht verstanden, warum mein Mann und ich brüllend vor Lachen beinahe unter den Tisch gerutscht sind - drei Meter hohes Bronzedenkmal, das alle zwei Tage abgestaubt wird, oder was? Schmarrn, sowas. -
Eine Patientenverfügung ist meines Erachtens eine wichtige Sache. Darin sollte auch geregelt sein, wer sich im Falle eines Falles um die fianzielle Dinge kümmert. Eine Beratung diesbezüglich erhält man beim Notar oder Anwalt gegen Gebühren oder aber auch bei der Betreuungsbhörde des zuständigen Wohnortes.
In den Fällen, in denen es keine Verfügungen gibt, aber Bedarf besteht, setzt das Vormundschaftsgericht nach einem gerichtlichen Verfahren unter Einbeziehung der Betreuungsbehörde einen Betreuer ein. Die Betreuungsbehörden suchen hierbei zunächst nach Angehörigen, die bereit und in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen.
Sollten sich keine solchen Angehörigen finden, weil nicht da, zu weit weg oder was auch immer, wird ein Berufs- oder Vereinsbetreuer eingesetzt. Dieser wird durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert.
Die notariellen Vollmachten bzw. Verfügungen haben den Vorteil, das diese beim Notariat bekannt sind und die Vormundschaftsgerichte anfragen. Private Vollmachten, Verfügungen müssen eben beim Gericht im Bedarfsfalle vorgelgt werden, werden in der Regel aber anerkannt.
Patientenverfügungen, die inhaltlich und fachlich ordentlich formuliert sind, deutlich machen, daß sich der Verfügende mit den Verfügungen auseinandergesetzt hat und ungefähr jährlich erneuert werden, müssen von den Ärzten anerkannt werden. Wenn auch die Gratwanderung zwischen anerkennen und aktiver Sterbehilfe in machen Fällen sehr schwierig ist. Auch für die Ärzte.
LG, Ina
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Original von keinkomma
...eine Patientenverfügung ist schon ein bisschen Nonsens, weil in der Praxis....... so eine Verfügung (aber nennen wir es lieber Vollmacht) eine Menge Papierkram und Behördenwillkür verhindern kann. Angenommen du hast einen Unfall und bist schwer verletzt. Und zwar so schwer, dass eine Rettung deines Lebens allein durch lebenslangen Gebrauch von Apparatmedizin zu bewerkstelligen ist (Beatmung, automatische Dialyse, künstlicher Darmausgang etc.) und du nur noch im Bett liegen wirst und auch da nicht wach sondern eher tot als lebendig sein wirst. Dann kann so eine Vollmacht dem Bevollmächtigen ermöglichen, in deinem Sinne zu handeln. Wenn eine solche Vollmacht nicht da ist, wird unter Umständen ein Betreuer von Amts wegen eingesetzt. Und das ist dann sicherlich nicht in deinem Sinne.
Man sollte auch allgemein zwischen Patientenverfügung (also dem Patientenwillen alleinig im Zusammenhang mit Krankenhaus etc.) und einer Generalvollmacht (regelt sowohl das Verfügungs- und Bestimmungsrecht für den Gesundheitszustand als auch die finanziellen und sonstigen Komponenten) unterscheiden.Gruß
Telefonhexe
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Dann kann so eine Vollmacht dem Bevollmächtigen ermöglichen, in deinem Sinne zu handeln. Wenn eine solche Vollmacht nicht da ist, wird unter Umständen ein Betreuer von Amts wegen eingesetzt. Und das ist dann sicherlich nicht in deinem Sinne.
tja, wenn das leben nur so einfach wäre. die angehörigen und bevollmächtigten sind gut, die gesetzlichen betreuer schlecht.
da ich hauptberuflich als gesetzliche betreuerin (in österreich: sachwalterin) arbeite, sehe ich die sache natürlich auch ein bisschen differenzierter.
es darf nicht übersehen werden, dass menschen sich mit der vollmacht jemand anderem ausliefern. natürlich, vorher kann ich das jederzeit abändern und widerrufen, aber was, wenn ich nach einem unfall wirklich geistig behindert bin oder meinen willen nicht mehr kundtun kann.
leider ist es ja ein märchen, dass dann unsere angehören immer das tun, was für uns am besten oder in unserem sinne ist. was, wenn der partner sich dann in jemand anderen verliebt? schwupps, so schnell können wir gar nicht schauen, sind wir im heim.
wer kontrolliert die bevollmächtigten? dass die nicht unser konto leerräumen? (wir gesetzlichen betreuerInnen sind z.b. rechnungslegungspflichtig, müssen wichtige entscheidungen gerichtlich genehmigen lassen etc.) ist das mit der vollmacht gewährleistet?ich glaube, dass so eine vollmacht prinzipiell eine gute sache ist. weil die anzahl der gesetzlichen betreuungen steigt und steigt und das kann natürlich nicht der sinn der sache sein. ich glaube aber auch, dass man mit diesem instrumentarium sehr sehr vorsichtig umgehen muss.
ja, und so eine umfrage, ob ja und nein und vielleicht oder ein bisschen, die find ich einfach unseriös. das wird dem thema nicht gerecht.
die testsiegerin