ZitatOriginal von Baumbart
DOCH, Doc...wenn Eltern die Blutwäsche des Kindes aus eigener Tasche aufbringen sollen, weil die Gelder ersatzlos gestrichen werden, dann schon.
Sorry, ich kenne keine gesetzliche Grundlage, nach der so eine Behandlung in irgendeiner Weise verweigert werden kann...da würde auch kein Arzt mitmachen ohne sich hinterher verantworten zu müssen. Nein Baumbart, so ist das keine Argumentation, der ich folgen kann.
ZitatKlar kann man klagen, klar kann man alle anderen Maßnahmen ergreifen, die gesetzlich möglich sind...nur...bis dahin ist das Kind tod!
Da würde sich jeder Beteiligte in höchstem Maße strafbar machen! Warum glaubst Du denn haben die Ärzte bei diesem armen krebskranken Jungen (ging vor einiger Zeit groß durch die Presse) sogar eine Behandlung entgegen der Einwilligung der Eltern gerichtlich erstritten...und zwar in Windeseile!
Gruss,
Doc