Hallo Zusammen,
kann mir jemand von euch helfen?
Wir müssen bis Ende des Jahres die Aussenwirtschaftsmeldung machen und ich habe immer noch eine Frage, zu der ich keine Antwort im Internet gefunden habe.
Es geht um die Meldung von Forderungen gegen nicht Gebietsansässige.
Im Gesetzestext heisst es:
Zitat§ 62 Meldung von Forderungen und Verbindlichkeiten
(1) Gebietsansässige, ausgenommen gebietsansässige Monetäre Finanzinstitute (MFIs) und Investmentaktiengesellschaften sowie Kapitalanlagegesellschaften bezüglich der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Investmentfonds, haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden zu melden, wenn diese Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats jeweils zusammengerechnet mehr als fünf Millionen Euro betragen.
Meine Frage ist, ob das "jeweils zusammengerechnet" sich auf das jeweilige Land oder auf die Gesamtforderungen, die nicht das Inland betreffen bezieht.
Ich hoffe, irgendwer von euch hat Ahnung davon und kann mir helfen. Es ist meine erste AWV-Meldung...