Danke Lizard, du hast es mit deinen Kommentaren auf den Punkt gebracht.
Und jetzt für die anderen, die meinen, daß Diebstahl gleich Diebstahl ist.
Beispiel: Ich kaufe mir Gummibärchen. Lege die Tüte auf der Arbeit hin. Alle Kolleginnen bedienen sich (weil ich es ihnen vorher erlaubt habe). Der Chef bedient sich auch.
Nur IHM habe ich es vorher NICHT ausdrücklich erlaubt. Also ein Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits?
Denn wer ein Gummibärchen "klaut", dem ist auch zuzutrauen daß er auch bei anderen Dingen ungefragt zugreift. Es geht ja hier ums Prinzip und nicht um einzelne Gummibärchen ;-).
Das Vertrauensverhältnis ist gestört. Denn wer Gummibärchen klaut, bedient sich vielleicht auch an meiner Geldbörse, die sich während meiner Arbeitszeit in einem nicht abzuschließenden Fach im Umkleideraum befindet.
Ich finde die Möglichkeit der Kündigung, weil mein Arbeitgeber mich bestohlen hat, recht interessant. Die Kündigung wäre berechtigt und das Arbeitslosengeld dürfte somit nicht gekürzt werden.
Und bevor ich jetzt angegriffen werde. Natürlich darf sich mein Chef auch an meinen Süßigkeiten vergreifen (ohne rechtliche Konsequenzen), denn er schmeißt oft genug auch eine Runde Süßkram. Ich denke in einem normalen Arbeitsverhältnis ist das auch kein Thema. Alles hält sich dort die Waage.
Aber wahrscheinlich (das sind meine Bedenken) hat sich das die Sekretärin auch so gedacht und ist irgendwann damit auf die Schnauze gefallen.