ZitatAlles anzeigenOriginal von Ingrid
Nun ist aber zumindestens bei den Pfandbons die Sache ja nicht eindeutig geklärt.
Die Dame hat es immer bestritten und es ist ihr nicht nachgewiesen worden.
Der Laden darf allein wegen des Verdachtes fristlos kündigen.
Warum ist nie Anzeige bei der Polizei gemacht worden?
"Um ihr ihre Zukunft nicht zu verderben" hat der Vertreter des AG gesagt.
Lachhaft.
Als ob einer fristlos gekündigten Verkäuferin die Zukunft nicht eh verbaut ist.
Hier musste das #Bundesarbeitsgericht ausdrücklich entscheiden ob eine Verdachtskündigung in eine Tatsachenkündigung umgewandelt werden darf, weil das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, dass dies arme Opfer nicht nur die Bons aus dem Büro entwendet hat, sondern dazu noch Kolleginnen versucht hat anzuschwärzen, die seien daran Schuld gewesen. eine wirklich tolle Arbeitnehmerin, engagiert als Gewerkschafterin sich für ihre Kollegin einsetzend...
Stafrecht und Zivilrecht sind eben zweierlei.
Es gibt auch viele Unfallgeschädigte, die durchaus ihr Auto bezahlt haben wollen und Schmerzensgeld wegen des Personenschadens dazu, aber keinen Strafantrag stellen, weil sie sich sagen, was hab ich davon, wenn der Unfallverursacher verurteilt wird. Soll man denen jetzt allen unterstellen sie wären in Wahrheit an dem Unfall Schuld, sonst wären sie ja zur Staatsanwaltschaft gerannt?