OLG Frankfurt gibt Kunstfreiheit Vorrang vor postmortalen Persönlichkeitsrechten
Olaf Kraemers Roman „Ende einer Nacht“ über die letzten Stunden der Filmschauspielerin Romy Schneider muss nur noch mit einer Schwärzung erscheinen; so entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. In dem vorinstanzlichen Urteil hatte das Landgericht Frankfurt noch sieben Schwärzungen verlangt.
Die strittigen Passagen betrafen die Mutter Romy Schneiders, Magda Schneider, und setzten sich mit deren Rolle während der Zeit des Nationalsozialismus auseinander und ihre Nähe zu führenden NS-Größen. Kurz vor der letztjährigen Frankfurter Buchmesse hatte der Witwer von Magda Schneider eine Einstweilige Verfügung gegen das Buch erwirkt, so dass es nur mit den sieben geschwärzten Passagen erscheinen durfte.
Das OLG Frankfurt räumte nun mit seinem Urteil der Kunstfreiheit Vorrang vor postmortalen Persönlichkeitsrechten ein. Der Leiter des Blumenbar-Verlages, Wolfgang Farkas, sagt, dass dieses Urteil „wichtig für die Literatur“ sei. Die Anwältin des Verlages sieht die Position von Autoren biographischer Romane gestärkt.
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