Hallo,
juristisch funktioniert es so, dass der Verlag vom Vertrag zurücktreten kann, wenn das Werk nicht die "vertragsgemäße Beschaffenheit" aufweist. Er ist nicht auf Gedeih und Verderb gezwungen, was immer da kommt, auch zu drucken. In jedem Verlagsvertrag gibt es hierzu Klauseln, auch über die Rechtsfolgen, und wenn es dort nicht steht, dann im Gesetz (aber nicht bei Gesetzen über Kaufverträge, sondern im Verlagsgesetz).
Gibt es über die Berechtigung des Rücktritts bzw. die "vertragsgemäße Beschaffenheit" Streit, muss man wohl oder übel den Klageweg beschreiten - der Veleger, wenn er seinen Vorschuss zurückhaben will, der Autor, wenn er die 2. Rate und eine Veröffentlichung möchte.
LG,
Charlotte T.