Ehenamen und Kinder - gemeinsam, getrennt, doppelt...

  • Beo
    Mal eine Frage unter uns Gebetsschwestern, du zählst hier irgendwo deine Fallzahlen ungefähr auf.
    Wie oft kommen bei dir denn Mißbrauchsvorwürfe vor, bei denen man quasi dran fühlen kann, daß sie nur dazu dienen, das Sorgerecht zu erhalten?


    Antwort gerne auch per PN....

  • Idealerweise heiratet man, weil man sich liebt und offiziell bekennen möchte, dass man sein Leben mit dem Partner teilt und nicht aus kühlem Kalkül der steuerlichen, oder rentenversorgungsrechtlichen Vorzüge.
    Idealerweise checkt man vorher ab, ob der Partner ähnliche Vorstellungen von den wichtigen Dingen im Leben hat und z. B. auch beim Kinderwunsch ähnlich tickt.
    Idealerweise sollte man sich zumindest mal Gedanken darüber gemacht haben, was es an (gemeinsamer) Verantwortung bedeutet, bevor man Kinder in die Welt setzt und das das auch eine ganze Weile andauert, bevor diese Kinder für sich selbst Verantwortung übernehmen.


    Blöderweise läuft es nicht immer ideal ab. Wenn die Familie dann nicht mehr funktioniert und die Eltern sich trennen, vergessen sie leider manchmal, dass man heute zwar eine Ehe relativ problemlos lösen kann, eine Elternschaft aber nicht. Die Kinder haben Glück, wenn die Eltern jemand haben, der sie dann fachkundig berät und eine Lösung findet, mit der man die sicher auftretenden Differenzen und Absprachen einigermaßen reibungslos über die Bühne bringt.
    Ich glaube schon, dass Kinder grundsätzlich ein Recht auf die Fürsorge beider Elternteile haben, auch wenn es ganz sicher Fälle gibt, bei denen ein Elternteil diese Verpflichtung einfach nicht übernehmen sollte. Ich denke aber immer noch (vielleicht ein bißchen idealistisch) dass diese Fälle immer noch die Ausnahme darstellen und in den meisten Fällen Sorgerechtsstreitigkeiten als Machtmittel eingesetzt werden.

  • @ Idgie
    Zu deinem letzten Satz kommt das wohl darauf an, in welchem Milieu man sich befindet....
    (jaja... schwarze Schafe gibts überall, aber im sozialen Brennpunkt wird es wohl schwerer sein, eine Regelung zu finden....mal davon abgesehen, daß es dort durchaus häufig auch Ehen gibt, bei denen keiner in der Lage ist, ein Kind adäquat zu erziehen und zu versorgen...

  • Zitat

    Original von Oryx
    Für mich ist eine Heirat ein öffentliches Bekenntnis, dass ich zu einer Frau gehöre, aber auch zu ihrer Familie - man kann es nicht trennen, denn man heiratet auch in eine andere Familie ein. Es ist ein lebensveränderndes, gesellschaftliches Ereignis und eines, welches man im günstigsten Fall nur einmal in Leben feiert.


    Nett was essen war ich bei der letzten Vertragsunterzeichnung, zusammen mit den Unterzeichnern, dem Steuerberater und dem Notar. Eine Hochzeit ist doch sehr viel bedeutungsvoller.


    genau das wundert mich ja. Meine Hochzeit hat nichts verändert, dabei hatte ich Sorge, dass ich böse Geister wecke, wenn ich den Mann, mit dem ich seit 18 Jahren glücklich zusammenlebe, plötzlich heirate. Viele Leute sind schockiert, wenn mein Mann erzählt, meine Weigerung, ein Kleid zu tragen, hätte ich damit begründet, zum Autoanmelden würde ich ja auch kein Kleid anziehen (aber an den Spruch kann ich mich wirklich nicht mehr erinnern :wow). Aber für mich war das wirklich ein Maßnahme, die einen Haufen offener Fragen schnell und preiswert löst (für das Geld, was unsere Hochzeit gekostet hat, hätte ein Notar mir nicht einmal verraten, wie er heißt)

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Zitat

    Original von Babyjane
    ....mal davon abgesehen, daß es dort durchaus häufig auch Ehen gibt, bei denen keiner in der Lage ist, ein Kind adäquat zu erziehen und zu versorgen...


    Da scheitert es dann aber bereits viel früher, nämlich bei meiner dritten Idealvoraussetzung.


    Aber du magst durchaus mit deinem ersten Satz Recht haben.

  • Zitat

    Original von Gummibärchen
    Nur erlaubt es das alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil nur begrenzt Umgang mit dem Kind, wenn sich die Eltern nicht einig sind (was meist der Fall ist). Und an den Folgen dieser Uneinigkeit (was meist zum großen Teil der eingeschränkte Umgang ist - von irgendwelchen Rosenkriegsgeschichten mal ganz abgesehen) leidet das Kind.


    Edit: Die Situation wie sie BunteWelt schildert ist ja erfahrungsgemäß sehr gering. Eine Scheidung hat ja meistens trifftigen Grund (zumindest ist der für einen der Beteiligten Eheleute triftig genug...)


    Rosenkreig ist bei Scheidungen etwa in 3-5% der Fälle-meist geht esirgendwie ums Geld aber bis zum Schluß gehts dann doch irgendwie freidlich- auch wenn am Anfang natürlich bei den meisten Fällen eben die Emotionen hochgehen UND


    Sorgerecht und Umgang haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Beo
    Mal eine Frage unter uns Gebetsschwestern, du zählst hier irgendwo deine Fallzahlen ungefähr auf.
    Wie oft kommen bei dir denn Mißbrauchsvorwürfe vor, bei denen man quasi dran fühlen kann, daß sie nur dazu dienen, das Sorgerecht zu erhalten?


    Antwort gerne auch per PN....


    Sehr häufig in einer Andeutung, so gut wie nie ernsthaft und durchgehalten. So bis zum OLG und Staatsanwaltschaft habe ich in meinen zwanzig Jahren Berufserfahrung nur dreimal erlebt wo nichts dran war, einmal wo was dran war und einmal, wo eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen wurde. Richter lassen sich da sehr ungern aufs Glatteis führen.

  • @DD: Ich vermute, dass es einen Riesenunterschied macht, ob man in einem industrialisierten Land wie D gross wird, in dem Menschen sehr frei leben können oder in einem Land mit geringer Bevölkerung und anderen kulturellen bzw. ethnischen Eigenschaften. In D ist es ja auch völlig in Ordnung alleine zu leben oder auch ohne Trauschein, in anderen hat man versagt, wenn man mit 25 noch nicht verheiratet ist (s. Japan "Christmas cake").

  • Zitat

    Original von DraperDoyle
    Genau das wundert mich ja. Meine Hochzeit hat nichts verändert, dabei hatte ich Sorge, dass ich böse Geister wecke, wenn ich den Mann, mit dem ich seit 18 Jahren glücklich zusammenlebe, plötzlich heirate.


    Eigentlich dachte ich auch immer, dass es heutzutage egal ist, ob man verheiratet ist oder nicht. Bis zu unserer Verlobung. Die Reaktionen darauf waren (sowohl im positiven wie im negativen) so stark, dass ich die These, der Ehestand würde nicht doch noch eine besondere Bedeutung haben, heute nicht mehr so vertreten würde - zumindest nicht in Bezug auf seine Mitmenschen, und man lebt nun mal nicht im luft- bzw. menschenleeren Raum.
    Also irgendwie scheint der Ehestand doch noch eine gewisse Bedeutung für die Mitmenschen zu haben, unabhängig davon, welche Bedeutung das Paar ihm selbst gibt. :gruebel

  • Zitat

    Original von DraperDoyle
    Meine Hochzeit hat nichts verändert, dabei hatte ich Sorge, dass ich böse Geister wecke, wenn ich den Mann, mit dem ich seit 18 Jahren glücklich zusammenlebe, plötzlich heirate. (...) für mich war das wirklich ein Maßnahme, die einen Haufen offener Fragen schnell und preiswert löst (für das Geld, was unsere Hochzeit gekostet hat, hätte ein Notar mir nicht einmal verraten, wie er heißt)


    Das sehe ich ganz genauso. Wenn man mit seinem Partner schon -zig Jahre zusammenlebt, *ist* eine Eheschließung in meinen Augen kein staatstragender Akt mehr und auch keine galaktische Veränderung, sondern ein Vertragsabschluss, der viele rechtliche Dinge in einem Handstreich regelt, die man sonst aufwändig und einzelweise mit Notar und Gedöns zusammenklöppeln müsste.


    Und nach +- 20 Jahren ist manchen Bekannten und ferneren Verwandten gar nicht mehr bewusst, dass das Paar ja noch gar nicht verheiratet war. Kommt dann 'ne Karte, die dieses Ereignis publik macht, kommt gelegentlich die Reaktion: "Ach, ich dachte, die wären längst verheiratet gewesen."

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner

  • Zitat

    Original von Oryx
    Gummibärchen : Deswegen muss man aber nicht heiraten und kann auch mal eine Vollmacht des Sorgerechtsinhabers bekommen. Jedenfalls hat das bei mir immer gut funktioniert.
    Meine Töchter müssen weder meinen Nachnamen haben, noch muss ich das Sorgerecht haben, um mich als Vater zu fühlen oder mich verpflichtet zu fühlen, mich um sie zu kümmern.


    Ich verstehe so überhaupt nicht, was das mit meinen Ausführungen zu tun haben soll :gruebel
    Ist aber auch nicht so wichtig gerade, irritiert mich nur, weil du mich damit ansprichst.


    @beo: Sorgerecht und Umgang - gut, da hast du sicher mehr Ahnung, aber das passt gerade nicht so in mein Weltbild. Du schriebst ja was von Umgangsrecht (also die Zeiten, wann ein Vater das Kind, das bei Mutter lebt, sehen darf). Ich ging davon aus, dass wenn eine Mutter das alleinige Sorgerecht hat, der Vater nur dann das ging sehen kann, wenn es Mutter erlaubt oder zumindest zu den gesetzlich geregelten, von dir aufgeführten Zeiten. (Die in meinen Augen eben ganz schön mickrig sind...)
    Ein gemeinsames Sorgerecht würde jetzt für mich heißen, dass er es jederzeit sehen darf. Oder soll "gemeinsames Sorgerecht" etwa heißen, die ganzen anderen Pflichten hat er und bei irgendwelchen Behördengängen oder sonstwas, wo man die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten braucht, muss er unterschreiben, aber am Umgangsrecht ändert das nichts? Also, das wäre in meinen Augen ein kompletter Schwachsinn, weil es ja wieder nichts daran ändert, wie oft der Vater das Kind sehen darf. (Immer vorausgesetzt, es lebt bei der Mutter. Im umgekehrten Fall einfach die Personen bitte umtauschen).
    Nur damit wir uns verstehen: Mir ist klar, dass Sorgerecht und Umgangsrecht erstmal zwei paar Stiefeln sind und Sorgerecht erstmal andere Sachen einschließt. Aber wie gesagt - das Umgangsrecht erlaubt nur gewisse Zeiten. Und was außerhalb dieser Zeiten ist (ob sich die beiden sehen oder nicht) würde davon abhängen, was derjenige, der das Sorgerecht hat, "erlaubt". Aber ich lasse mich von dir gern eines Besseren belehren.

    With love in your eyes and a flame in your heart you're gonna find yourself some resolution.


    *Bestellungen bei Amazon bitte über Forumlinks (s. Eulen-Startseite) tätigen, um so das Forum zu unterstützen.*

  • Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht und auch die Umgangsregelungen sind doch nur gesetzliche Regelungen, Gummibärchen.
    Das heißt, wenn die Eltern sich bei einer Scheidung nicht einig sind (was die Kinder betrifft) so bekommt der Vater (wenn man davon ausgeht, daß die Kinder bei der Mutter leben) das Recht, die Kinder zu bestimmten Zeiten zu sehen. Das mag dir wenig vorkommen, aber ist immer noch besser, als wenn die Mutter das Recht hätte ihm die Kinder völlig vorzuenthalten.
    Natürlich hat man als Eltern, wenn man sich einig ist, auch das Recht diese Zeiten anders zu regeln (vorausgesetzt die Kinder sind damit auch einverstanden).


    Ich habe mit meinem Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht (hat sich bei uns eigentlich nur bemerkbar gemacht, wenn von beiden Erziehungsberechtigten die Unterschrift verlangt wurde) gewählt und das Umgangsrecht entsprach ungefähr den gesetzlichen Regelungen, weil diese sich einfach aus vernünftigen Gründen mit der Zeit so ergeben haben. Als unsere Kinder kleiner waren, sind sie jedes Wochenende zu ihrem Vater gegangen. Als sie etwas älter waren, wollten sie aber auch gern mal ein Wochenende zu Hause verbringen, und so hat sich dieser Rhythmus dann bei uns eingespielt, daß sie jedes 2. Wochenende bei ihrem Vater verbrachten.
    Allerdings wohnt mein Ex-Mann auch nur wenige Meter von mir entfernt, so daß die Kinder ihn jeden Tag hätten sehen können, wenn sie gewollt hätten.
    Das haben sie zwar in den Jahren wenig genutzt, aber ich glaube, allein schon das Gefühl, ihren Vater jederzeit besuchen zu können und zu dürfen, hat ihrer Entwicklung bestimmt nicht geschadet :-).

  • Gummibärchen : Ja, sorry, ich wollte eigentlich sagen, dass man kein Sorgerecht braucht, wenn man für die Zeit, in der man sich um die Kleinen kümmert, eine Vollmacht des Elternteiles mit Sorgerecht hat (ob das nun für D so stimmt, weiss ich nicht). Und Kinder wollen auch nicht immer bei den Eltern kleben oder sie gehen ab 10 oder 11 ins Internat und sehen ihre Eltern entweder an den WEs oder in den Ferien. Die Kinder müssen nur das Gefühl haben, dass man immer für sie da ist.
    Schlimm ist das Desinteresse, nicht die Absenz.

  • Zitat

    Original von Gummibärchen


    Ein gemeinsames Sorgerecht würde jetzt für mich heißen, dass er es jederzeit sehen darf. Oder soll "gemeinsames Sorgerecht" etwa heißen, die ganzen anderen Pflichten hat er und bei irgendwelchen Behördengängen oder sonstwas, wo man die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten braucht, muss er unterschreiben, aber am Umgangsrecht ändert das nichts? Also, das wäre in meinen Augen ein kompletter Schwachsinn, weil es ja wieder nichts daran ändert, wie oft der Vater das Kind sehen darf. (Immer vorausgesetzt, es lebt bei der Mutter. Im umgekehrten Fall einfach die Personen bitte umtauschen).
    Nur damit wir uns verstehen: Mir ist klar, dass Sorgerecht und Umgangsrecht erstmal zwei paar Stiefeln sind und Sorgerecht erstmal andere Sachen einschließt. Aber wie gesagt - das Umgangsrecht erlaubt nur gewisse Zeiten. Und was außerhalb dieser Zeiten ist (ob sich die beiden sehen oder nicht) würde davon abhängen, was derjenige, der das Sorgerecht hat, "erlaubt". Aber ich lasse mich von dir gern eines Besseren belehren.


    Es ist so, wie du es als "Schwachsinn" bezeichnest. Gemeinsames Sorgerecht heisst, dass derjenige bei dem das Kind nicht lebt in allen wesentlichen Fragen im Leben des Kindes mitbestimmen darf.


    Das heisst natürlich auch das er in Fragen des Umgangs mitreden kann, aber gegen den Willen desjenigen bei dem das Kind lebt hat der andere Elternteil nur die Möglichkeit de Umgang vom Gericht regeln zu lassen. Auf die Frage welcher Kindergarten, welche Schule, welche Ausbildung, welche Auslandsaufenthalte, welche Operationen ohne Lebensgefahr, ob Impfung oder Bltspende oder welche Geldanlage für die Erbschaft von Opa oder wo das Sparkonto eröffnen, also auf die Frage Sorgerecht hat das keinen Einfluß-

  • Wir hatten damals gemeinsames Sorgerecht für unsere Kinder und sind sehr gut damit gefahren. Die Kinder haben sich auch nie darüber geschwert. :wow D.h. Sohnemann hat sich mal geäußert, etwa so: müsst ihr euch immer absprechen? Die Kinder tragen von vornherein den Nachnamen ihres Vaters.


    Nach meiner zweiten Scheidung habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen. Es funktionierte so: nach der zweiten Heirat trug ich meinen Mädchennamen (wie es so schön in DK heißt als Zwischennamen) und ohne Bindestrich den Namen meines zweiten Mannes. Nach der Trennung habe ich den Nachnamen kostenneutral (die Briefmarke musste ich zahlen) abgehängt". Mit Bindestrich hätte ich zahlen müssen :gruebel

  • Meine Mama hat nach der Scheidung auch überlegt, ob sie ihren Mädchennamen wieder annehmen soll, da der sehr selten und auch irgendwie witzig ist :-]
    Aber sie hat sich dann doch dagegen entschieden, weil wir ja sonst anders heißen würden als sie.
    Damals wie heute ist mir das aber eigentlich wurscht. Wir zwei Großen sind ja schon erwachsen, bei meinem 12-jährigen Bruder wäre es natürlich etwas seltsam.
    Sollte sie sich aber mal dafür entscheiden, den Mädchennamen wieder anzunehmen, hätte ich absolut kein Problem damit.

  • Bei mir war das damals immer recht anstregend als Kind gewesen.
    Ich habe den Nachnamen meines Vaters und meine mama den ihres neuen Ehemannes und dadurch das ich eigentlich gar keinen Kontakt zu meinem Erzeuger hatte und somit niemand meiner Freund ihn kannte war es für sie sehr komisch. Meine kleine Schwester hieß wie meine Mutter und ihr Vater, mein Stiefvater. So hatte ich mich immer als aussenstehend betrachtet.
    Immer wurde ich gefragt warum ich anders heiße, ob das denn nicht meine Eltern seien u.s.w.
    Wir hatten auch versucht das ich den Namen von meinem Stiefvater bekomme, allerdings sollte dafür mein Erzeuger unterschreiben, was er allerdings ablehnte.
    Mittlerweile ist es mir egal, aber als Kind war es schon doof und schwer damit umzugehen.

  • Delix : Bei mir war das Chaos ähnlich. Ich habe am ersten Tag in meiner neuen Schule auf die Frage von Mitschülern, wie ich heiße einfach den Nachnamen meines Stiefvaters genannt, weil man mich dann schneller zuordnen konnte. :chen
    Über so ne Namensänderung haben wir auch nachgedacht, aber das wäre auch irgendwie nur gegangen, wenn mein Papa zugestimmt hätte. Wollte er nicht, was mir damals schon etwas gestunken hat. Aber mittlerweile bin ich ihm dankbar, dass er das nicht gemacht hat (nichts gegen meinen Stiefvater, aber das hätte ich heute sicher bereut).

    With love in your eyes and a flame in your heart you're gonna find yourself some resolution.


    *Bestellungen bei Amazon bitte über Forumlinks (s. Eulen-Startseite) tätigen, um so das Forum zu unterstützen.*